Quotenregelung verfassungswidrig !
01.09.2009 um 11:16Für mich kann es keinen klareren Verstoß gegen das Grundgesetz geben als die Quotenregelung, und ich wundere mich, daß die meisten Menschen das einfach so akzeptieren.
Grundgesetz, Artikel 3: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden.
Genau das ist aber Ziel und Zweck der Quotenregelung. Die besagt, daß bei gleich guter Qualifikation Frauen ZWINGEND zu bevorzugen sind. Begründet wird das Ganze damit, daß in der Vergangenheit Frauen benachteiligt worden sind, also tut man jetzt Frauen bevorzugen ("positive Diskriminierung").
Das aber ist unmöglich in einem Rechtsstaat, der Rechtsstaat kennt keine Sippenhaft. Warum werde ich als 22-jähriger Mann dafür bestraft, daß möglicherweise in der Generation vor mir Frauen benachteiligt worden sind?
Außerdem: Das Grundgesetz billigt die Grundrechte (=Menschenrechte, Artikel 1-19 GG) jeder EINZELPERSON zu. Im Grundgesetz steht nicht etwa: Keine Gruppe darf aufgrund von Geschlecht (Herkunft,Religion etc....) benachteiligt werden. Sondern im Grundgesetz steht: NIEMAND darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand=Kein einziger Mensch.
In jedem einzelnen Fall, bei dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird gegen das Grundgesetz verstoßen. Und zwar gegen den wichtigsten Teil des Grundgesetzes: Die Grundrechte, die Menschenrechte. Warum nehmen wir das hin?
Grundgesetz, Artikel 3: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden.
Genau das ist aber Ziel und Zweck der Quotenregelung. Die besagt, daß bei gleich guter Qualifikation Frauen ZWINGEND zu bevorzugen sind. Begründet wird das Ganze damit, daß in der Vergangenheit Frauen benachteiligt worden sind, also tut man jetzt Frauen bevorzugen ("positive Diskriminierung").
Das aber ist unmöglich in einem Rechtsstaat, der Rechtsstaat kennt keine Sippenhaft. Warum werde ich als 22-jähriger Mann dafür bestraft, daß möglicherweise in der Generation vor mir Frauen benachteiligt worden sind?
Außerdem: Das Grundgesetz billigt die Grundrechte (=Menschenrechte, Artikel 1-19 GG) jeder EINZELPERSON zu. Im Grundgesetz steht nicht etwa: Keine Gruppe darf aufgrund von Geschlecht (Herkunft,Religion etc....) benachteiligt werden. Sondern im Grundgesetz steht: NIEMAND darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand=Kein einziger Mensch.
In jedem einzelnen Fall, bei dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird gegen das Grundgesetz verstoßen. Und zwar gegen den wichtigsten Teil des Grundgesetzes: Die Grundrechte, die Menschenrechte. Warum nehmen wir das hin?