GigiNazionale
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Nachtatverhalten/Leichenschändung härter bestrafen?
25.03.2018 um 04:05Diese Frage beschäftigt mich schon etwas länger, ist aber durch den Fall Kim Wall wieder aktueller geworden.
In vielen Kriminalfällen liest man davon wie die Täter hinterher mit den Opfern umgehen. Da gibt es die allseits bekannte Zerstückelung, das Verbrennen, Ausweiden, etc.
Der Gesetzgeber sagt dazu:
Und vor allem - sind drei Jahre ausreichend, wenn man z.B. eine Person zerstückelt?
Sollte man die Leichenschändung vielleicht aus derhttp://www.rechtslexikon.net/d/tateinheit-und-tatmehrheit/tateinheit-und-tatmehrheit.htm herausnehmen und generell separat bestrafen - und diese Strafe auch z.B. auf eine lebenslängliche Strafe (15 Jahre) oben drauf rechnen?
Ich freue mich über rege Beteiligung :-)
In vielen Kriminalfällen liest man davon wie die Täter hinterher mit den Opfern umgehen. Da gibt es die allseits bekannte Zerstückelung, das Verbrennen, Ausweiden, etc.
Der Gesetzgeber sagt dazu:
§ 168 Störung der TotenruheIch würde gerne mit euch darüber diskutieren wie ihr das so seht. Ist ein toter Mensch nur noch eine Art "Gegenstand", welchen man zur Tatverdeckung eben so behandelt wie es gerade Sinn ergibt - oder sollte die respektvolle Behandlung eines Menschen auch über seinen Tod und auch über seine Ermordung hinaus Bestand haben?
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Und vor allem - sind drei Jahre ausreichend, wenn man z.B. eine Person zerstückelt?
Sollte man die Leichenschändung vielleicht aus der
Ich freue mich über rege Beteiligung :-)