Verurteilung wegen Mordes für Raser
21.06.2020 um 14:01monstra schrieb:In Berlin war das nicht so. Nachdem das erste Urteil vom BGH zurückgewiesen wurde, war es nun möglich, den Ausnahmefall entsprechend gut zu begründen. Die objektive Gefährdungslage (Ku'Damm, 130 km/h, mehrere rote Ampeln missachtet) bleibt der Ausgangspunkt für die anschließende Vorsatzkonstruktion. Trotzdem will auch so ein Täter keinen Unfall. Er will nicht selbst ums Leben kommen, will nicht sein Auto zerstören. Und würde deshalb auch versuchen, einem Hindernis auszuweichen.Da geht es um den "bedingten Vorsatz" . In der laufenden Rechsprechung hat sich herausgebildet das dieser gegeben sein
kann obwohl der "Erfolg" unerwünscht ist. Dann ist natürlich die Frage warum bei tödlichen Raserunfällen man nie die Frage
abgeklopft hat ob ein bedingter Tötungsvorsatz vorliegt. Es haben sich 3 Punkte herauskristallisiert:
* Das haben wir immer so gemacht.
* Das haben wir nie anders gemacht
* Wo kämen wir denn da hin?
Diese Privileg der Raser ist jetzt weg.
Sie müssen sich derselben Beurteilung stelle wie Angeklagte die den Tod anderer Menschen auf andere Weise verursacht haben.
Ich persönlich finde das gut :-)