Theresa Stahl (20) zu Tode gerast - Ermittlungen wegen Mordes
13.10.2020 um 10:44Hallo Zusammen,
aus aktuellem Anlass finde ich, dass dieser Fall ebenfalls die Beachtung des Forums verdient hat.
https://www.merkur.de/bayern/wuerzburg-unfall-theresa-stahl-fahrer-auto-betrunken-alkohol-urteil-untereisenheim-zr-90040698.html
Die EB scheinen sich bei diesem Ablauf sehr sicher zu sein:
Der Fahrer war anscheinend auch in der Lage die Aufforderung seines Beifahrers wahrzunehmen und bewusst auf Theresa zuzudenken (wenn das wirklich stimmt). Könnte er dennoch weiterhin als schuldunfähig gelten?
Was meint ihr zu dem Fall?
aus aktuellem Anlass finde ich, dass dieser Fall ebenfalls die Beachtung des Forums verdient hat.
https://www.merkur.de/bayern/wuerzburg-unfall-theresa-stahl-fahrer-auto-betrunken-alkohol-urteil-untereisenheim-zr-90040698.html
Würzburg - Theresa Stahl war 20 Jahre alt, als sie im April 2017 früh um 3 Uhr mit ihrem Freund zu Fuß von einem Weinfest in Untereisenheim bei Würzburg nach Hause ging, da sie nicht mehr fahren wollten. Dabei wurde sie am Straßenrand von einem VW Golf von hinten überrollt und getötet – am Steuer der damals 18-jährige Niclas H. mit über 2,89 Promille im Blut.
Unfassbar: Im vergangenen Oktober wurde der Todesfahrer nur zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Theresa Stahls Familie und die Staatsanwaltschaft kämpfen für ein härteres Urteil. Am Mittwoch begann der Berufungsprozess.
„Das Leben von meiner Tochter und das für 5000 Euro“, erklärt Ronald Stahl, der Vater der Toten, wieso er einen neuen Prozess wollte. „Ich hatte erhebliche Zweifel an unserem Rechtssystem und dem Rechtsstaat.“ Ein Gutachter hatte den Hauptangeklagten beim Prozess im Herbst als schuldunfähig eingestuft – weil er stark betrunken war. Verurteilt wurde er darum nicht wegen der Tötung der 20-Jährigen, sondern nur noch wegen fahrlässiger Volltrunkenheit.Mittlerweile scheint es aber Anhaltspunkte zu geben, die eine Anklage und Verurteilung wegen Mordes wahrscheinlich machen
Der Aussage nach, hätten die drei Mitfahrer den damals 18-jährigen Deutschen nach dem Weinfest im April 2017 bewusst ans Steuer gesetzt, da er „am besoffensten“ war und am wenigsten zu befürchten hätte.Stichwort "bedingter Vorsatz".
Im Berufungsprozess um eine totgeraste 20-Jährige hat sich der Verdacht erhärtet, der betrunkene Fahrer wäre gezielt auf die Fußgängerin zugerast. „Fahr sie um oder überfahr‘ sie“, soll der Beifahrer des Unfallwagens scherzhaft zum alkoholisierten Fahrer gesagt haben. So zitierte ein Ermittler eine Zeugin bei seiner Befragung am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Der Beifahrer hätte demnach nicht gedacht, dass der Fahrer tatsächlich auf die Frau zusteuern würde.
Nach dem Aufprall ist der Fahrer auf der Ortsstraße in Richtung Untereisenheim (Landkreis Würzburg) weitergefahren und ohnmächtig geworden. Wie die Zeugin erfahren haben soll, wären die Mitfahrer daraufhin ausgestiegen und hätten das Auto absichtlich einen Abhang herunterfahren lassen. Die drei Deutschen liefen weiter und legten sich schlafen. Rettungskräfte fanden den bewusstlosen Mann am Steuer, nur wenige Meter entfernt von der schwer verletzten Frau.
Die EB scheinen sich bei diesem Ablauf sehr sicher zu sein:
Laut dem Polizisten passt die Aussage der Zeugin „sehr gut ins Bild“.Mittlerweile wurde die Hauptverhandlung im Berufungsprozess unterbrochen, um nun wegen Mordes und Anstiftung zum Mord zu ermitteln
Das Gericht setzte die Hauptverhandlung im Berufungsprozess, in dem es um fahrlässige Tötung geht, am Donnerstag aus. Man wolle zunächst den neuen Ermittlungsansätzen nachgehen. Dem Vorsitzenden Richter zufolge kommt auch eine Verurteilung wegen Mordes gegen den Hauptangeklagten und wegen Anstiftung zum Mord gegen den Beifahrer in Betracht.Käme hier nicht auch gemeinschaftlicher Mord in Betracht? Ich kann nicht umhin hier meine Meinung vorwegzunehmen, dass ich sehr auf eine entsprechende Anklage vor allem gegen die Beifahrer hoffe, auch um endlich der Gerechtigkeit Genüge zu tun
„Das Leben von meiner Tochter und das für 5000 Euro“, erklärt Ronald Stahl, der Vater der Toten, wieso er einen neuen Prozess wollte. „Ich hatte erhebliche Zweifel an unserem Rechtssystem und dem Rechtsstaat.“ Ein Gutachter hatte den Hauptangeklagten beim Prozess im Herbst als schuldunfähig eingestuft – weil er stark betrunken war. Verurteilt wurde er darum nicht wegen der Tötung der 20-Jährigen, sondern nur noch wegen fahrlässiger Volltrunkenheit.Wer in der Lage ist, Überlegungen anzustellen, wie "der Besoffenste setzt sich ans Steuer weil er am wenigsten zu befürchten hat" kann meiner Meinung nach nicht als schuldunfähig gelten, da er ja sehr wohl in der Lage war, die Folgen seines Handelns abzuschätzen und entsprechend zu handeln.
Der Fahrer war anscheinend auch in der Lage die Aufforderung seines Beifahrers wahrzunehmen und bewusst auf Theresa zuzudenken (wenn das wirklich stimmt). Könnte er dennoch weiterhin als schuldunfähig gelten?
Was meint ihr zu dem Fall?