Verurteilung wegen Mordes für Raser
20.06.2020 um 19:34threefish schrieb:Ende gut alles gut:Klar, das Urteil bekommt großen Zuspruch. Für den Rechtsstaat ist das Urteil nicht erfreulich.
Der Mordtatbestand mit seiner zwingend lebenslänglichen Freiheitsstrafe passt nicht auf Fälle wie diesen. Da wird ein Raser so behandelt wie ein fieser Raub- oder ein Sexualmörder. Das ist doch vom Unrechtsgehalt her überhaupt nicht vergleichbar. Dummheit wird zwar bestraft, aber nicht strafschärfend. Zudem fragt man sich dann auch noch, ob eine vorsätzliche Tötung, die so nah an der Fahrlässigkeit ist, nicht eher Totschlag wäre.
Der Gesetzgeber hat jedenfall mit der Einführung von § 315d StGB (nach den Berliner Vorfällen) den Strafrahmen sinnhaft vorgegeben. Dafür würde kein Anwendungsraum mehr verbleiben, wenn man dem LG und dem BGH folgt und regelmäßig Mord annimmt.
Denn in § 315d Abs. 5 StGB ist genau unser Fall geregelt:
Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
Vorliegend wäre eine Strafe zwischen 6 und 8 Jahren geboten aber auch ausreichend gewesen. Zum Schluss verweise noch auf einen skeptischen Kommentar, der meint, das Urteil sei ungerecht und nicht schuldangemessen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/warum-das-bgh-urteil-ungerecht-ist-nur-der-zufall-machte-einen-raser-zum-moerder-und-den-anderen-nicht/25929086.html