Verurteilung wegen Mordes für Raser
29.06.2020 um 18:32kleinundgrün schrieb:Es gibt keine Legaldefinition einer Abgrenzung. Aber eben eine sehr krasse Unterscheidung in den Rechtsfolgen, was zwingend bedeutet, dass Vorsatz in den Augen des Gesetzgebers nicht "ein bisschen mehr Fahrlässigkeit" mit fließenden Übergängen zur Fahrlässigkeit sein soll, sondern etwas fundamental anderes.Meine Interpretation ist eine andere:
Fahrlässigkeitsdelikte sind von Gesetzgeber als Auffangstatbestand vorgesehen auch für den Fall das ein Vorsatz nicht
nachgewiesen werden kann. Ziel des Gesetzgebers ist es exakt nicht bei nachgewiesenem Vorsatz eine Verurteilung
wegen einem Vorsatzdelikt zu verhindern. Das dürfte auch die allgemeine Rechtsmeinung sein.