Noch-Bundesgesundheitsminister Spahn hat sich bekanntlich dafür ausgesprochen, dass der neue Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen lässt. Diese epidemische Lage von nationaler Tragweite ist die Grundlage dafür, dass die einzelnen Bundesländer durch Rechtsverordnung, also durch bloße Entscheidungen der Landesregierungen, Corona-Maßnahmen wie etwa die AHA-Regeln, erlassen konnten.
Spahn hat nun aber dafür plädiert, dass die AHA-Regeln und 2/3G auch weitergelten sollen, wenn keine epidemische Lage von nationaler Tragweite mehr besteht. Wer nun fragt, wie das trotzdem gehen soll, wenn der Bundestag doch die Rechtsgrundlage für so etwas, nämlich die epidemische Lage von nationaler Tragweite, aufgehoben hat, wird in § 28 a Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes fündig.
7) Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als aufgehoben, sofern das Parlament in dem betroffenen Land nicht spätestens drei Monate …….
Aha, für den Beschluss, ob nach Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in den Bundesländern dort noch die AHA-Regeln weitergelten, ist nun erstmals nicht mehr die Landesregierung, sondern das entsprechende Landesparlament zuständig.
Das wäre dann ja ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung politisches Ende der Pandemie, wenn nicht mehr dauernd die Exekutive, hier die Landesregierungen, mit ihren Corona-Verordnungen zu AHA und G quasi „durchregieren“ würden, sondern nun jedesmal die Landtage hierüber entscheiden. Und die dürfen laut Gesetz (siehe oben) AHA nur beschließen bei konkreter Gefahr der epidemischen Ausbreitung von Corona bei sich im Land.
Da wird der Landtag von Schleswig-Holstein nach derzeitigem Sachstand vermutlich der erste sein, der wird entscheiden MÜSSEN, dass in Schleswig-Holstein AHA und/oder 2/3 G vorbei ist. Denn dort ist nach den jetzigen Zahlen kaum von einer
konkreten Gefahr der
epidemischen Ausbreitung von Corona auszugehen.