Tod eines 64-jährigen in Rietberg
29.12.2017 um 07:33Es ist natürlich das recht der verteidigung revision einzulegen.
Aber tut mir leid, interpretieren muß ich das vorgehen des RA aufgrund weil eine richterin sich in den übergang zum ruhestand befand,
"da hackt die eine krähe der anderen ein auge aus".
Auch die formulierungen der medien, die von "paukenschlag" und "erfolg" sprechen, empfinde ich als genauso verzerrend.
Hier wird aus einer situation, die man nicht mehr als legetim bezeichnen kann, ein strick gedreht.
Das ist ein un-zustand in sonst einem alles in allem guten rechtssystem, das hier eine situation schamlos ausgenutzt werden kann.
Es kann nicht sein, das zu recht verurteilte mörder mit einer evtl. freilassung rechnen können,
weil sich eine richterin im übergang zum ruhestand befand.
Wenn man bedenkt, das behörden mahnbescheide für "cent beträge" versenden, kann es nicht sein das eine richterin mit einem fall betraut wird, wo solch ein un-zustand schon im vorfeld absehbar ist, bzw. sich in abertausenden von "Euro" ausrechnen läßt.
Aber tut mir leid, interpretieren muß ich das vorgehen des RA aufgrund weil eine richterin sich in den übergang zum ruhestand befand,
"da hackt die eine krähe der anderen ein auge aus".
Auch die formulierungen der medien, die von "paukenschlag" und "erfolg" sprechen, empfinde ich als genauso verzerrend.
Hier wird aus einer situation, die man nicht mehr als legetim bezeichnen kann, ein strick gedreht.
Das ist ein un-zustand in sonst einem alles in allem guten rechtssystem, das hier eine situation schamlos ausgenutzt werden kann.
Es kann nicht sein, das zu recht verurteilte mörder mit einer evtl. freilassung rechnen können,
weil sich eine richterin im übergang zum ruhestand befand.
Wenn man bedenkt, das behörden mahnbescheide für "cent beträge" versenden, kann es nicht sein das eine richterin mit einem fall betraut wird, wo solch ein un-zustand schon im vorfeld absehbar ist, bzw. sich in abertausenden von "Euro" ausrechnen läßt.