Quotenregelung verfassungswidrig !
01.09.2009 um 14:50@ rottenplanet
Mir ist der Absatz 2 des Artikel 3 natürlich auch bekannt: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (meines Wissens wurde dieser Absatz vor ca. 15 Jahren nachträglich ins GG eingefügt, nachdem man erkannt hatte, daß die längst erreichte GLEICHBERECHTIGUNG nicht ausreicht, um GLEICHSTELLUNG zu erreichen).
Also: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sehr gerne. Aber er muß sich dabei zwingend an seine eigenen Gesetze halten, erst Recht ans Grundgesetz. Übertriebenes Beispiel: In einer Behörde arbeiten 60 Männer, 40 Frauen. Jetzt kommt die Polizei daher und erschießt 10 Männer und dafür werden 10 Frauen eingestellt, Gleichstellung erreicht. Das geht natürlich nicht, man darf niemanden erschießen, noch nicht einmal Männer.
Ergo: Der Staat darf sehr gerne auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, muß sich dabei aber an die Gesetze und ans Grundgesetz halten. Konkret: Der Staat darf nicht aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit nachweislich, konkret und absichtlich Männer in der Gegenwart diskriminieren. Genau das geschieht aber mit der quotenregelung.
Mir ist der Absatz 2 des Artikel 3 natürlich auch bekannt: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (meines Wissens wurde dieser Absatz vor ca. 15 Jahren nachträglich ins GG eingefügt, nachdem man erkannt hatte, daß die längst erreichte GLEICHBERECHTIGUNG nicht ausreicht, um GLEICHSTELLUNG zu erreichen).
Also: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sehr gerne. Aber er muß sich dabei zwingend an seine eigenen Gesetze halten, erst Recht ans Grundgesetz. Übertriebenes Beispiel: In einer Behörde arbeiten 60 Männer, 40 Frauen. Jetzt kommt die Polizei daher und erschießt 10 Männer und dafür werden 10 Frauen eingestellt, Gleichstellung erreicht. Das geht natürlich nicht, man darf niemanden erschießen, noch nicht einmal Männer.
Ergo: Der Staat darf sehr gerne auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, muß sich dabei aber an die Gesetze und ans Grundgesetz halten. Konkret: Der Staat darf nicht aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit nachweislich, konkret und absichtlich Männer in der Gegenwart diskriminieren. Genau das geschieht aber mit der quotenregelung.