Verbrechen: Leiche einer 27-Jährigen in Düren (Echtz) gefunden
21.12.2014 um 21:58
Bericht aus der Aachener Zeitung. Online verschlüsselt vom 19.12.2014.
Mord an Christina F.: Im Zweifel für die Hinterbliebenen
Von: Marlon Gego
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2014, 15:02 Uhr
Aachen/Titz. Das Grab von Christina F. liegt auf dem Friedhof gleich vorne rechts, gegenüber dem Eingang zur Kirche an einer Hecke, von der aus man einen weiten Blick über ein kleines Dorf in der Vulkaneifel hat. Das Grab gibt es kaum acht Monate, seit dem 9. Mai liegt Christina F. darin, 18 Tage nachdem sie auf einem Hof in Linnich-Hottorf ermordet wurde, fand die Beerdigung statt.
Christina F. liegt dort nicht allein, mit ihr bestattet wurde Marie Sophie, ihr ungeborenes Kind, seit sieben Monaten in ihrem Bauch. Als Christina F. ermordet wurde, war ihr Kind schon lebensfähig, stellten die Ärzte später fest. Marie Sophie starb, als ihre Mutter aufhörte zu atmen.
Der Fall der ermordeten Schwangeren aus Düren-Echtz ging nach Ostern durch die Medien, der Prozess auch, am Montag soll am Aachener Landgericht das Urteil gesprochen werden. Des gemeinschaftlichen Mordes an Christina F. sind Patrick G. (32) und Corina Ö. (29) aus Titz angeklagt.
Patrick G. war der Vater von Christina F.s ungeborenem Kind, Corina Ö. ist die eifersüchtige Ex-Freundin von Patrick G., ein Beziehungsdrama. Beide Angeklagten haben einige Tage nach der Tat Geständnisse abgelegt, doch diese Geständnisse widersprechen sich in entscheidenden Punkten. Patrick G. und Corina Ö. beschuldigen sich gegenseitig, Christina F. ermordet zu haben, beide streiten ab, dass sie die Tat geplant haben. Vor Gericht blieben sie bei ihren jeweiligen Versionen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten die Tat gemeinsam geplant haben und dass Patrick G. Christina F. mit einer Schaufel erschlagen hat. Drei der vier Angehörigen, die am Prozess als Nebenkläger teilnehmen, glauben jedoch, dass Corina Ö. es gewesen sein muss, die Christina F. erschlagen hat.
Unbestritten ist lediglich, dass Corina Ö. die Leiche in ihrem VW Lupo nach Düren brachte und dort im Windpark Echtz ablegte, wenige Meter neben der A 4, zwei Kilometer von Christina F.s Wohnung entfernt. Patrick G. war in seinem BMW vorausgefahren, um Corina Ö. den Weg dorthin zu weisen.
Obwohl die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise zu Tage gefördert haben, die den Täter zweifelsfrei identifizieren, kann man nach dem bisherigen Prozessverlauf davon ausgehen, dass das Gericht beide Angeklagten verurteilen wird, beiden droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Gerechtigkeit mag damit Genüge getan sein, doch es gibt mindestens fünf Menschen, für die der Fall mit dem Urteil nicht abgeschlossen ist. Christina F.s geschiedene Eltern und ihre drei Schwestern werden sich weiter Gedanken darüber machen, was auf dem Hof in Linnich-Hottorf am Nachmittag des 21. April wirklich passiert ist.
Das deutsche Strafrecht beschäftigt sich in erster Linie mit den Tätern, weniger mit den Opfern, noch weniger mit deren Hinterbliebenen. Vor Gericht geht es nicht um Moral und Anstand, nicht ums Heimzahlen und Aufrechnen, sondern nur darum, wie das Verhalten der Angeklagten juristisch zu bewerten ist.
Zwar haben die Gerichte und besonders die Schwurgerichtskammern die Pflicht, die Hintergründe einer Tat aufzuklären, aber wie im Fall der ermordeten Christina F. gelingt dies in manchen Prozessen nur zum Teil, in manchen Prozessen auch gar nicht. Angehörige wie die von Christina F. müssen dann nicht nur verkraften, dass ihre Schwester oder Tochter mit einer Schaufel erschlagen wurde, sondern müssen sich vor Gericht von mindestens einem der Angeklagten auch noch belügen lassen.
Ernstzunehmende Reue oder Mitgefühl zeigten vor Gericht weder Patrick G. noch Corina Ö. Die Rechtsanwältin Ruth Wirtz aus Hürtgenwald, die eine von Christina F.s Schwestern als Nebenklägerin vertritt, nannte dies eine fortgesetzte Demütigung der Hinterbliebenen.
In den Verhandlungspausen des Prozesses diskutierten die vielen Prozessbeobachter darüber, wie sich die Tat zugetragen haben könnte und vor allem: warum. War Patrick G. wirklich zu geizig, um Unterhalt für das Kind zu zahlen? Konnte Corina Ö. wirklich so rasend werden, dass sie mit der Schaufel zuschlug? Auch Christina F.s Mutter und ihre beiden ältesten Töchter diskutierten darüber: untereinander oder mit ihren Rechtsanwälten, immer wieder.
Die Mutter und ihre beiden ältesten Töchter verfolgten jeden einzelnen der bislang zwölf Prozesstage, und wenn sie abends wieder zu Hause waren, nahmen sie sich oft noch mal die Ermittlungsakte, weit mehr als 1000 Seiten dick, lasen die Aussagen der Angeklagten und der Zeugen noch einmal, lasen wieder und wieder die Gutachten der Psychiater oder der Spurensicherung, des Gerichtsmediziners, suchten nach einem Hinweis, der bislang vielleicht übersehen worden ist. Fragten sich, ob nicht vielleicht doch eine vierte Person am Tatort war. Suchten nach der Wahrheit.
In ihrem Plädoyer vergangenen Dienstag beschrieb Rechtsanwältin Ruth Wirtz, wie die Tat vom 21. April das Leben ihrer Mandantin, einer Schwester von Christina F., aus den Angeln hob. Bis dahin war sie eine leitende Angestellte, eine lebensfrohe und erfolgreiche junge Frau, die eine intakte Beziehung führte.
Doch seit dem 21. April seien ihre Gedanken von der Tat überlagert, sie könne kaum an etwas anderes denken. Sie sei apathisch, habe im Dunklen Angst, könne kaum noch am sozialen Leben teilnehmen, sei monatelang krankgeschrieben gewesen. Sie habe sich vom Prozess Klarheit erhofft, von den Angeklagten Reue und die Bitte um Entschuldigung. Nichts von alledem habe sie bekommen.
Bianca Biewer, Bundesgeschäftsführerin des Opferschutzvereins Weißer Ring, sagt, dass das Verarbeiten solch belastender Ereignisse desto schwieriger werde, je unklarer die Umstände sind. „Der Verarbeitungsprozess der Hinterbliebenen wird gestört und im Extremfall verhindert, weil unklare Fakten ein geschlossenes Bild verhindern und zu eigenen Fantasien anregen“, sagt Biewer. In vielen Fällen sei eine Psycho- oder Traumatherapie zu empfehlen, allerdings gebe es ebenso Menschen, die auch ohne Hilfe auskämen. Jeder Mensch trauere anders, leide auf unterschiedliche Weise.
Versäumnisse der Ermittler?
Die Gerichte sind weitgehend abhängig davon, was Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Polizei und Staatsanwaltschaft stehen unter großem Zeitdruck, in den meisten Behörden ist das Personal ohnehin knapp.
So haben es die Ermittler nach dem Mord an Christina F. möglicherweise versäumt, weitere Untersuchungen anzustellen, die mit den beiden sich widersprechenden Geständnissen hätten abgeglichen werden können. Die Verteidiger beider Angeklagten warfen der Staatsanwaltschaft vor, sich zu früh auf ein Tatgeschehen festgelegt und in andere Richtungen nicht mehr gründlich genug ermittelt zu haben.
Wie auch immer das Urteil am Montag lauten wird, man kann davon ausgehen, dass einer der Prozessbeteiligten Revision einlegen wird. Dann würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Laufe des nächsten Jahres zu prüfen haben, ob das Urteil, das die Schwurgerichtskammer am Aachener Landgericht geschrieben haben wird, Bestand hat oder nicht.
Sollte der Bundesgerichtshof etwas an Prozessverlauf oder Urteil auszusetzen haben, würde der Fall zurück ans Aachener Landgericht verwiesen und neu aufgerollt. Ein Alptraum für die Angehörigen, vor allem dann, wenn Patrick G. und Corina Ö. sich weiterhin weigern zu erklären, was am 21. April in Linnich-Hottorf wirklich geschehen ist.
Geistlicher Beistand
Das Grab von Christina F. liegt nicht weit vom Haus ihrer Mutter entfernt, Katharina F., 55 Jahre alt. Katharina F. hat beinahe täglich mit Christina telefoniert, es habe nichts gegeben, worüber sie nicht gesprochen hätten, sagte sie vor Gericht. Katharina F. machte während des Prozesses einen gefassten Eindruck, eine milde Frau, die zu jedem freundlich war, sogar zu Angehörigen und Verteidigern der beiden Angeklagten, was selbst erfahrene Prozessbeobachter beeindruckte.
Doch wenn sie allein zu Hause sei, sagte Katharina F., könne sie die Fassade des Gefasstseins nicht aufrechterhalten. Sie weine viel, denke über den Fall nach und habe Probleme zu schlafen. Ohne den geistlichen Beistand eines Paters aus einem Kloster in der Nähe lasse sich ihr Leben im Moment nicht denken.
Katharina F. geht jeden Tag zum Friedhof, oft auch zwei Mal, am liebsten dann, wenn niemand in der Nähe ist. Sie hat kleine Engel auf Christinas Grab gestellt und am 12. August, der Christinas 28. Geburtstag gewesen wäre, band sie eine große rote Rose an das Holzkreuz. Vor Gericht sagte Katharina F., sie werde niemals verkraften können, was mit ihrer zweitjüngsten Tochter und ihrer ungeborenen Enkelin am 21. April geschah.
Dieser Artikel geht mir sehr zu Herzen. Er macht mal wieder deutlich, wie sehr die Angehörigen
leiden und das ihr Leben lang.