tudirnix schrieb:Jetzt ist Schluss mit der Geheimnistuerei, denn wie der Tagesspiegel folgend berichtet
Um das nicht untergehen zu lassen: Ein Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine funktionierende Gewaltenteilung.
Vor allem das hier finde ich sehr zustimmungswürdig:
tudirnix schrieb:Es sei einem Verfassungsschutz-Präsidenten prinzipiell „verwehrt, den pauschalen Ausschlussgrund der ,Vertraulichkeitsvereinbarung’ aus eigener Kompetenz zu schaffen“, heißt es. Geheime Angelegenheiten dürften ausschließlich vor dem dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium erörtert werden. Dies bedeute im Umkehrschluss, das sonstige Gespräche von BfV-Mitarbeitern im parlamentarischen Raum auf Anfragen der Presse öffentlich erklärt werden müssen. Geheimhaltung sei „ein Fremdkörper“ in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, hieß es. „Vertraulichkeitsvereinbarungen in der hier praktizierten Form widersprechen erkennbar diesem Grundsatz.“
Bettman schrieb:Das macht die Sache aber gewaltig einfacher:
Es geht ja nicht darum, mit wem er redet, sondern über den Inhalt der Gespräche. Und dass dies nicht einfach pauschal als geheim klassifiziert werden kann - und zwar auch noch von jemandem, dem eine Geheimhaltung u.U. persönlich nutzt - ist hervorragend.
Es geht auch nicht darum, Maaßen damit an den Pranger zu stellen, sondern erst mal darum, überhaupt zu wissen, was er getan hat und ob seine Handlungen gegen juristische (oder ggf. moralische) Regeln verstoßen haben.
Und ich kann gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig es ist, dass in einer Demokratie der Geheimdienst nicht von der Kontrolle durch das Parlament oder durch die Öffentlichkeit geschützt wird und dass Ausnahmen hiervon auch wirklich echte Ausnahmen bleiben, die nur in besonders begründeten Fällen überhaupt in Betracht kommen.
Es ist ein Merkmal von Diktaturen, wenn der Geheimdienst jeglicher Kontrolle durch Gerichte oder durch die Öffentlichkeit entzogen wird. Dem kann man gar nicht früh und deutlich genug entgegen treten.