Quotenregelung verfassungswidrig !
01.09.2009 um 15:38@Xedion65
An dem Ziel sehe ich persönlich nichts verwerfliches. Den Frauen wird hier einfach die Chance eingeräumt im Berufsleben voranzukommen und die von ihnen erworbenen Qualifikationen auch tatsächlich zu nutzen. Aus meiner Sicht ist es ein großer Fortschritt.
An dem Ziel sehe ich persönlich nichts verwerfliches. Den Frauen wird hier einfach die Chance eingeräumt im Berufsleben voranzukommen und die von ihnen erworbenen Qualifikationen auch tatsächlich zu nutzen. Aus meiner Sicht ist es ein großer Fortschritt.
Xedion65 schrieb: Es ist übrigens gerade bei Parteien so eine Sache, Beispiel Redelisten. Wenn ich mich recht entsinne, war es bei den Grünen so. Dort wird bestimmt, dass genauso viele Männer wie Frauen "reden" dürfen (dazu kommt ein Frauenvotum). Wenn also nur 5 Frauen was zu sagen haben, aber 50 Männer, dann müssen 45 Männer schweigen. Hierbei handelt es sich um eine "absolute Quote".Wie du es schon richtig geschrieben hast: "war es bei den Grünen so". Die haben es für ihre Partei beschlossen und sollen damit auch glücklich werden. Immerhin hat dort keiner die Männer dazu gezwungen für eine solche Regelung zu stimmen.
Xedion65 schrieb:Quotenregelung in Sachen Beförderung bei der Bundeswehr. Dort sollten Frauen in bestimmten Bereichen (wars Sanitätsdienst?) so lange bevorzugt befördert werden, bis sich eine bestimmte Quote einstellt. Diese Quote lag weit über dem Frauenanteil in diesem Bereich. Wäre hier nicht eher eine Verteilung gerecht, die das Engagement der Gesamtheit widerspiegelt?Im Sanitätsdienst waren es - wenn ich mich recht entsinne 50 % und in anderen Bereichen 15 %. Das alles bleibt allerdings immer noch Qualifikationsabhängig und keineswegs willkürlich. (Weswegen die Quoten seit Jahren nicht erreicht werden können - und wahrscheinlich auch nie erreicht werden.)
Xedion65 schrieb:Warum sollten hier Bewerberinnen bei gleicher Eignung eine 5 mal so hohe Chance haben? Genau das ist doch die Frage.Sie haben aber keine 5 mal so hohe Chance... (wie bereits deutlich erklärt)