Seidenraupe schrieb:Hauptsache de Verantwortung geht wieder da hin, wo sie hingehört: in die Parlamente und zu den Gesundheitsministern der Länder!!
Eben nicht zu den Gesundheitsministern der Länder, das wäre ja sehr bequem, wenn immer nur der Landesgesundheitsminister allein entscheiden kann.
Nein, laut § 28 a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (was ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ist), geht dann, wenn keine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht, die Kompetenz zur Entscheidung über Infektionsschutzmaßnahmen wie AHA und 2/3G an die Landesparlamente, nicht an Landesgesundheitsminister als Mitglieder der Landesregierung.
Auch wenn § 28 a Infektionsschutzgesetz insgesamt wegen Corona mit heißer Nadel gestrickt wurde, wundert mich doch, dass beim Gesetzesmachen anscheinend kaum jemandem aufgefallen ist, welche Macht die Landesparlamente nach Auslaufen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben. Da haben die Länder meinem Eindruck nach im Bundesrat wirklich geschlafen, wenn nun einige Länder danach rufen, dass nun doch bitte, bitte, wieder der Bund das Zepter übernehmen soll.
Tja, Pech gehabt. Die vom Grundgesetz gewollte Ordnung, dass grundsätzlich sowohl im Bund wie in den Ländern gewählte Parlamente das Sagen im Staat und über das Wohl und Wehe der Bürger haben sollen und nicht allein und absolut irgendwelche nicht direkt gewählten Minister (nein, auch nicht ein Bundesgesundheitsminister Lauterbach), finde ich als nach wie vor voll in Ordnung.