Das eigen Glück, auf dem Unglück des anderen errichten - moralisch ok?
31.03.2012 um 18:07@Tussinelda
Wenn der unglücklich verliebte, sich auf den Verzicht der anderen Personen folgend neu und glücklich verliebt, dann ist das seinerseits nich moralisch verwerflich, da er niemanden schadet.
Wie sinnvoll wäre denn ein Verzicht, wenn der unter dem Verzicht profitierende Mensch verpflichtet wäre langfristig unglücklich zu sein, damit der Verzicht nicht umsonst gewesen ist? Da ließe sich doch vom unglücklich verliebten gar auf den Verzicht verzichten.
Im Zuge des Verzichtes wird eine Situation neu bewertet. Der in meinem Beispiel unglücklich verliebte Mensch wäre in der Pflicht, keinen weiteren Verzicht anderer Leute seinetwegen, zu provozieren. Wenn er sich glücklich verlieben sollte, ist ihm wie gesagt kein Vorwurf zu machen. Auch wenn nun das potenzielle Paar nicht mehr zueinander zu finden vermag.
Man muss sich vor Augen halten, dass moralische Handlungen generell nicht zum eigenen Vorteil geschehen sollen, insbesondere nicht wenn es sich um einen Verzicht aufgrund Rücksichtsnahme handelt. Moralische Handlungen sollten dem moralisch handelnden Menschen allenfalls ein gutes Gefühl verschaffen - das gute Gefühl Gutes getan zu haben.
Tussinelda schrieb:also nehme ich dann Rücksicht, weil mein Verzicht auf die Beziehung womöglich nicht so schwer wiegt, währenddessen hat sich der unglücklich Verliebte in jemand anderen verliebt und nicht rücksichtsvoll unglücklich verliebt weiter gelitten, damit mein Verzicht wenigstens einen "Sinn" macht. Was ist dann? Der jetzt Neuverliebte könnte sich ja wieder in jemanden verliebt haben, der aber in jemand anderen verliebt ist und so begleiten dann viele eigentlich potentiell glückliche Paare, die aber aus Rücksicht verzichteten und somit traurig und allein blieben, den Weg des sich Neuverliebenden, bis dieser endlich jemanden findet, der ihn auch will und den niemand sonst will. Wenn das nicht bekloppt ist, dann weiss ich auch nicht.....Der Verzicht sollte nicht geübt werden, weil er für den Verzichtenden selbst besonders hilfreich und "sinn"voll ist. Der Verzicht wird allein wegen der Moral geübt.
Wenn der unglücklich verliebte, sich auf den Verzicht der anderen Personen folgend neu und glücklich verliebt, dann ist das seinerseits nich moralisch verwerflich, da er niemanden schadet.
Wie sinnvoll wäre denn ein Verzicht, wenn der unter dem Verzicht profitierende Mensch verpflichtet wäre langfristig unglücklich zu sein, damit der Verzicht nicht umsonst gewesen ist? Da ließe sich doch vom unglücklich verliebten gar auf den Verzicht verzichten.
Im Zuge des Verzichtes wird eine Situation neu bewertet. Der in meinem Beispiel unglücklich verliebte Mensch wäre in der Pflicht, keinen weiteren Verzicht anderer Leute seinetwegen, zu provozieren. Wenn er sich glücklich verlieben sollte, ist ihm wie gesagt kein Vorwurf zu machen. Auch wenn nun das potenzielle Paar nicht mehr zueinander zu finden vermag.
Man muss sich vor Augen halten, dass moralische Handlungen generell nicht zum eigenen Vorteil geschehen sollen, insbesondere nicht wenn es sich um einen Verzicht aufgrund Rücksichtsnahme handelt. Moralische Handlungen sollten dem moralisch handelnden Menschen allenfalls ein gutes Gefühl verschaffen - das gute Gefühl Gutes getan zu haben.