Origines schrieb:Aber auch in anderen Fällen (z.B. Rostock oder Kassel) schienen die Taten in ihrer konkreten Gestalt mehr spontan denn langfristig geplant gewesen zu sein. |
Da es für keines der Morde direkte Zeugen gab bleibt die konkrete Tatausführung natürlich im Dunkeln, das ist ja das grundlegende Problem in der Aufklärung vom NSU-Komplex das es an den verschiedensten Stellen noch immer zu viele „schwarze Löcher“ gibt. So ganz spontan aus heiterem Himmel können die Taten aber nicht gewesen sein wenn man z. B. berücksichtigt das Mundlos und Böhnhardt nur zwei Tage vor dem Mord an Halit Yozgat erst Mehmet Kubasik in Dortmund erschossen haben. Es erscheint mehr als unwahrscheinlich dass die beiden, quasi aus einer Laune heraus, entschieden haben mal kurzerhand noch jemanden zu ermorden. Ähnliches gilt für den Mord an Mehmet Turgut in Rostock wo auch noch mannigfaltige Fragen offen sind. Das ist ja auch das was die Opferfamilien bis heute umtreibt, die Frage warum gerade ihre Angehörigen ermordet wurden, nach welchen Kriterien man sie ausgewählt hat usw.
Origines schrieb:Schließlich ist z.B. der LfV-Mann Temme nachweislich im Sekundenbereich vor oder (wahrscheinlicher) nach der Tat gegangen und hat noch 50ct. Internet-Gebühr auf den Tresen gelegt. Das spricht nicht dafür, dass der Tatort vorher beobachtet oder sonstwie "ausbaldowert" worden ist. |
Da die „Causa Temme“, gerade in den Kreisen von Opferhinterbliebenen, Nebenklagevertretern, Linken und Verschwörungstheoretikern, eine Endlosschleife ist kann man es gar nicht oft genug wiederholen: Der im Tatzeitraum anwesende Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen, Andreas Temme, hat mit einer hohen Wahrscheinlichkeit das Internetcafe bereits VOR dem Mord an Halit Yozgat verlassen und ist somit unschuldig!
Vergleicht man die beiden möglichen Zeiträume, als Temme noch im Internetcafe anwesend war und nachdem er bereits gegangen ist, lässt sich einwandfrei feststellen dass der Zeitrahmen nachdem Andreas Temme gegangen ist der größere von beiden ist. Korrelierend kommt noch hinzu dass die spezifische Aussage einer der anderen Zeugen am Tatort klar dafür spricht dass sich der Mord erst ereignet hat nachdem Temme das Cafe bereits verlassen hat. Last but not least gibt es weder für das LfV Hessen, noch für Temme überhaupt ein plausibles Motiv warum sie in den NSU-Komplex verwickelt sein sollten. Etwas Gegenteiliges konnte bis zum heutigen Tag von niemandem bewiesen werden!
Und auch für eine mögliche Tatortausspähung im Vorfeld des Mordes an Halit Yozgat gibt es Indizien:
aa) Hinweise auf vorangegangene Ausspähungen des Tatortes durch Fund von Stadtplänen
Im Brandschutt der Frühlingsstraße 26 in Zwickau wurde eine Grundrissskizze vom Internet-Café in der Hölländischen Straße in Kassel aufgefunden. Die Skizze ist nicht zweifelsfrei einzuordnen. Auf den Vorhalt, dass die Skizze des Internet-Cafés in Kassel trotz der richtigen Adresse nicht ganz stimmig ist, hat der Zeuge KHK Grimm ausgeführt:
„Ja, drin gewesen sein, würde ich auf jeden Fall sagen, weil das, was stimmt an der Skizze, die wesentlichen, ich sage mal, Lagen - der Telefonkabinen, ich meine, ein Kühlschrank auf der rechten Seite plus der Tresen eben -, denke ich, erfordert schon mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Präsenz in diesem Raum. Dass der hintere Teil komplett fehlt, würde ich erklären, dass die Täter oder der Autor der Skizze nie dahinten war und folglich das auch nicht irgendwie skizzieren konnte. Und in Verbindung - das war ja das Prägnante - mit der Anschrift des Tatortes auf der Rückseite oder Vorderseite – […] dieses Zettels plus die überwiegende Zuordnung zu Funkkanälen von Polizei und Rettungskräften würde ich schon sagen, dass das eindeutig zusammenhängt und der oder die Täter am Tatort waren vorher.“ |
Abschlussbericht des NSU-Bundestagsausschuss II, Seite 899
|
Origines schrieb:Denn sie waren nicht gut ausgerüstet. Das spricht für eine gewissen Spontanität. Kiesewetter wurde mit einer alten Weltkriegswaffe (9mm) erschossen, Arnold mit einer relativ schwachen Waffe (7,65mm). Deswegen überlebte er den Kopfschuss. |
Kurze Korrektur und Anmerkung: Das Kaliber der TT-33 beträgt 7,62mm nicht 7,65mm, das war das Kaliber der CZ83. Auch überlebte Martin Arnold nicht weil das Kaliber der Tokarew zu schwach gewesen wäre sondern wahrscheinlich weil er gerade im Moment der Schussabgabe den Kopf in Richtung des Angreifers gedreht hat. Man muss sich von diesem falschen Gedanken lösen das eine Schusswaffe nur weil sie älteren Entwicklungsstandes ist deshalb automatisch schlecht oder unzuverlässig sei. Solange der technische Zustand einwandfrei ist sind eine Tokarew oder Radom genauso tödlich wie eine Pistole westlicher Bauart.
Origines schrieb:Das reicht von den Unsummen, die das BfV Tino Brandt für falsche Infos hinterhergeworfen hat [...] |
Kurze Korrektur: Nicht das BfV sondern das LfV Thüringen unter Roewer. Tino Brandt war zu keinem Zeitpunkt jemals V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dort hat man ihm – zu Recht – nie getraut!
Muerto04 schrieb:Und zufälligerweise dabei noch eine M. Kiesewetter erschiesst, die aus Oberweißbach/Thüringen kommt und somit unmittelbar aus der räumlichen Nähe des Thüringer Heimatschutzes stammt. Dann noch die Verbindungen ihres Onkels als Polizist/Ermittler in die rechte Szene/Rotlichmilieu von Thüringen, 2 ihrer Kollegen waren bei den European white Knights of the Ku Klux Klan und ihr Vorgesetzter bei Uniter. Dazu die Zeugenaussagen, mehrere blutverschmierte Personen gesehen zu haben, die sich fluchtartig in Tatortnähe bewegt haben. |
Die Bundesanwaltschaft als auch die BAO „Trio“ des Bundeskriminalamtes haben in ihnen umfangreichen Ermittlungen keinen Hinweis darauf gefunden (und bis heute auch sonst niemand!) das Michele Kiesewetter gezielt ermordet werden sollte. Sowohl ihre Herkunft als auch die möglich Verbindung zu ihrem Onkel wurden einschlägig überprüft aber es haben sich keinerlei Anhaltpunkte dafür ergeben dass hier das Motiv für ihren Tod begründet ist. Gleiches gilt für die beiden Kollegen von Kiesewetter und deren Mitgliedschaft im EWK-KK K was bereits VOR dem Mord bekannt wurde und sich die Gruppierung auch bereits VOR dem Mord aufgelöst hat. Diese ganze KKK-Geschichte ist ohnehin viel mehr Schein als Sein gewesen. Am wenigsten Substanz haben diese dubiosen Zeugenbeobachtungen von denen bis heute a) niemand konkret sagen kann was diese Zeugen tatsächlich beobachtet haben, b)die Beobachtungen völlig inkonsistent sind, c) bis heute niemand die Identität dieser vermeintlich Personen benennen kann, d) eine Verwicklung dieser angeblichen Personen in den Mordfall überhaupt nicht bewiesen ist!
Siehe dazu auch:
Spoiler4.1. Unterlassene Veröffentlichung von Phantombildern
Die Soko „Parkplatz“ fertigte insgesamt 14 Phantombilder aufgrund von Zeugenaussagen an, die am Tattag in weiträumigerer Nähe zum Tatort blutverschmierte Personen beobachtet haben wollen. Nach Angabe des ersten Leiters der Soko „Parkplatz“, dem Zeugen F. H., vor dem Untersuchungsausschuss erfolgte die Anfertigung der Phantombilder nach Aufnahme der entsprechenden Zeugenaussagen zunächst vorsorglich, da man deren Relevanz für die weiteren Ermittlungen noch nicht abschätzen konnte. Im November 2010 kam es des Weiteren zur Erstellung eines Phantombilds mit dem zweiten Tatopfer, dem Geschädigten M. A. Leiter der Soko „Parkplatz“ war zum damaligen Zeitpunkt der Zeuge A. M., der vor dem Untersuchungsausschuss aussagte, dass nach Einschätzung der Soko „Parkplatz“ neben dem Phantombild des Geschädigten A. zwei weitere der 2007 erstellten Phantombilder veröffentlicht werden sollten. Dabei handelte es sich zunächst um die von den Zeugen „VP 22“, einer Vertrauensperson der Kriminalpolizei Heilbronn, der von der Staatsanwaltschaft Vertraulichkeit zugesichert wurde, und dem Ehepaar K. erstellten Phantombilder. Da zwischenzeitlich ein neues Phantombild durch die Zeugin W. erstellt wurde, hat sich die Soko entschieden, dieses aufgrund des engeren örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs anstelle des Phantombilds des Ehepaars K. zur Veröffentlichung vorzuschlagen. Der Anlass der gewünschten Veröffentlichung sei laut Zeugen A. M. gewesen, dass – trotz widersprüchlichen Aussagen der Zeugen – „etwas Bewegung reingebracht“ und neue Hinweise generiert werden sollten. Die Staatsanwaltschaft lehnte das Begehren der Soko „Parkplatz“ auf Veröffentlichung der Phantombilder nach Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens über M. A. ab.
Die Nichtveröffentlichung der Phantombilder von Heilbronn durch den sachleitenden Staatsanwalt M. entsprach nach Überzeugung des Ausschusses den rechtlichen Vorgaben des § 131 b der Strafprozessordnung. Der rechtlich erforderliche hinreichende Verdacht, dass eines der 14 Phantombilder einen Tatverdächtigen zeigt, war nicht gegeben.
Der Zeuge M. stellte dem Ausschuss hierzu nachvollziehbar seine wesentlichen Erwägungen dar. Demnach sind Zeugenwahrnehmungen „das schlechteste aller Beweismittel“. Bei einer solchen Wahrnehmung lägen die Fehlerquellen vor allem im Bereich der Interpretation und der Erinnerbarkeit von realem Geschehen. Daher sind bei einer solchen Verwertung in einem Ermittlungsverfahren hohe Anforderungen gestellt. Diese Aussagen müssten im Detail auf Konstanz, Widerspruchsfreiheit und mögliche weitere Defizite überprüft werden. Ziel einer solchen Überprüfung sei nicht, Lügner zu identifizieren, sondern Fehler in der Wahrnehmung, beispielsweise durch Erinnerungslücken oder Erinnerungsüberlagerungen zu identifizieren. Weiter erläuterte der Zeuge M. für den Untersuchungsausschuss plausibel, dass nur in den ersten Tagen nach der Wahrnehmung mit einer einigermaßen zuverlässigen Erinnerungs- und Wiedergabefähigkeit zu rechnen sein kann. Nach längstens einem Monat liegen beim Zeugen nur noch 10 Prozent reproduzierbare Wahrnehmungen vor. Auch aus dieser Erkenntnis der sog. Ebbinghausschen oder Strongschen Gedächtniskurve sieht der Zeuge M. die Aussagen der VP 22 oder von Frau W. als nicht glaubhaft an, da sich diese in einer immer größer werdenen Zeitspanne an immer mehr Details zu erinnern glaubten.
Die Beobachtungen der VP 22 sind im Laufe der Vernehmungen immer konkreter geworden. Die VP 22 hat sich im Vergleich zu früheren Angaben teilweise widersprochen. Die VP 22 beschrieb die von ihr beobachtete blutbefleckte Person zunächst anhand ihrer Kleidung, den Haaren und der getragenen goldenen Uhr. In späteren Vernehmungen gab die VP 22 immer mehr Details zu Protokoll. So soll die beobachtete Person zunächst am linken und dann am rechten am Arm eine Tatoowierung gehabt haben. Die Haarfarbe, die zunächst als dunkel beschrieben wurde, wurde in einer späteren Vernehmung auf wenige weiße Haare korrigiert.
In der Gesamtschau ist es für den Ausschuss mehr als unplausibel, dass die von der VP 22 beobachtete Person an dem Mordanschlag beteiligt ist. Dies würde ein völlig irrationales Täterverhalten voraussetzen. Zwischen der Tat auf der Theresienwiese und dem von der VP 22 beobachten Sprung der Person in ein dunkles Fahrzeug liegt mehr als eine halbe Stunde. Die vernommene VP 22 gab in ihrer polizeilichen Vernehmung zunächst an, dass sie die Beobachtungen um 13.30 Uhr – also vor der Tat auf der Theresienwiese – gemacht habe. Eine abschließende Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage der VP 22 kann der Ausschuss aufgrund divergierender Aussagen der Zeugen nicht treffen. Während der Zeuge M. angab, der VP 22 sei es „nur ums Geld gegangen“, sah der Zeuge KHK K. B. die VP 22 als glaubhaften Zeugen, der keinen Grund gehabt habe, die ermittelnden Beamten anzulügen.
Die Zeugin W. beobachtete am 25. April 2007 am Ausgang der Theresienwiese einen dunkelblonden Mann, den sie der Herkunft nach optisch nach Osteuropa einordnete. Dieser Mann sei blutbefleckt gewesen und sei in einen dunklen PKW gesprungen. In einer weiteren Vernehmung im Jahr 2009 konkretisierte die Zeugin W. ihre Angaben und berichtete nun, der Mann sei in ein hellbeiges Fahrzeug mit Mosbacher-Kennzeichen gestiegen. Dieses Kennzeichen erwähnte sie in dieser Vernehmung erstmalig. Wie bereits ausgeführt, wertete der Staatsanwalt diese Aussage aufgrund der dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Erinnerungsfähigkeit von Zeugen ebenfalls als unwahrscheinlich. So erstellte die Zeugin W. im Jahr 2007 ein erstes Phantombild. Dieses bezeichnete sie aber als unzureichend. Allein die Haarpartie sei korrekt dargestellt. Im Jahr 2009 erkannte die Zeugin W. das von ihr erstellte Phantombild nicht wieder. 2011 wurde das Phantombild unter Anweisung der Zeugin W. überarbeitet. In diesem Schritt korrigierte die Zeugin das Phantombild. Darunter wurde auch die Haarpartie des Bildes drastisch verändert. Eben dieses Merkmal der korrekt dargestellten Haarpartie, hatte die Zeugin bei der Erstellung im Jahr 2007 besonders betont. Der Zeuge M. führte überzeugend aus, das sich auch hier keine belastbaren Informationen generieren ließen, die den Vorraussetzungen einer Phantombildveröffentlichung genügen würden.
Die Aussage des Ehepaars K. lässt sich mit den Aussagen der Zeugen M., der VP 22 sowie eines anonymen Rentners durchaus zusammen führen. Jedoch wäre auch diesbezüglich nach Meinung des Ausschusses ein völlig irrationales Täterverhalten zu Grunde zu legen. Nach den polizeilichen Ermittlungen flog der erste Polizeihubschrauber frühestens gegen 14.31 Uhr im Bereich des Wertwiesenparks. Die Wahrnehmungen der Zeugen können sich also erst ab diesem Zeitpunkt zugetragen haben. Die Täter müssten sich nach der Tat auf der Theresienwiese gegen 14 Uhr über eine halbe Stunde Zeit für die Flucht zum Wertwiesenpark gelassen haben, um dann bei Entdeckung des Hubschraubers plötzlich panisch in die Büsche zu springen. Dies erscheint dem Ausschuss sehr unplausibel – auch unter dem Aspekt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Täter nach der Tat blutverschmiert waren und sie dadurch ein extrem hohes Entdeckungsrisiko eingegangen wären. In ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss sprach die Zeugin K. erstmalig davon, dass sie am Tattag im Heilbronner Wertwiesenpark noch einen zweiten Mann gesehen haben will, der sich verdächtig verhielt. Sie gab an, dass dieser Mann einen schwarzen Rucksack bei sich trug und ebenfalls schnell in ein Gebüsch am Fahrradweg verschwand. Diese erstmals acht Jahre nach der Tat geschilderte angebliche Beobachtung hält der Ausschuss für unglaubhaft.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 889/890 |
Muerto04 schrieb:[...] und ich behaupte auch, dass Verfassungsschützer/Behörden mehr gewusst haben bzw hätten wissen müssen, als sie behaupten (siehe Aktenvernichtung) oder sie wussten eventuell von den Morden und haben nicht reagiert (siehe A. Temme). |
Wer etwas behauptet der muss es auch beweisen können ansonsten ist es nämlich wertlos! Bis heute gibt es nicht den geringsten Nachweis für ein Vorwissen des Verfassungsschutzes oder einer anderen staatlichen Behörde oder Dienst bezüglich des NSU. Der ständige Verweis auf das Schreddern von Akten ist ohnehin ein Zirkelschluss denn es wird dadurch ein Umstand vorausgesetzt/vorweggenommen welcher überhaupt erst noch zu beweisen wäre! Es konnte bis jetzt auch nicht nachgewiesen werden das auch nur eine der vernichteten Akten jemals einen konkreten NSU-Bezug gehabt haben! Im Gegenteil, gerade die Veröffentlichung der sogenannten „NSU-Akten“ in Hessen 2022, hat deutlich gezeigt das für mehr als 5 Jahre(!) ein absurder und unnötiger Affentanz darum aufgeführt wurde da diese Akten nichts aber auch gar nichts belastendes enthalten haben das in irgendeiner Weise die offizielle Darstellung zum NSU konterkariert! Dafür jedoch haben sie jedoch Andreas Temme massiv entlastet denn wie nun jeder selber nachlesen konnte enthielten diese Akten überhaupt nichts Konkretes zu seiner Person noch zu seiner zufälligen Anwesenheit im Internetcafe oder dem Mord an Halit Yozgat.
Muerto04 schrieb:Ich zitiere mal einen Satz vom Tathergang von wikipedia: "Eine Person, die am Vorabend Michèle Kiesewetter und einen anderen Kollegen angestarrt hatte, ähnelte laut Vernehmung dieses Kollegen dem Phantombild, das nach den Erinnerungen des Martin A. erstellt wurde." |
Und ich zitiere mal eben aus dem NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I:
SpoilerSchließlich erfüllt auch das Phantombild des Geschädigten M. A. die rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nicht. Eine Erinnerungsfähigkeit des Geschädigten M. A. ist zwar nicht unmöglich, aber nach Sicht des Ausschusses aufgrund der Schwere der Hirnverletzungen nahezu ausgeschlossen. Die vom Ausschuss vernommenen Sachverständigen Dr. Heinz-Dieter Wehner, Dr. T. H. und Dr. R. S. sahen einhellig eine mögliche Erinnerungsfähigkeit von M. A. als ausgeschlossen an, da aufgrund des durch die Schussverletzung verursachten Traumas die unmittelbaren Wahrnehmungen direkt vor und nach der Tat medizinisch nicht im Gehirn des Opfers abgespeichert werden konnten. Auch die Zeugin Dr. A. B., die beim Geschädigten M. A. die Hypnosebefragung durchgeführt hatte, hielt die vom Gutachter Dr. H. beim Geschädigten festgestellte retrograde Amnesie für nachvollziehbar. Der Ausschuss kommt auch durch die Aussage des Zeugen K. zu keiner anderen Einschätzung der Erinnerungsfähigkeit. Der vom Zeugen K. geschilderte Fall G., bei dem ein Opfer mit einem Kopfschuss einen Überfall überlebte und das Phantombild des Geschädigten zur Überführung der Täter führte, ist nach Meinung des Ausschusses von den Voraussetzungen und Auswirkungen her nicht vergleichbar mit der Tat in Heilbronn. Dies ergibt sich aus den vom Zeugen M. dargelegten Urteilsgründen des Landgerichts Heilbronn vom 4. April 1995. Der Geschädigte G. konnte im Gegensatz zum Opfer M. A. die Täter über mehrere Minuten beobachten und er erlitt durch den Schuss keine Verletzung des Gehirns.
Der Ausschuss hält es allerdings für nicht sachgerecht, dass der Gutachter Dr. T. H. die ablehnende Haltung des Staatsanwalts M. bereits aus den übergebenen Unterlagen ersehen konnte. Die Gefahr einer Beeinflussung der objektiven Begutachtung des Geschädigten durch einen Sachverständigen war zumindest theoretisch gegeben, wenngleich der Ausschuss keine Anhaltspunkte dafür hat, dass der Gutachter Dr. H. sich tatsächlich hierdurch beeinflussen lassen hat.
Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 890/891 |
Warden schrieb:War das nicht der absolute Spinner, der mit dem Fahrrad durch die Gänge gefahren sein soll und der der spontanen Festivität (Party, auch anlasslos unabhängig fester Jahrestermine im Kalender) zugeneigt war? H. Roewer der Name? |
Korrekt, derselbe Helmut Roewer welcher auch barfuß durchs Amt gelatscht ist, Saufabende mit jungen Universitätsabsolventen, welche von ihm stante pede in leitende Position „befördert“ wurden, abgehalten hat, sich schon mal als Erich Ludendorff verkleidete, Bunga-Bunga Partys mit dem weiblichen Personal feierte, sich und von sich selbst im NSU-Untersuchungsausschuss Bundestag I behauptete er sei eine „Spitzenkraft“… Jeder der mal den Gasser-Bericht gelesen hat dem stehen danach buchstäblich die Haare zu Berge weil man sich denkt so was kann doch in einer deutschen Behörde, und dann auch noch eines welches für die innere Sicherheit zuständig ist, nicht Realität sein aber es ist tatsächlich so geschehen! Das wirft ein kurzes Schlaglicht auf die katastrophalen Zustände in den 90er Jahren in neuen deutschen Bundesländern und erklärt, neben einer ganzen Reihe anderer Faktoren, wie es zum Erstarken der rechtsextremen Szene kommen konnte und warum die Fahndung nach dem Terrortrio nach ihrem Untertauchen 1998 scheiterte.