@Werwie Wenn du jetzt mit dem Kostenargument kommst...das hat man schon in deutschen Schulbüchern nach '33 versucht zu rechtfertigen. Interessant wie solche Ideen eines geächteten Systems heutzutage immernoch Anklang finden.
Außerdem muss sich der Richter bei seinem Urteil ans Gesetz halten. Der kann nicht einfach nen zurechnungsfähigen Menschen in die Klaspe schicken. Genauso wie er keinen offensichtlich schwer Kranken undifferenziert als voll schuldfähig deklarieren darf, wenn er es laut Gutachten nunmal nicht ist. Das ist vielleicht schwer zu verstehen für dich aber Gesetze sind dazu da, dass man sich an sie hält, auch Richter müssen das. Alles andere währe Rechtsbeugung. Ich weiß nicht, wies in Norwegen aussieht aber in Deutschland zumindest stellt Rechtsbeugung ein Verbrechen dar, welches mit min. 1 Jahr Freiheitsstrafe bewehrt ist, ein Richter würde also äußerst schlecht daran tun, seine Freiheit aufs Spiel zu setzen weil irgendwelche nach Rache lächzenden Einfaltspinsel das gern so hätten
;)