@BungaBunga Das tut mir leid das du auch einen schwbh-ausweis hast.
Aber weist du, das problem ist eben und das weist du ja selber auch, das arbeitgeber solche daumenschrauben aufgesetzt bekommen wenn es darum geht einen behinderten einzustellen.
Oder noch schlimmer wenn sie ihn irgendwann einmal aus irgendeinem anlass heraus entlassen müßen.
Das kommt dann für den a-geber, wenn der behinderte länger als 2 jahre beschäftigt ist, einem spießrutenlaufen gleich.
Und davor schrecken so viele a-geber (zu recht) vor zurück.
Vorwerfen muß ich allerdings vielen a-gebern, nichts daran zu tun sich mal über solche situationen schlau zu machen.
Das viele gar nicht wissen das sie einen behinderten max. 2jahre beschäftigen können und dann immer noch entlassen können ohne das dies dann mit komplizierten behördengängen für sie verbunden ist.