Bruderchorge schrieb:Der gute Djordje sollte den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Anstalt verbringen...
Kommt wie immer drauf an...
Der Typ müsste ja eigentlich mit 2,6 Promille und Koks bis Oberkante-Unterkiefer nahe an der Schuldunfähigkeit sein. Das LG hat dementsprechend zur Strafe eine anschließende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verfügt (§ 64 StGB). Liegt sein Vorstrafenregister in seiner Alkohol- und Drogensucht begründet und ist davon auszugehen, dass er "clean" keine Straftaten begeht, kommt eine Sicherungsverwahrung (§ 63 StGB) nicht in Betracht.
Seidenraupe schrieb:Das milde Urteil für den rasenden Schwerverbrecher Djordje S. zeigt, dass die Juristen mit der Realität nicht zurechtkommen, in der solche Täter leben, meint Gunnar Schupelius.
Der Kommentar von
Gunnar Schupelius zeigt jedenfalls, dass der
Franz Josef Wagner der B.Z. nicht mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zurecht kommt - und vermutlich auch nicht will. Denn er wird dafür bezahlt, sich möglichst über etwas empören zu können.
So war zum einen das LG an die rechtliche Einschätzung des BGH (kein Mordversuch) gebunden. Es konnte nicht einfach davon abweichen. Zum anderen unterschlägt
Schupelius die anschließende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die bis zu 2 Jahre zusätzlich andauern kann (§ 67d Abs. 1 StGB).
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/11/berlin-landgericht-prozess-raser-kreuzberg-urteil-haftstrafe.htmlOffen bleibt in der Berichterstattung, ob der Täter wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. Der Strafrahmen beträgt bei beiden Delikten bis zu 10 Jahren.
Das Gericht verfolgt aber wohl - aus den Gründen die
@Bruderchorge schon dargelegt hat - keine brutalstmögliche Abschreckung, weil es sich hier nicht um Tätergruppe handelt, die sich abschrecken lässt. Sondern die knallen sich zu, besteigen ein Auto (oder auch nicht) und fahren alles über den Haufen.
Begeht ein Täter Straftaten hauptsächlich, weil er süchtig ist, ist er nicht nur kriminell, sondern auch krank und sollte behandelt werden, damit er künftig straffrei(-er) durchs Leben kommt. Im Vordergrund steht also, so ist es auch im Gesetz vorgesehen, eine individuelle Besserung durch Therapie. Das bringt alles in allem mehr, wie lange einsperren, dann rauslassen und dann passiert wieder etwas.
Entsprechende Gutachten und die Vorgeschichte des Täters werden dafür die Grundlage sein.
Ich finde daran jetzt nichts empörend. Aber ich bin ja auch nicht Franz Josef Wagner.