Verurteilung wegen Mordes für Raser
15.11.2020 um 13:02threefish schrieb:Das wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erreichen!So verbindlich würde ich mich vor Gerichtsentscheidungen nie festlegen.
Zumal das BVerfG eine interne Agenda und die Richter, gerade die Professoren, persönliche Vorlieben haben, die wir nicht kennen. Zuletzt war das bei der Entscheidung des BVerfG zum BND-Gesetz ersichtlich.
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zur lebenslangen Freiheitsstrafe von 1977 (BVerfGE 45, 187) eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte restriktive Auslegung des Mordtatbestands gefordert. Diese sei Vorbedingung für die Verfassungskonformität des § 211 StGB, so das BVerfG. Diese restriktive Auslegung der Mordmerkmale wird aber, darüber besteht in der Strafrechtswissenschaft weitgehend Einigkeit, von den Strafgerichten regelmäßig nicht praktiziert.
Obwohl Mord auf besonders verwerfliche Tötung beschränkt sein soll, ist er der Normalfall einer vorsätzlichen Tötung. Eine erfolgreiche vorsätzliche rechtswidrige Tötung ist eigentlich kaum denkbar, ohne dass mindestens ein Mordmerkmal erfüllt wird. Sei es das Motiv, sei es die Begehungsweise. Totschlag ist eher die Ausnahme denn die Regel und wird häufig nur angewandt, wenn Mordmerkmale nicht nachgewiesen werden konnten. Es ist deshalb denkbar, dass das BVerfG hier eine Neujustierung vornehmen möchte. Dagegen spricht allerdings der Zeitgeist, wie auch hier zu beobachten. Und dem sind Richter stärker unterworfen, als viele denken, weil es eine unbewusste Beeinflussung ist.
Deshalb schätze ich die Erfolgswahrscheinlichkeit als eher gering ein.