Das eigen Glück, auf dem Unglück des anderen errichten - moralisch ok?
30.03.2012 um 14:53Dr.Precht schrieb:Solang die Liebe des unglücklich verliebten währt, ja.Was für verschrobene Ansichten ^^
Damit ist die Sache ja nicht abgehandelt. Der unglücklich verliebte ist seinerseits in der Pflicht sich von seinen Gefühlen zu lösen, sofern die erwiderte Liebe seiner angebeteten Person nicht in Aussicht steht. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen verwirkt er auf Dauer sein Recht auf Rücksichtssnahme von bzw. durch andere Personen, ihn betreffend.
Darf ich fragen, wie dein Beziehungsstatus aussieht?