@interrobang Nein, ich sage nur, was diese Praxis für Konsequenzen hätte, geriete sie in falsche Hände. Man muss ja nicht immer alles persönlich nehmen.
Aber das RSHA verfolgte nunmal die Politik, die SiPo, KriPo, Ordnungspolizei arbeiteten alle mit der Gestapo zusammen, die damit zu einer Datenkrake wurde, die auf diese Weise mit vergleichsweise wenig Personal riesige Gebiete abdecken konnte. Die Idee an sich ist zur Effizienzsteigerung sicher vernünftig aber man muss auch sehen, was passiert, wenn so eine mächtige Behörde mal außer Kontrolle gerät.
Allerdings haben Polizei und Staatsanwaltschaften schon jetzt die Möglichkeit, Einsicht in Akten anderer Behörden zu bekommen, diese werden ganz einfach angefordert, zugesandt und dann kann ne gewisse Zeit Einsicht genommen werden. Die Akten gehen dann wieder zurück an die ausgebende Behörde und werden dort weiter geführt.
Ist also nicht so, dass man gar keinen Weg hätte, woanders zu schauen.
Übrigens gibt es in Deutschland Fristen, ab wann Einträge auch für schwere Vergehen aus sämtlichen Registern gelöscht werden. Ermittelt man also gegen jemanden, der sich vor 20 Jahren schonmal was zu Schulden kommen ließ ist es möglich, dass man trotz unbegrenzter Akteneinsicht nichts gegen ihn findet, weil die Einträge gelöscht sind. Ist aber auch sinnvoll, da jemand ja nach Absitzen der Strafe seine Schuld abgegolten hat, nach Löschung macht man sich sogar der Verleumdung strafbar, wenn man ihn als Täter seiner damaligen Taten bezichtigt, weil auch die Staatsanwaltschaft dann keinen Einblick mehr hat und somit der Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann. Nur mal so zur Information, falls mal wieder ein verurteilter Bankräuber als Filialleiter eingestellt wird.