@Puschelhasi Puschelhasi schrieb:Ich finde das Beispiel passend, jemand will etwas was er aber nie erreichen kann weil es ausserhalb seiner Moeglichkeiten liegt, diese Frau, Porsche, Villa in Monte Carlo, und ist deshalb subjektiv ungluecklich.
Denn , und das ist der springende Punkt deiner gesamten Ueberlegungen, er macht sich durch diese Wuensche selbst ungluecklich, nur er ist verantwortlich dass er etwas wuenscht was er nunmal nicht kriegen kann.
Daher logisch, diese ganze Frage hat nichts mit moralischem Handeln dritter zu tun.
Das jemand etwas will, was er gegenwärtig noch nicht besitzt - etwas zu wollen impliziert gewissermassen dass man es einem noch nicht zu Teil ist - gabst du in deinem Beispiel verständlich wieder. Jedoch nicht, dass jemand etwas will, was er "nie" erreichen können wid; nie erlangen können wird.
Du machst den Menschen verantwortlich für seine Emotionen, das ist dein Fehler, wenn du mir erlaubst ihn als solchen zu bezeichnen. Es ist deshalb ein Fehler, weil der Mensch seine Emotionen nicht kontrolliert und handhabt welche er denn nun erlebt, welche ihn denn nun durchströmen. Im Gegensatz dazu liegen die Handlungen der Menschen ob ihrer Kontrollierbarkeit in der Verantwortung eben dieser Menschen.
Sich unglücklich zu verlieben, sollte einem Menschen also nicht das Recht auf die Rücksichtssnahme durch andere personen auf ihn selbst, absprechen. Der unglücklich verliebte hat im Gegenzug nicht das Recht, die bloße Verliebtheit seiner angebeteten Person bezüglich einer weiteren Person, zu veruteilen. Sollte die Verliebtheit seiner angebeteten Person jedoch vom geliebten Menschen erwiedert werden, die Liebe darauf folgend durch Handlungen zelebriert und ausgelebt - dann darf der unglücklich verliebte, dann darf jeder Mensch der diese Situation beobachtet, sagen: Trotz des Wissens, dass die Liebe nur ausgelebt werden könnte, wenn darunter eine weitere Person zu schaden kommt, diese auszuleben - ist moralisch nich in Ordnung.
Wir sollten uns verinnerlichen das wir hier von moralischen Richtlinien sprechen, nicht von allgemeingültigen Gesetzen, weswegen es durchaus möglich seien sollte zu sagen: Gut, es wäre moralisch verwerflich, jedoch in der Praxis erheblich schwierig, anders zu handeln - weswegen aus der bloßen Unmoral, kein direkter Vorwurf erhoben werden darf.