Abahatschi schrieb:Tja, zwei Antworten:
Persönlich-> probiere das mal, aber ich bin nicht das Thema, meine 15 Jahre Türsteher auch nicht.
Offiziell: Wenn Du meinen Weg blockierst und es nicht frei machst ist es Nötigung...
Nein, jemandem eine Weile im Weg zu stehen ist nicht Nötigung. Da müssstest du die Absicht nachweisen, dich irgendwie einschränken zu wollen. Wenn ich zu dir hingehe und dich anblaffe, selbst, wenn ich dabei bedrohlich bin, ist das nicht strafbar.
Das wäre es nur dann, wenn ich z.B. ernsthaft verhindere, dass du weggehst. Aber so funktionieren die meisten Angstmachersituationen nicht. Meistens geht es darum, dass sich Leute aoszial verhalten. Irgendwas schreien, laut sind, sich bedrohlich benehmen... UNd die Leute, die Angsthaben, sich klein machen und hoffen, dass nichts passiert.
Diese Verhaltensweisen sind nicht strafbar, weil die meisten Angsthabenden sie nicht eskalieren lassen. Folgerichtig kann da auch keiner bestraft werden, weil es meist nicht zu einer straftat kommt, sondern lediglich zu Situationen, in denen Menschen Angst haben, dass es zu Gewalt kommen könnte.
Wie gesagt, wenn eine Frau (oder ein mann) nachts durch eine unterführung geht und da irgendwelche besoffenen sind, die sowas wie 'Guck nicht so scheiße! Was willst du?" rufen, wenn Jugendliche in der bahn zusteigen und laut auf ihrem Handy Musik anhaben und laut auf den Sitzen rumturnen, wennverwirrte Drogensüchtige dich anquatschen und psychisch labil wirken, sind das alles sachen die Angst machen, aber für die niemand jemals verurteilt werden wird.