juvenilea schrieb:Wenn das Opfer betrunken ist, einwilligt und es zum Geschlechtsakt kommt und das Opfer danach behauptet vergewaltigt worden zu sein, dann ist es nicht genauso schlimm, wie wenn jemand, jemand anderen auf dem Heimweg überfällt, vergewaltigt und es danach zur Anzeige kommt.
@juvenilea Wenn jemand zwar betrunken aber noch ernsthaft einwilligungsfähig ist und einwilligt, handelt es sich um einvernehmlichen Sex. Der gehört nicht bestrsft.
Wenn jemand betrunken ist und nicht mehr einwilligungsfähig, aber auch keine Abwehrhaltung zeigt, handelt es sich um eine Vergewaltigung.
Natürlich sind solche Fälle juristisch oft schwer zu unterscheiden, besonders wenn zur Anzeige viel Zeit vergeht. Das ist aber ein anderes Blatt.
Personen, die zu neunt eine Gruppenvergewaltigung an einer wehrlosen Person begehen, wie im link weiter oben, müssten nach meinem Rechtsempfinden nach sorgfältigem Verfahren nach einer Verurteilung das Sonnenlicht nicht mehr wiedersehen.