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Verurteilung wegen Mordes für Raser

613 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Raser, Raser Mord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 18:32
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt keine Legaldefinition einer Abgrenzung. Aber eben eine sehr krasse Unterscheidung in den Rechtsfolgen, was zwingend bedeutet, dass Vorsatz in den Augen des Gesetzgebers nicht "ein bisschen mehr Fahrlässigkeit" mit fließenden Übergängen zur Fahrlässigkeit sein soll, sondern etwas fundamental anderes.
Meine Interpretation ist eine andere:
Fahrlässigkeitsdelikte sind von Gesetzgeber als Auffangstatbestand vorgesehen auch für den Fall das ein Vorsatz nicht
nachgewiesen werden kann. Ziel des Gesetzgebers ist es exakt nicht bei nachgewiesenem Vorsatz eine Verurteilung
wegen einem Vorsatzdelikt zu verhindern. Das dürfte auch die allgemeine Rechtsmeinung sein.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 19:53
Zitat von threefishthreefish schrieb:Das dürfte auch die allgemeine Rechtsmeinung sein.
Sicher nicht. Die Unterscheidung zwischen Pflichtwidrigkeit und Wissen und Wollen (das ist eine anerkannte Definition von Vorsatz) ist schon sehr alt. Es handelt sich um zwei Deliktsgruppen, die sehr unterschiedlich sind, was Handlungsunrecht und Erfolgsunrecht anbelangt.

Gerichte dürfen Gesetze auslegen. Grenze der Auslegung ist der Wortlaut. Wird der Wortlaut überschritten, ist es keine Auslegung mehr. Schon eine semantische Betrachtung von Vorsatz zeigt, der Täter muss ein bestimmtes Ziel im Blick haben, sich vornehmen, sich "als Erfolg vor-setzen". Die Fahrlässigkeit ist da das "fahren lassen", etwas "laufen lassen" nicht zu tun, was eigentlich notwendig wäre. Sich nicht umzudrehen, nicht genau hinsehen, obwohl dazu verpflichtet wäre.

Im Strafrecht darf der Wortlaut des StGB nicht überschritten werden. "Nulla poena eine lege", keine Strafe ohne Gesetz. Art. 103 GG, wenn ich mich nicht irre. Rechtsfortbildung ist jedenfalls im Strafrecht unzulässig. Das StGB ist die "Magna Carta des Verbrechers". Alles was nicht ausdrücklich unter Strafe steht, ist erlaubt. So habe ich das zumindest mal gelernt. Leider geht man immer mehr zum Maßnahmenstrafrecht über, man straft also, wie man es für nötig hält, nicht wie es erlaubt wäre.

Wenn also wegen "unerträglicher Strafbarkeitslücken" ein Gericht das Gesetz über den Wortlaut hinaus auslegt, ist das eigentlich verfassungswidrig. Da der BGH hier kein Problem gesehen hat, ist es nicht uninteressant, wie sich das BVerfG deshalb dazu verhält.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 20:10
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn also wegen "unerträglicher Strafbarkeitslücken" ein Gericht das Gesetz über den Wortlaut hinaus auslegt, ist das eigentlich verfassungswidrig. Da der BGH hier kein Problem gesehen hat, ist es nicht uninteressant, wie sich das BVerfG deshalb dazu verhält.
Das Prinzip des "bedingten Vorsatzes" ist sehr viel älter als das Bundesverfassungsgericht.
Meines Wissens nach wurde dieses Konstrukt nie als verfassungswidrig angemahnt.
Ich vermute mal eine Verfassungsbeschwerde wäre chancenlos.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 20:43
Zitat von threefishthreefish schrieb:Das Prinzip des "bedingten Vorsatzes" ist sehr viel älter als das Bundesverfassungsgericht.
Der bedingte Vorsatz steht auch nicht zur Debatte. Der ist seit der Reichsgerichtsentscheidung "Lederriemen" anerkannt. Es gibt zig Fälle, wo er angewandt wird und es gibt damit überhaupt kein Problem und keine Bedenken.

Beispiel: Oberleutnant X hat 1 Kilo TNT bei der Bundeswehr geklaut und möchte mal sehen, wie so die Sprengwirkung ist. Oder ein Fanal gegen die Ausbeutung der Dritten Welt setzen. Deshalb deponiert er einen Sprengsatz in der Glasabteilung. Zu seiner großen Überraschung kommen bei der Explosion ein paar Kunden und Verkäufer ums leben. Abwandlung: X nutzt einen todsicheren Zeitzünder der Bundeswehr, damit der Sprengsatz nachts um 02:00 Uhr explodiert. Aufgrund eines nicht vorhersehbaren Fehlers bei der Produktion des Zünders explodiert der um 14:00 Uhr - mit den bekannten Folgen. Mord oder nicht Mord?

Die Frage ist, ob der bedingte Vorsatz so weit ausgelegt werden darf, dass er auch in Domäne die Fahrlässigkeitdelikte hineinreicht. Der Bürger muss wissen können, wann er für was bestraft wird. Die Anwendung des bedingten Vorsatzes auf riskantes Verhalten, das bisher von den erfolgsqualifizierten Fahrlässigkeitsdelikten erfasst wurde, kann zu willkürlicher Rechtsprechung führen. Das sehen wir schon an der ungeklärten Frage, wann z.B. im Berliner Fall ein Mordversuch vorgelegen hätte. Ich habe das schon ausführt: "Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung nach der Vorstellung des Täters von der Tat." Sehr schwierig. Und schon das zeigt, dass der Mordvorwurf in der Luft hängt, egal, wie weit man den bedingten Vorsatz auch reichen lässt. Es gibt diese Vorstellung des Täters von der Tat nur als "ich rase, obwohl ich weiß, dass ein Unfall passieren kann und dabei - vielleicht - ein Mensch getötet werden kenn".

Das BVerfG kann sich der Frage natürlich ganz einfach dadurch entledigen, dass es sagt: Die Anwendung des bedingten Vorsatzes ist ganz alleine eine Tatsachenfrage und der freien richterlichen Beweiswürdigung. So ähnlich hat das BGH getan. In der Hoffnung, dass die Rechtsprechung des LG ein Ausnahmefall bleibt. Denn die Aufforderung, so zu entscheiden, kann ich dem BGH nicht entnehmen. Das reicht vielleicht dem BVerfG.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 22:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Das BVerfG kann sich der Frage natürlich ganz einfach dadurch entledigen, dass es sagt: Die Anwendung des bedingten Vorsatzes ist ganz alleine eine Tatsachenfrage und der freien richterlichen Beweiswürdigung.
Viel einfacher: Annahme der Beschwerde verweigern. Bedarf keinerlei Begründung.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

29.06.2020 um 22:20
Es gibt aber immer wieder ablehnende Entscheidungen mit Begründungen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/11/rk20071113_2bvr178107.html

Eine grundlegende Darstellung der Aufgaben der Rechtsprechung, der Legislative und der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Strafnormen findet sich hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/06/rs20100623_2bvr255908.html
Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (Präzisierungsgebot). Der in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende strenge Gesetzesvorbehalt erhöht die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte.
Die spezifische Grundrechtsverletzung, die das BVerfG verlangt, die wäre also mit Art. 103 Abs. 2 GG gegeben. An Stelle des BVerfG, das die Rechtsprechung mit Sicherheit beobachtet, würde ich noch warten, wie das Verfahren wegen Mordversuches ausgeht. Daran würde sich dann zeigen, ob man es ernst meint und a) an welchem Verhalten und b) an welcher Vorstellung von der Tat das LG sein Votum fest macht. Wenn man da nicht konsequent ist, dann gerät man in haarsträubende Wertungswidersprüche. Wenn man konsequent ist übrigens auch.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

30.06.2020 um 12:10
Ok , mal schauen ob wegen dem Kudamm-Raser Fall ein Verurteilter zu dem Strohalm der Verfassungsbeschwerde greift.
Wenn ja : Ich würde kein Geld drauf setzen das dem stattgegeben wird.
Das Verfassungsgericht ist keine weitere Revisionsinstantz. Für Erfolgs müssen schon grobe Rechtsfeher , oder grobe
Verfahrensfehler gemaht worden sein. Ein einfaches : "man hätte auch anders entscheiden können" reicht dafür nicht.
Das reicht noch nicht einmal für eine erfolgreiche Revision!


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

05.07.2020 um 21:32
Zitat von threefishthreefish schrieb am 30.06.2020:Das Verfassungsgericht ist keine weitere Revisionsinstantz.
Es bleibt noch der EuGH.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

07.07.2020 um 11:45
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Verfassungsgericht ist keine weitere Revisionsinstantz.

Es bleibt noch der EuGH.
Für das obiges auch gilt !


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

24.08.2020 um 11:52
Kind gestorben infolge Raserei: https://www.n-tv.de/panorama/Fahrer-nach-toedlichem-Unfall-festgenommen-article21990250.html auf das Urteil darf man gespannt sein.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

26.08.2020 um 22:15
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Kind gestorben infolge Raserei: https://www.n-tv.de/panorama/Fahrer-nach-toedlichem-Unfall-festgenommen-article21990250.html auf das Urteil darf man gespannt sein.
Der Fahrer sitzt in U-Haft.
Die Angelegenheit dürfte also mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrieben werden.
Sehr gut !


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.08.2020 um 01:39
Was ich mich frage, woher kommt in dem Alter die Kohle für solche Autos....


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

27.08.2020 um 05:04
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Was ich mich frage, woher kommt in dem Alter die Kohle für solche Autos....
relativ hohe Lehrlings / Grundlöhne je nach Branche (teils ist es echt erschreckend...) und halt Leasing


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 10:33
Wieder eine Tote und mehrere Verletzte wegen eines illegalen Autorennens von zwei Lamborghinis und einem Porsche. Nach einem Fahrer wird aktuell noch gefahndet.

https://www.hessenschau.de/panorama/eine-tote-und-mehrere-verletzte-nach-illegalem-rennen-auf-a66,unfall-sportwagen-weilbach-100.html


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 12:37
Aus meiner Sicht ist die Rechtsprechung hier falsch und dient dem Zeitgeist mehr als dem Gesetzeswortlaut.

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag war immer schon immens und elementar - und wird hier völlig aufgeweicht. Wenn die Politik bzw. die Gesellschaft Raser hart bzw. mit Höchststrafe bestrafen will, soll sie einen neuen Tatbestand einführen. Aber ein Auto als gemeingefährliches Mittel einzustufen und noch dazu Heimtücke zu bejahen, wenn man bei Rot über eine Ampel fährt - da darf sich jetzt jeder hier,der mal einem Reh nicht mehr ausweichen konnte weil er zu schnell war, oder der bei Rot über eine Ampel gefahren ist, fragen ob er sich wirklich als potentiellen Mörder begreift. Denn der Unterschied liegt dann nur noch in der Frage, ob einem statt einem Reh ein Mensch vors Auto läuft, oder ob jemand auf dem Zebrastreifen lief oder nicht. Und wer schon zweimal bei Rot über die Ampel ist, begreife sich dann bitte als einem Serienmörder vergleichbar.

Und wer hier glaubt, jemand der zu schnell durch eine Stadt fährt, sei ebenso potentiell gefährlich wie ein Mörder und Vergewaltiger im klassichen Sinn: Wirklich? Das will ich gern sehen, dass es Euch egal ist, mit wem ihr in einem dunklen Raum eingesperrt werdet.

Für mich ein politisches Thema. Autos = Kapitalismus = böse wie es böser nicht geht.

Stark übertrieben ausgedrückt, aber bei dem Thema kann ich echt nicht mehr. Eine Vergewaltigung des Mordbegriffs auf sprachlicher, kultureller und juristischer Ebene, nur um die wütende Menge zu besänftigen - statt korrekt vorzugehen und ggf. neue Merkmale oder Definitionen einzuführen.

Da können wir uns schon drauf freuen welche anderen Tatbestände demnächst von der Politik interpretiert werden.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 13:06
Zitat von XAEXAE schrieb:Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag war immer schon immens und elementar
Nein. Es gibt zahlreiche Urteile, bei denen man nicht nachvollziehen kann, warum Totschlag und nicht Mord erkannt wurde.
Zitat von XAEXAE schrieb:Wenn die Politik bzw. die Gesellschaft Raser hart bzw. mit Höchststrafe bestrafen will, soll sie einen neuen Tatbestand einführen.
Wie steckst du dir das vor? Vorschlag?
Der Fahrzeugführer wird verurteilt, für seine Tat. Das Auto sitzt nicht auf der Anklagebank.
Zitat von XAEXAE schrieb:Aber ein Auto als gemeingefährliches Mittel einzustufen
Habe ich noch nicht gehört. Ein Auto ist ein Auto.
Ein Hammer, eine Schere wird auch nicht als "gemeingefährliches Mittel eingestuft". Was soll das sein?
Zitat von XAEXAE schrieb:Heimtücke zu bejahen, wenn man bei Rot über eine Ampel fährt
Auch noch nicht gehört, aber vielleicht gibt es ein Urteil, das mir ergangen ist
Zitat von XAEXAE schrieb:da darf sich jetzt jeder hier, der mal einem Reh nicht mehr ausweichen konnte weil er zu schnell war, oder der bei Rot über eine Ampel gefahren ist, fragen ob er sich wirklich als potentiellen Mörder begreift.
Nein, darf er nicht. Aber natürlich sollte er sich Gedanke über seine Fahrweise machen.
Bei Rot über eine Kreuzung fahren, ist kein Kavaliersdelikt
Zitat von XAEXAE schrieb:Und wer schon zweimal bei Rot über die Ampel ist, begreife sich dann bitte als einem Serienmörder vergleichbar.
Dramaqueen. Da sieht man, dass du NICHTS verstanden hast. Wer bei Rot über eine Ampel gefahren hat, aber niemanden überfahren hat, kann sich nicht mit einem Mörder vergleichen. Bei 2x bei Rot über die Ampel sollte man gucken was los ist. Alkoholproblem?
Zitat von XAEXAE schrieb:Das will ich gern sehen, dass es Euch egal ist, mit wem ihr in einem dunklen Raum eingesperrt werdet.
Möchtest du bei einem illegalen Autorennen quer durch die Stadt auf dem Beifahrersitz sitzen?


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 13:17
@frauZimt


Wenn Du vom Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels oder der Heimtücke noch nie gehört hast - worum dreht sich Deiner Meinung nach die Diskussion hier?


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 13:22
@frauZimt

Anders gefragt: Wenn wir jetzt in Deinen Kopf schauen dürften, was würden wir dort finden, das diese Raser als Mörder qualifiziert? Welche Mordmerkmale sind in Deiner Vorstellung denn ansonsten erfüllt worden, oder wurden von den Richtern als erfüllt angesehen?

Und warum siehst Du ihr Urteil über die Mordmerkmale als richtig an - denn die Diskussion dreht sich gerade darum, ob das Urteil richtig war oder nicht?

Falls Du sie nicht mehr im Kopf hast:

Mordlust: Der Wunsch, einen anderen Menschen sterben zu sehen
Befriedigung des Geschlechtstriebs: Ich hoffe das muss ich nicht erklären
Habier: Unmittelbare Vermehrung des eignen Vermögens durch die Tat
Sonstige niedrige Beweggründe die es vom Unrechts- und Schuldgehalt mit den oben genannten aufnehmen können
oder Grausamkeit...

https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 19:21
Zitat von XAEXAE schrieb:Wenn Du vom Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels oder der Heimtücke noch nie gehört hast - worum dreht sich Deiner Meinung nach die Diskussion hier?
Nie gehört? Um Heimtücke geht es hier nicht.
Lies dir am Bestren die Urteilsbegründung durch. Eigentlich bleiben keine Fragen offen.

Wir reden hier über spezielle Fälle.
Die Beispiele, die du anbringst:
Zitat von XAEXAE schrieb:da darf sich jetzt jeder hier,der mal einem Reh nicht mehr ausweichen konnte weil er zu schnell war, oder der bei Rot über eine Ampel gefahren ist, fragen ob er sich wirklich als potentiellen Mörder begreift.
sind lächerlich.
Wenn dem einen oder anderen Bleifuß klar wie, dass zu schnelles Fahren gefährlich ist, ist es doch gut. Mit Mord hat das nichts zu tun.

Du hast so ungefähr auf dem Schirm, was damals auf dem Ku´Damm passiert ist?
Du kennst den Ku´Damm - Tauentzienstr. in Berlin? Das ist Voraussetzung, um zu erfassen, was die Jungs da gemacht haben.

Warum (Motiv)
Für den Adrenalinkick.

Wenn du mit deinem Auto bei Grün über eine Kreuzung fährst, möchtest du doch auch nicht, dass dich ein Fahrzeug, das Rot hat, rammt-
Oder wie muss man sich das vorstellen? Du tastest dich vorsichtig an die Kreuzung ran, weil von links und rechts Raser angeschossen kommen könnten?

Wie ein Gericht die Ergebnisse dieser Autorennen einstuft, hängt von den Einzelfälle ab.
Du machst dich mit deinen Beispielen über die Opfer lustig.
Schade, dass du an der Oberfläche bleibst.


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Verurteilung wegen Mordes für Raser

11.10.2020 um 20:20
Zitat von XAEXAE schrieb:Aber ein Auto als gemeingefährliches Mittel einzustufen und noch dazu Heimtücke zu bejahen, wenn man bei Rot über eine Ampel fährt - da darf sich jetzt jeder hier,der mal einem Reh nicht mehr ausweichen konnte weil er zu schnell war, oder der bei Rot über eine Ampel gefahren ist,
Bei dem Rotlichtdelikt gilt erstmal das sog. Augenblickversagen, was man schlecht bei einer Absprache oder wortloser Übereinkunft anwenden kann.
Zitat von XAEXAE schrieb:Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels oder der Heimtücke
Hervorhebung durch mich, die Heimtücke findet dadurch statt, dass es entgegen jeglicher Lebenserfahrung ist, dass jemand mit 130 über den Kurfürstendamm fährt. Da haben wir ein Mordmerkmal.

Relativ passend ist doch der Vergleich mit einer Schusswaffe, was wäre es, wenn jemand wahllos in einer Fußgängerzone, sei es auch abends um 11, mit einem Sturmgewehr 3 Magazine rausballert?


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