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Verurteilung wegen Mordes für Raser

613 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Raser, Raser Mord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.03.2019 um 20:03
Zitat von threefishthreefish schrieb:frauzimt schrieb:
dass ein täter "Spaß" haben wollte, entlastet ihn nicht. Du hast ja selbst ein Beispiel gebracht.
Kann im Gegenteil sogar ein Mordmerkmal sein !
@threefish
ja, natürlich. Stichwort Mordlust.
Hier ist aber ein anderer "Spaß" gemeint


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.03.2019 um 20:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:a, natürlich. Stichwort Mordlust.
Hier ist aber ein anderer "Spaß" gemeint
Nein ,ich meine keine Mordlust.
Stichwort "sonstige niedrige Beweggründe"

Siehe aktuelles Kudamm-Raser Urteil mündliche Begründung:
"Sie haben aus nichtigem Anlass mit dem leben anderer gespielt"
Gemeint ist der Spass am Geschwindigkeitsrausch.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.03.2019 um 20:40
Zitat von threefishthreefish schrieb:Nein ,ich meine keine Mordlust.
Stichwort "sonstige niedrige Beweggründe"
Ich dachte, du meinst es allgemein.
@threefish
Ich denke, dass "das Aufwerten der Persönlichkeit" durch die extrem riskante Raserei "in einem Auto, das geliebt wird" den größeren Anteil hat. Alles auf Kosten Anderer.
Schnell fahren kann man auch legal. Hier ging es durch die Innenstadt.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.03.2019 um 20:42
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich denke, dass "das Aufwerten der Persönlichkeit" durch die extrem riskante Raserei "in einem Auto, das geliebt wird" den größeren Anteil hat. Alles auf Kosten Anderer.
Schnell fahren kann man auch legal. Hier ging es durch die Innenstadt.
Das ist selbstredend nur in Kombination mit einem Tötungsvorsatz ein Mordmerkmal !


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.03.2019 um 07:32
@kleinundgrün
@threefish

Der Tagesspiegel fasst das Urteil sehr klar zusammen.


Erneut lebenslang wegen Mordes, für beide - die 32. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat im Falle der Ku'damm-Raser im Ergebnis genauso entschieden wie zuvor die 35. Strafkammer, doch ging sie noch über deren Urteil hinaus. Nicht nur ein, sondern gleich drei Mordmerkmale sah die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Matthias Schertz als erfüllt an.
Der BGH beanstandete nicht, dass das Landgericht das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt angesehen hatte, forderte aber, dass das nächste Gericht sich auch mit der Frage der Heimtücke befasst. Die 32. Kammer sah nun diese als gegeben an und nahm zusätzlich das Vorliegen niedriger Beweggründe an, weil die beiden Raser gewinnen wollten um jeden Preis - und nach Überzeugung der Kammer auch die Tötung von Menschen dafür in Kauf nahmen.

Kern der Aufhebungsentscheidung des BGH war die Vorsatzfrage gewesen. Der BGH hatte Zweifel an der Begründung des Gerichts zum Vorliegen eines Tötungsvorsatzes. Das erste Urteil hatte das Vorliegen des Vorsatzes auf einen Augenblick datiert, als ein Verhindern des Unfalls schon nicht mehr möglich war. Dann kann es aber kein Vorsatz gewesen sein, da dieser eine bewusste Entscheidung voraussetzt - also voraussetzt, dass der Unfall noch zu verhindern gewesen wäre.
Die 32. Kammer ging jetzt anders vor: Sie teilte das Geschehen und auch den Vorsatz in Etappen ein. Erst war es nur eine Verabredung zu einem Stechen, dann verlor Hamdi H. jedoch zweimal gegen Marvin N., was er nicht ertragen konnte. So gab H. an der nächsten Ampel Gas und fuhr N. davon, was dieser wiederum nicht auf sich sitzen ließ. Schließlich hatte er das PS-stärkere Fahrzeug, einen Mercedes-Benz CLA AMG 45.

Das Ganze schaukelte sich hoch, bis beide in Kauf nahmen, dass Menschen dabei getötet werden, vielleicht sogar sie selbst. 90 Meter vor der Unfallstelle erkennt N. intuitiv die Gefahr, geht kurz vom Gas, drückt dann aber wieder drauf, um das Rennen um jeden Preis zu gewinnen. Hier hätte er anders entscheiden können und tat es nicht.

Das Urteil schreibt das Recht in dem Sinne fort, dass klargestellt ist: Der neue Paragraph 315d des Strafgesetzbuches, der nach dem tödlichen Unfall geschaffen wurde, ist nicht die Grenze. Es kann immer noch ein Tötungsvorsatz geprüft werden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/aus-dem-leben-der-kudamm-raser-huebsche-maedchen-viel-ps-und-ein-beschraenktes-bild-von-maennlichkeit/24149382.html

In Berlin gibt es derzeit täglich ein neues Strafverfahren wegen Raserei - insgesamt 104 seit Jahresbeginn.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.03.2019 um 08:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das Ganze schaukelte sich hoch, bis beide in Kauf nahmen, dass Menschen dabei getötet werden, vielleicht sogar sie selbst. 90 Meter vor der Unfallstelle erkennt N. intuitiv die Gefahr, geht kurz vom Gas, drückt dann aber wieder drauf, um das Rennen um jeden Preis zu gewinnen. Hier hätte er anders entscheiden können und tat es nicht.
Diesen Ansatz finde ich höchst gut weil er geeignet ist den Widerspruch zwischen Liebe für die Autos und
Risiko der Zerstörung selbiger zu erklären:

E ist imho Vergleichbar mit immer wieder vorkommenden Familientragödien.
Ein Ehemann kann sich nicht vorstellen ohne seine Ehefrau zu leben.
Trotzdem passiert es eines Tages: Ein Streit eskaliert , er drückt ihr 10 Minuten die Kehle zu.
Seine Handlung in diesem Augenblick entspricht in keinster Weise seinem langfristigem Interesse.
Trotzdem wird jeder Richter angesichts der offensichtlichen Todesgefahr einen Tötungsvorsatz annehmen.

In diesem Fall :
In dem Augenblick war der Sieg in dem Rennen die absolute Priorität.
Er wurde um jeden Preis erstrebt.
Dagegen traten jegliche längerfristige Interessen zurück.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.03.2019 um 08:34
@jimmy82
Zitat von CielaCiela schrieb am 30.04.2017:Ein Raser steigt in sein Auto mit dem Plan, jetzt schnell zu fahren und billigend in Kauf zu nehmen, dass Menschen dadurch sterben können. Nicht nur einer, sondern mehrere. Das Ganze wird mutwillig gemacht und somit ist es irgendwo vergleichbar, auch wenn man die Fälle so nicht miteinander vergleichen kann. Also ich finde die Verurteilung des Mordes für Raser angebracht
Ciela hat es im ersten Antwortpost eigentlich schon genau getroffen.
Wobei man hier auch sagen kann, dass Raser, welche ein Autorennen mit jemanden in einer Stadt machen, denen anderes Menschenleben total egal ist. Es geht denen nur um das eigene Vergnügen, unabhängig der Konsequenzen.
Je härter sowas bestraft wird, umso abschreckender kann die Wirkung sein. Wobei in meinen Augen, ich würde solche Leute auch auf Lebenszeit den Führerschein entziehen selbst wenn sie Lebenslang im Gefängnis sind.
Denn ich habe keine Lust, dass wenn mein Kind von der Schule oder den Ausbildungsplatz nach hause kommt, nur noch über eine Ampel gehen muss und auf einmal wird es aufgrund von so einen Raser, der bei Rot noch über die Ampel fährt, dann einen Anruf von der Polizei zu bekommen, dass mein Kind auf einer grünen Fußgängerampel, von einen Raser getötet worden ist.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.03.2019 um 09:17
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:90 Meter vor der Unfallstelle erkennt N. intuitiv die Gefahr, geht kurz vom Gas, drückt dann aber wieder drauf, um das Rennen um jeden Preis zu gewinnen.
Das halte ich für den entscheidenen Satz im Zeitungsartikel und in der Begründung des Gerichts,
er hätte noch versuchen können, das Unglück zu verhindern, hat sich aber anders entschieden.

Ich halte das Urteil für angemessen und jetzt auch ausreichend und gut begründet.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.03.2019 um 09:47
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:dass ein täter "Spaß" haben wollte, entlastet ihn nicht.
Das aber habe ich nie behauptet. Es ist sogar das Gegenteil der Fall, eine Straftag "aus Spaß heraus zu begehen" ist manchmal sogar im Tatbestand strafverschärfend (Mordmerkmal) und darüber hinaus auch was die Höhe der Strafe an geht.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Der Tagesspiegel fasst das Urteil sehr klar zusammen.
Ich bin bei Solchen Zusammenfassungen sehr skeptisch, die sein meist von Laien geschrieben und oft falsch und noch öfter unvollständig.
Aber hier steht ja nichts neues drin. Die erste Frage ist, ob es eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung war und die zweite, ob es Mord oder Totschlag war. Mit beiden Punkten war war die erste Entscheidung befasst (die es zu Punkt eins eben falsch gemacht hat), der BGH und nun auch die "zweite Runde".
Beide Punkte sind strittig, vor allem aber der erste. Ich bin gar nicht sicher, dass das in der Revision halten wird, hoffe es aber.

Den Leuten muss einfach klar werden, dass so eine Aktion nicht cool oder männlich ist, sonder so dämlich, dass man eben nicht mit einem blauen Auge davon kommt.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

26.04.2019 um 19:28
Leider ein neuer Fall!

Ein Raser gerät im nordrhein-westfälischen Moers auf die Gegenfahrbahn und rammt ein anderes Auto. Die 43-jährige Fahrerin erliegt ihren schweren Verletzungen.

Bei einem mutmaßlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen ist eine unbeteiligte Autofahrerin ums Leben gekommen. Die bei dem Unfall in Moers am Montag schwer verletzte 43-Jährige sei am Donnerstag ihren Verletzungen erlegen, teilten die Staatsanwaltschaft Kleve und die Duisburger Polizei am Abend mit.

Der Citroën der Frau war am Montagabend mit einem Mercedes zusammengeprallt. Der Mercedes-Fahrer soll sich zuvor ein Rennen mit einem Range Rover geliefert haben und auf der Fahrspur für den Gegenverkehr gefahren sein. Beide Fahrer sollen ihre Autos stark beschleunigt haben.

Der Fall erinnert an ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm Anfang 2016. Im vergangenen März wurden die beiden Raser in einem neu aufgelegten Prozess erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.


https://www.google.de/amp/s/amp.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/toedlicher-raser-unfall-unbeteiligte-frau-stirbt-bei-mutmasslichem-autorennen/24259398.html


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.04.2019 um 18:24
Fahrlässige Tötung kann ich das nicht nennen.
wenn jemand mit der Schrotflinte in eine Menschenmenge ballert, kann er auch nicht sagen, er wollte aber gar nicht, dass was passiert. Er hatte nicht die Intention, jemanden zu treffen. Er wollte nur mal ballern. Genauso sehe ich das bei diesen Autorennen.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.04.2019 um 16:15
Aus einer "fahrlässigen Tötung (§222 Strafgesetzbuch)" im Straßenverkehr kam man bis vor nicht allzu langer Zeit recht "billig" heraus. Die Strafe bestand in der Regel aus 40 Tagessätzen und 8 Monaten Haft auf Bewährung. Das war offensichtlich nicht wenigen den Nervenkitzel wert und entsprechend war/ist ihr Fahrverhalten.

Der §222 im Strafgesetzbuch sieht aber bis zu 5 Jahren Haft auch ohne Bewährung vor. Für die nervöse Mutti, die sich in ihrem Kleinwagen nach ihrem quengelnden Kind umsieht und dabei einen Radfahrer auf der Fahrbahn übersieht, wäre das natürlich eine viel zu harte Strafe. Für Leute, die sich im Straßenverkehr anderen gegenüber aggressiv und rücksichtslos verhalten und dabei einen tötlichen Unfall verursachen, sollten 5 Jahren Haft ohne Bewährung die Regel sein. Das hätte mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung, weil damit ja mindestens die berufliche Existenz weitgehend ruiniert wäre. 40 Tagessätze tun sicher weh, aber viel mehr als einmal auf den Urlaub verzichten ist es doch für viele nicht. Eine Verurteilung wegen Mordes, die dann in der höheren Instanz aufgehoben wird, setzt aber eher ein Signal, dass man aus der Sache eben doch billig herauskommt und das Fehlverhalten ja auch garnicht so schlimm war.

Eine Strafe aus 40 Tagessätzen und 8 Monaten Haft auf Bewährung wurde verhängt, um den "Schaden nicht größer zu machen". Der Straßenverkehr ist gefährlich und eine geringe Unachtsamkeit (umsehen nach dem quengelnden Kind), wie oben beschrieben, kann fatale Folgen haben. Da sollte durch eine Haftstrafe nicht auch noch eine weitere Existenz ruiniert werden - was ja auch so richtig ist.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.04.2019 um 15:16
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Der Fall erinnert an ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm Anfang 2016. Im vergangenen März wurden die beiden Raser in einem neu aufgelegten Prozess erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
In diesem Fall wurde eine Mordkomission gebildet.
Es wird jetzt offenbar bei illegalen Autorennen mit Toten routinemäßig geprüft ob
eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommt .

Finde ich sehr gut :-)


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.06.2019 um 19:57
In Berlin ist jetzt auch ein Raser wegen Modes verurteilt worden....

https://www.n-tv.de/panorama/28-jaehriger-Raser-wegen-Mordes-verurteilt-article21112775.html

er hatte im letzten Jahr auf der Flucht vor der Polizei eine Radfahrerin überfahren....


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.06.2019 um 23:45
Ich halte es für Juristisch äusserst fragwürdig Raser die durch ihre Raserei Menschen den Tod brrachte wegen Mordes anzuklagen, so sehr da die Emotionen hochkochen, aber sie erfüllen nicht die Tatmerkmale eines Mordes sondern einer Fahrlässigen tötung.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.06.2019 um 23:53
Zitat von HayuraHayura schrieb:Ich halte es für Juristisch äusserst fragwürdig Raser die durch ihre Raserei Menschen den Tod brrachte wegen Mordes anzuklagen, so sehr da die Emotionen hochkochen, aber sie erfüllen nicht die Tatmerkmale eines Mordes sondern einer Fahrlässigen tötung.
Ein Rennen ohne Rücksicht auf andere gewinnen zu wollen ist meiner Meinung nach ein niederer Beweggrund, heimtückisch auch, weil niemand damit rechnen kann, dass z.B. ein Auto mit über 100 durch eine Stadt brettert.
Niederer Beweggrund und Heimtücke ergeben Mord.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.06.2019 um 23:58
Zitat von HayuraHayura schrieb:Ich halte es für Juristisch äusserst fragwürdig Raser die durch ihre Raserei Menschen den Tod brrachte wegen Mordes anzuklagen, so sehr da die Emotionen hochkochen, aber sie erfüllen nicht die Tatmerkmale eines Mordes sondern einer Fahrlässigen tötung.
Sehe ich auch so. Die Herleitung der Urteilsbegründungen sind für mich auch eher absurd als logisch.
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Niederer Beweggrund und Heimtücke ergeben Mord.
Heimtücke ist das niedere Motiv und geht eig mit Vorsatz einher.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.06.2019 um 00:00
@Fierna
Danke, das wollte ich auch gerade der Vorsatz fehlt.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.06.2019 um 00:03
Zitat von FiernaFierna schrieb:Heimtücke ist das niedere Motiv und geht eig mit Vorsatz einher.
Das ist Quatsch.
Ich sag es mal in meinen einfachen Worten. Niederer Beweggrund ist z.B. Neid oder auch "ich will um jeden Preis gewinnen"
und Heimtücke ist z.B. jemanden heimtückisch, also unerwartet, ein Messer in den Rücken zu rammen bzw. mit dem Auto aus Gewinnverlangen zu töten.
Der Vorsatz ist doch auch da "mir doch egal, Gesetze gelten für mich nicht", als Gedankengang eines Rasers.
Genau die Punkte erfüllen die Autoraser.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

28.06.2019 um 00:10
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Ich sag es mal in meinen einfachen Worten. Niederer Beweggrund ist z.B. Neid oder auch "ich will um jeden Preis gewinnen"
Das ist kein Neid und kein Motiv dem Opfer gegenüber.
Neid wäre es vllt den Gewinner des Rennens als Verlierer anschließend zu überfahren.
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:und Heimtücke ist z.B. jemanden heimtückisch, also unerwartet, ein Messer in den Rücken zu rammen
Möglich. Das ist dann aber kein Versehen.
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:bzw. mit dem Auto aus Gewinnverlangen zu töten.
Was dann wieder keine Absicht ist bzw man müsste sie nachweisen. So nach dem Motto "Ich nehm die Abkürzung da vorne und überfahre die Frau, die da steht, dann gewinne ich"
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Der Vorsatz ist doch auch da "mir doch egal, Gesetze gelten für mich nicht", als Gedankengang eines Rasers.
Nö.
Da würde ja jeder Reichsbürger bspw mit einem grundsätzlichen Mordvorsatz durch die Gegend laufen.


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