Quotenregelung verfassungswidrig !
11.09.2011 um 14:07Ich möchte hier noch einmal NUR auf den Verfassungsaspekt dieses Themas eingehen.
Artikel 3, Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 3(3) besagt also ausdrücklich, daß NIEMAND , auch nicht eine einzige Person, wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Genau das aber ist ja Sinn und Zweck der Quotenregelung im öffentlichen Dienst: Bei gleicher Qualifikation können/sollen/dürfen/ Frauen bevorzugt eingestellt werden.
JEDESMAL, wenn die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird also eine Frau wegen ihres Geschlechts bevorzugt, und mindestens ein Mann wird wegen seines Geschlechts benachteiligt.
Das verstößt unmittelbar gegen Art. 3(3) GG .
Sind wir bis hierhin alle einer Meinung ?
Nun sagen Befürworter der Quotenregelung: Da gibt es aber auch noch den Art.3(2) : "Der Staat...wirkt auf die Beseitung bestehender Nachteile (zwischen den Geschlechtern) hin."
Denen antworte ich: Okay, meinetwegen gerne. Aber natürlich darf der Staat dabei nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Beispiel: In einer Behörde arbeiten 70 Männer und 30 Frauen. Nun könnte ja der Staat einfach 20 Männer entlassen und durch Frauen ersetzen, Gleichstellung erreicht, Hurra! Klar, das geht nicht: Es verstößt gegen ein bestehendes Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz.
Genausowenig darf aber der Staat im vorgenannten Beispiel bei künftigen Neueinstellungen Frauen bevorzugen und Männer benachteiligen, denn auch das verstößt gegen ein bestehendes Gesetz, und zwar sogar gegen unser wichtigstes Gesetz: Das Grundgesetz. Artikel 3, Absatz 3, siehe oben.
Fazit: Der Staat darf und soll auf die Beseitigung bestehender Nachteile zwischen den Geschlechtern hinwirken, Art.3(2) GG. Aber er darf dabei natürlich nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen, schon gar nicht gegen das Grundgesetz.
Hat jeder meine Argumentation verstanden? Habe ich irgendwo unsauber, inkorrekt argumentiert ? Kann mir irgendjemand erklären, wie und warum die Quotenregelung mit Art 3(3) GG vereinbar sein soll?
Artikel 3, Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 3(3) besagt also ausdrücklich, daß NIEMAND , auch nicht eine einzige Person, wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Genau das aber ist ja Sinn und Zweck der Quotenregelung im öffentlichen Dienst: Bei gleicher Qualifikation können/sollen/dürfen/ Frauen bevorzugt eingestellt werden.
JEDESMAL, wenn die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird also eine Frau wegen ihres Geschlechts bevorzugt, und mindestens ein Mann wird wegen seines Geschlechts benachteiligt.
Das verstößt unmittelbar gegen Art. 3(3) GG .
Sind wir bis hierhin alle einer Meinung ?
Nun sagen Befürworter der Quotenregelung: Da gibt es aber auch noch den Art.3(2) : "Der Staat...wirkt auf die Beseitung bestehender Nachteile (zwischen den Geschlechtern) hin."
Denen antworte ich: Okay, meinetwegen gerne. Aber natürlich darf der Staat dabei nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Beispiel: In einer Behörde arbeiten 70 Männer und 30 Frauen. Nun könnte ja der Staat einfach 20 Männer entlassen und durch Frauen ersetzen, Gleichstellung erreicht, Hurra! Klar, das geht nicht: Es verstößt gegen ein bestehendes Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz.
Genausowenig darf aber der Staat im vorgenannten Beispiel bei künftigen Neueinstellungen Frauen bevorzugen und Männer benachteiligen, denn auch das verstößt gegen ein bestehendes Gesetz, und zwar sogar gegen unser wichtigstes Gesetz: Das Grundgesetz. Artikel 3, Absatz 3, siehe oben.
Fazit: Der Staat darf und soll auf die Beseitigung bestehender Nachteile zwischen den Geschlechtern hinwirken, Art.3(2) GG. Aber er darf dabei natürlich nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen, schon gar nicht gegen das Grundgesetz.
Hat jeder meine Argumentation verstanden? Habe ich irgendwo unsauber, inkorrekt argumentiert ? Kann mir irgendjemand erklären, wie und warum die Quotenregelung mit Art 3(3) GG vereinbar sein soll?