frauZimt schrieb:Ich würde Teilehmer an illegalen Autorennen nicht mit Bombenlegern vergleichen.
Aber genau das passiert hier. Beide Handlungen werden genau gleich gewertet. Ob ich jetzt eine Bombe baue und diese nur durch Glück niemanden tötet oder ob ich durch die Innenstadt auf eine bestimmte weise rase. Beides ist strafrechtlich ein versuchter Mord.
Das meine ich damit, es ist im Falle des Taterfolges - also wenn tatsächlich jemand stirbt - ziemlich nahe liegend, einen Mord anzunehmen. Aber wenn nichts passiert, erscheint ein versuchter Mord schon eher fern liegend.
frauZimt schrieb:Ein Angeklagter (egal welcher Tat), der nicht leugnen kann, weil ihm die Tat nachgewiesen wurde, kann als Ersttäter auf Milde hoffen.
Ja, das Strafmaß kann das berücksichtigen. Aber es spielt keine Rolle, ob er wegen Mordes oder fahrlässiger Tötung zu verurteilen ist.
threefish schrieb:Ich entschuldige mich aufrichtig dafür das ich die Aussage "es ist nicht so einfach wie es scheint " als "ich sehe ein Problem "
interpretiert habe....
Den Spott kannst Du Dir sparen. Denn schon wieder triffst Du den Inhalt nicht. Geben wir es einfach auf, ich nehme hin, dass Du liest, was Du lesen möchtest. Eine kleine Übung in Stoik.
threefish schrieb:Das sieht der Gesetzgeber anders:
Nein. sieht er nicht. Nirgends eine Legaldefinition von "rasen".
Da wird der Tatbestand definiert, der für "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" relevant ist. Man kann sicher das einem "rasen" gleich setzen, aber es ist nicht deckungsgleich.
Und noch was: Diese Norm zeigt eigentlich, dass so ein Verhalten kein versuchter Mord sein soll, sondern eben ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Hätte es diese Norm damals schon gegeben, hätte das keinerlei Auswirkung auf eine Verurteilung als Mörder haben dürfen. Das Verhalten der beiden war nicht nur etwas, das unter § 315d Abs 5 fällt, sondern weit schlimmer, sie hatten Vorsatz hinsichtlich der Tötung (was bei 315d gerade nicht notwendig ist).