frauZimt schrieb:dass ein täter "Spaß" haben wollte, entlastet ihn nicht.
Das aber habe ich nie behauptet. Es ist sogar das Gegenteil der Fall, eine Straftag "aus Spaß heraus zu begehen" ist manchmal sogar im Tatbestand strafverschärfend (Mordmerkmal) und darüber hinaus auch was die Höhe der Strafe an geht.
frauZimt schrieb:Der Tagesspiegel fasst das Urteil sehr klar zusammen.
Ich bin bei Solchen Zusammenfassungen sehr skeptisch, die sein meist von Laien geschrieben und oft falsch und noch öfter unvollständig.
Aber hier steht ja nichts neues drin. Die erste Frage ist, ob es eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung war und die zweite, ob es Mord oder Totschlag war. Mit beiden Punkten war war die erste Entscheidung befasst (die es zu Punkt eins eben falsch gemacht hat), der BGH und nun auch die "zweite Runde".
Beide Punkte sind strittig, vor allem aber der erste. Ich bin gar nicht sicher, dass das in der Revision halten wird, hoffe es aber.
Den Leuten muss einfach klar werden, dass so eine Aktion nicht cool oder männlich ist, sonder so dämlich, dass man eben nicht mit einem blauen Auge davon kommt.