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Mord an Horst S. von 1992

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ungeklärt, Köln, Aktenzeichen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Horst S. von 1992

14.10.2021 um 11:35
Zitat von 1cast1cast schrieb:Und nur Mord wäre doch nicht verjährt nach so langer Zeit und daran glaube ich hier nicht.
Ob eines der Mordmerkmale in diesem Fall zutrifft, muss natürlich gegebenenfalls in einem Strafprozess geklärt werden.

Der Termin der erneuten Öffentlichkeitsfahndung dürfte nicht ganz zufällig gewählt sein. Dreißig Jahre sind eben gerade noch nicht verstrichen, was für den Haupttäter bedeutet, dass er auch noch wegen eines anderen Tötungsdeliktes belangt werden könnte. Die Tatvorwürfe gegen eventuelle Mittäter bzw. Mitwisser dürften dagegen alle verjährt sein, so dass ein Hinweisgeber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr mit Strafverfolgung rechnen muss, falls er sich damals strafbar gemacht haben sollte.

Die Verjährung würde bei einem konkreten Tatverdächtigen unterbrochen, falls die EB in nächster Zeit bestimmte Maßnahmen gegen ihn ergreifen. Es wäre also jetzt extrem wichtig, einen Namen zu wissen. Dann würde der Täter auch mit Bestrafung rechnen müssen, falls die Tat nicht durch bestimmte Merkmale (s.o.) zum Mord "qualifiziert" wäre, wie es Juristen ausdrücken.

Einfacher gesagt, könnte man den Täter noch wegen Totschlags zur Verantwortung ziehen, wenn man jetzt gegen ihn ermitteln könnte.


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Mord an Horst S. von 1992

14.10.2021 um 17:33
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Da stimme ich Dir zu, das Erinnerungsvermögen wird oft überschätzt. Aber ich glaube nicht, dass die Fahndung hier auf einen x-beliebigen Zeugen abzielt, von dem man denkt, er würde plötzlich von Sofa aufspringen und rufen: "Mensch, das war doch damals, da kann ich mich noch genau erinnern, ich hab's genau gesehen...!" Zumal ein solcher Zeuge, wenn es ihn denn gäbe, ja aller Wahrscheinlichkeit auch nur das sagen könnte, was sowieso schon durch andere Zeugenaussagen bekannt ist.

Ich denke eher, dass es hier schon ganz konkret um jemanden geht, der damals von dem Angriff durch den Täter selbst erfahren hat, der weiß wie das letztlich ausgegangen ist (Opfer tot) und der auch darum noch genau sagen kann, wer der Täter war. Und dass man einen solchen Mitwisser nun dazu bringen möchte, jetzt endlich auszusagen.
Wahrscheinlich ist es so angedacht.

Aber wie viele sagen letztendlich wirklich aus? Ich selbst hätte auch nach so vielen Jahren und selbst wenn kein Kontakt mehr zu dem Täter bestünde noch Angst vor Rache. Wenn jemand über so eine kriminelle Energie verfügt einen anderen totzutreten, schreckt er bestimmt auch nicht vor Rache zurück. Ich würde dann immer über meine Schulter schauen, ob der Täter nicht selbst hinter mir liefe oder jemanden geschickt hätte, der mich zusammenschlägt...

Insofern würde ich als Mitwisser die Klappe halten. Kann aber natürlich sein, dass andere anders ticken...


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Mord an Horst S. von 1992

14.10.2021 um 18:29
Zitat von 1cast1cast schrieb:Jemand der so gewalttätig auftritt hat das sicher schon öfter gemacht, ich musste auch kurz an jemanden aus der Hooligan Szene denken, die war in den 90ziger glaube ich auch deutlich grösser als heutzutage.
Das war übrigens auch mein erster Gedanke. Dazu dieses "Casual" Outfit-war damals in der Szene noch angesagt...
Zitat von FFundCo.FFundCo. schrieb:In den späten 80ern produzierte Hollywood Martial-Arts-Filme am laufenden Meter. Kurz darauf ging in Deutschland das Privatfernsehen los. Gut möglich, dass das zu einem gewissen Hype in Deutschland beigetragen hat.

Jedenfalls kann ich mich noch gut erinnern, dass Karate, Judo und Kung-Fu Ende der 80er, Anfang der 90er bei den Jungs in meiner Klasse schon irgendwie ein Thema war. Ich glaube schon, dass das damals der heiße Scheiß war.
"Kampfsport " war in den 70s und 80s ( und damit auch noch in den frühem 90s) relativ organisiert.
Wer mit 20 (geschätztes Alter des Täters) schon "erfahren" war, dürfte eine dieser Judo - oder Taekwondo-Schulen besucht haben, wo einem die Lehrer, bevor man das erste mal zutreten durfte , in hingebungsvoller Art und Weise stundenlang "Respekt vor dem Gegner" lehrten.

Nun hat der Täter vom Heumarkt jeden Respekt vor seinem Opfer vermissen lassen. Ich glaube, daß ein echter " Kampfsportler" niemanden tot treten würde , der ihm weder von der Statur her noch wegen des fortgeschrittenen Alters gewachsen ist.

Insofern vermute ich eher wie du, daß sich da jemand einen Ninja-Film zu viel auf RTL reingezogen hat.
Zitat von daswarsdaswars schrieb:Es ist biologisch nicht möglich, dass man sich an einen bestimmten Tag xy vor 20 oder 30 Jahren erinnert und dann auch noch an die Uhrzeit.
Wer weiß schon was er vor drei Monaten um 18 Uhr gemacht hat?
Hier muß ich widersprechen:-)

Doch, das halte ich für möglich. Jedenfalls könnte ich dir z.B. erzählen, was ich am 05.09.92, also einen Samstag vor der Tat, getan habe. Wenn an diesem Abend jemand in der Kölner Altstadt Jungesellen - Jungesellinenabschied feierte ( da gibt´s jedes Wochenende Dutzende, wenn nicht Hunderte dieser Trupps) ,in einen runden Geburtstag reinfeierte, die Liebe seines Lebens kennenlernte, oder sich noch immer Vorwürfe macht, weil an diesem Abend der Vater plötzlich verstarb, während er/sie auf Zechtour und nicht erreichbar war, würde er sich erinnern.

Die Chance ist gering, aber es gibt sie. Kommissar Zufall muß helfen...
Zitat von 1cast1cast schrieb:Ich frage mich aber wie man hier den Täter überführen will ? Spuren gibt es wohl keine und selbst ein Augenzeuge ist nach so langer Zeit nicht unbedingt sehr glaubwürdig. Und nur Mord wäre doch nicht verjährt nach so langer Zeit und daran glaube ich hier nicht.
Der Apell des Kommissars ging an die Begleiter des Täters und ihr Gewissen. Der Straftatbestand der " Verdeckung/ Vertuschung" , was auch immer ( bin kein Jurist) , dürfte verjährt sein.


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Mord an Horst S. von 1992

14.10.2021 um 20:27
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Einfacher gesagt, könnte man den Täter noch wegen Totschlags zur Verantwortung ziehen, wenn man jetzt gegen ihn ermitteln könnte.
Mit dieser Äußerung dürftest du eine irrige Rechtsauffassung vertreten, denn Totschlag verjährt nach 20 Jahren.


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Mord an Horst S. von 1992

14.10.2021 um 21:01
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Mit dieser Äußerung dürftest du eine irrige Rechtsauffassung vertreten, denn Totschlag verjährt nach 20 Jahren.
[Schäm]. Ja, du hast Recht. Schlecht recherchiert. Sorry. Wenn es allerdings als besonders schwerer Fall des Totschlags gesehen würde...


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