Alarmi schrieb:Eher ist fuer mich die Intention massgebend.
Wenn ich allerdings versuche, die Intention auf ein anderes Szenario beispielhaft zu übertragen, wird mir gesagt, dass da nun nicht zwingend Menschen sterben, weil man eben nicht schnell genug gefahren ist.
Das ist alles andere als stringent. Man kann nicht die besondere Verwerflichkeit (bzw die vollkommen andere Beurteilung) eines Autorennens damit bergünden, dass die Tat eben die Voraussetzungen für ein Autorennen erfüllt.
Das ist in sich auch das Problem, was ich mit diesem Urteil habe. Hier wird eine besondere Verwerflichkeit postuliert (bzw der Ansicht der besonderen Verwerflichkeit in der Bevölkerung nachgekommen), die scheinbar eher ein Bauchgefühl ist, denn nachvollziehbar begründet wird sie in meinen Augen nicht, und anschließend die Tat dann irgendwie in den Mordparagraphen gepresst....denn den Vorsatz finde ich überaus fragwürdig.
Auch im Vergleich zu anderen Urteilen, erscheint mir dieses In-Kauf-nehmen, welches postuliert wird, eher seltsam.
Alarmi schrieb:Ich fuehre nochmal das Beispiel mit der Brandstiftung an.
Erscheint dir der Vergleich zielführend?
Du versuchst hier eine Dichotomie zwischen "Dabei kann wirklich niemand sterben" und "Dabei kann definitiv jemand sterben" aufzumachen, die so zu keinem Zeitpunkt vorliegt.
Plötzlich hat man nämlich in dem vermeintlich unbewohnten Haus 3 15-jährige Mädchen angezündet, die dort rumgammelten, weil die Stadt auch das letzte Jugendzentrum geschloßen hat....oder einen obdachlosen Menschen, der Schutz vor Minusgraden suchte.
Ein Auto ist ein völlig alltägliches und selbstverständliches Mittel, was aber gleichzeitig auch zu jeder Zeit eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Selbst wenn man sich als Fahrer oder als Fußgänger regelkonform verhält.
Der Vergleich mit bewusster Brandstiftung erscheint mir da überaus unangemessen.
Deshalb fragte ich ja auch, ob ein Auto nun immer ein "gemeingefährliches Mittel" ist...oder nur manchmal? Wann wird es dann zum "gemeingefährlichen Mittel"?
Das muss doch geklärt sein.
Allerdings habe ich nun bereits herausgefunden, dass ein Auto nicht prinzipiell als "gemeingefährliches Mittel" gilt und das eben von der Situation abhängig ist. Was es für mich nicht viel weniger willkürlich macht.
Bruderchorge schrieb:Das abzugrenzen ist sehr schwierig und daher kann das nur in jedem Einzelfall betrachtet werden und kann nicht an einer Geschwindigkeit etc festgemacht werden. Man kann ja auch keinem in den Kopf gucken. Daher muss man die Gesamtumstände und die Aussagen der Beteiligten betrachten.
Ja, sicher. Nur habe ich ein ziemliches Problem mit der Konstruktion des Vorsatz bei besagten Taten.
Natürlich könnte jemand das ganze unter "Mir doch egal" fahren, aber genauso unter "Ich bin Heldenfahrer und habe das zu jeder Zeit unter Kontrolle".
Da muss doch konkret nachgewiesen werden, dass da ein Vorsatz vorliegt bzw ein In-Kauf-nehmen und das kann man nicht einfach aus der Situation heraus unterstellen.
Bruderchorge schrieb:In der belebten Innenstadt wird man eher zu dem Schluss kommen können, dass es jemandem der 200 km/h fährt Scheissegal ist, ob etwas passiert, als wenn er dies nachts auf einer abgelegenen Bundesstraße tut.
Wird man das wirklich?
Wie bewertet man denn, wenn dann auf der abgelegenen Straße dennoch etwas passiert?
Machen wir es mal interessanter: Ich behaupte, wenn auf einer abgelegenen Straße bei einem Rennen eine Person ùberfahren wird, liegt gerade ein Mordmerkmal vor.
Denn diese Straße hat man nur genutzt, um sich einer möglichen Strafverfolgung so gut es geht zu entziehen.
Neben gemeingefährlichen Mitteln also auch noch Verdeckungsabsicht.
frauZimt schrieb:Nicht jeder, der eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Anderen tötet, ist ein "Mörder".
Und wer ist ein Mörder? Nur der, der Rennen fährt?