Moin,
wie bereits viele hier schrieben wärst aus rechtlicher Sicht nur "schuldig" geworden, wenn Du einen guten Grund hattest anzunehmen, dass die Katze nach dem Treffen mit Deinem Auto eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (verletzt über die Fahrbahn torkelt oder tot so doof daliegt das jemand der angeflogen kommt das Lenkrad verreißt oder sowas.
Derartiges ist in einer 30er Zone nicht zu erwarten.
Wegen Sachbeschädigung könntest Du allenfalls ein Problem bekommen, wenn Du nachweislich schuldhaft gehandelt hast, zu schnell warst, Handy am Ohr, also NUR bei Sachen die auch ohne das Überfahren von Katzen nicht erlaubt sind.
Tatsächlich Ärger kriegen ist dann aber nochmal was anderes, denn es müsste in dem Fall ja nicht nur jemand Dein Nummernschild notiert haben sondern Dich auch als Fahrer identifizieren können, meiner Erfahrung nach ist sowas mehr als nur unwahrscheinlich.
Also rechtlich bist Du ausm Schneider.
Moralisch ist Ansichtssache aber die Formulierung Deines Eingangsbeitrages lässt vermuten, dass Du Dich durchaus schuldig fühlst, das bringt jetzt aber auch nichts mehr.
Alles was Du tun kannst ist die Polizei anrufen und denen mitteilen, dass Du dannundann da und da eine Katze angefahren hast und wenn Du Dich an Sachen wie Uhrzeit oder Fellfarbe erinnerst ist das ne gute Sache.
Erfahrungsgemäß rufen Tierhalter die ihr Tier vermissen nämlich bei der Polizei an und ebenso erfahrungsgemäß ist es ihnen lieber zumindest zu erfahren "Ja, da hat einer gemeldet ne Katze angefahren zu haben."
Soweit ich weiß bist Du auch nicht verpflichtet Deine Identität preiszugeben und selbst wenn darf die Polizei das gar nicht einfach an die Halter weitergeben.
Sinn macht das also primär, wenn Du aus irgendwelchen Gründen Kontakt mit den Haltern aufnehmen möchtest, z.B. wenn dabei Dein Auto beschädigt wurde.
Meiner Ansicht nach hast Du einen Fehler gemacht.
Nicht beim Überfahren der Katze, die kommen einfach manchmal sowas von aus dem Nichts, das auch der aufmerksamste Autofahrer machtlos ist.
ABER wenn die Verkehrslage es zulässt gehört es sich meiner Ansicht nach anzuhalten und zu schauen ob das Tier in der Nähe ist (keiner erwartet von Dir unter Büsche zu kriechen), zu gucken ob es tot ist oder verletzt und dann, so Du keine Lust oder Möglichkeit hast es selbst zu einem Tierarzt zu bringen eben den Notruf wählen.
In manchen Ortschaften kommt dann Polizei oder Feuerwehr raus, anderswo haben die Kontakte zu Tierschutzorgas die sich kümmern, manche haben sogar nen Tierarzt der das Tier abholen lässt im Notfallnummernbüchlein und wenn das Tier tot ist kümmern die sich auch darum, dass die zuständige Stelle davon erfährt und den Kadaver abholt.
KFB schrieb:Wenn das Auto beschädigt ist und man den Besitzer ausfindig macht, wird dann die eine Sachbeschädigung mit der anderen verrechnet?
Wie meine Vorschreiber schrieben, eine Sachbeschädigung der Katze liegt hier nur vor wenn der TE gegen Verkehrsregeln verstoßen und die Katze deswegen erwischt hat und ihm das nachgewiesen werden kann.
Alarmi schrieb:Ein Tier zu ueberfahren gilt als Sachbeschaedigung, und Du hast dem Besitzer den Verlust zu ersetzen!
Das Stichwort das hier vielen helfen dürfte die Rechtslage zu verstehen ist "Verwirklichung der Tiergefahr". Wenn ein Tier einen Schaden anrichtet oder selbst zu Schaden kommt spricht man von der "Verwirklichung der Tiergefahr". Eine gesetzliche Lösung die existiert weil Tiere eben im Gegensatz zu anderen "Sachen" in der Lage sind sich und andere auf unberechenbare Art zu gefährden.
StUffz schrieb: Alari schrieb:
Wegen einer toten Katze ruft man die Feuerwehr! Die koennen dann schauen, ob die Katze gechipt ist, den Chip auslesen und so den Besitzer feststellen!
Hör auf die Leute zu verarschen! Das ist missbräuchliches nutzen des Notrufs. Wir lesen keine Chips aus und kommen wegen so einer Scheiße auch nicht rausgefahren. Ist ja nicht deine Freizeit, die für idiotische Aktionen wie diese draufgeht.
Wenn Du bei der Feuerwehr bist solltest Du doch eigentlich wissen, dass solche Sachen überall ein bisschen anders geregelt werden.
Üblich und Sinnvoll ist es durchaus den Notruf zu wählen.
Man schreit ja nicht ins Telefon "Oh mein Gott kommen sie schnell!!!!" Nennt den Ort und legt auf, sondern gibt an was passiert ist bzw warum man anruft und Polizei bzw Feuerwehr haben dann stets und überall oben genannte interne (mitunter sehr unterschiedliche) Regelungen wie das zu handhaben ist.
Nicht zuletzt deswegen, weil die Ordnungshüter in der Regel auch keinen Bock haben sich drauf zu verlassen, dass irgendein Anwohner die Katze schon von der Straße kratzt sondern gibt der zuständigen Stelle Bescheid, dass dort eine tote Katze (und eine Katze die so verletzt ist das sie vor Ort bleibt ist üblicherweise bald tot).
Chips werden da meist nicht (nur) ausgelesen um den Halter davor zu schützen erfolglos auf die Rückkehr der Katze zu warten sondern auch und nicht ganz zuletzt, weil der Halter für Kosten die durch das Ausrücken von irgendwem entstehen natürlich haftbar ist (genaugenommen sogar wenn jemand über die tote Katze stolpert und sich nen Arm bricht).
KFB schrieb:Sagt auch keiner, das macht deine private Haftpflicht
Sobald Du im Auto sitzt ist Deine private Haftpflicht raus aus allem was Du tust. Also wenn Du selbst fährst, nicht wenn ein Freund Dich mitnimmt und Du Schokopudding auf dem Sitz verteilst oder in die Lüftung kotzt.
Aber jeder Schaden der mittelbar oder unmittelbar durch das KFZ angerichtet wird geht nur und ausschließlich die KFZ-Haftpflicht was an (deswegen ist die ja auch nicht freiwillig).
Alarmi schrieb: Bruderchorge schrieb:
Das wiederum könnte Tierquälerei sein.
Genau das ist es, ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Bussgeld bis zu 5000 Euro.
Nein ist es nicht. Tierquälerei bedingt Vorsatz bei fremden Tieren, sowas wie "Tierquälerei durch Unterlassung" gibt es nur wenn das eigene Tier zu Schaden kommt (z.B. weil man nicht dran denkt das im Trinknapf auch Wasser sein sollte).
Als Tierarzt ist man bei sowas zur Behandlung verpflichtet, aber ich nehme mal an, dass der TE kein Tierarzt ist und wenn wäre es keine Tierquälerei sondern ein Verstoß gegen die Berufsordnung.
KFB schrieb:Okay, das kanns aber so lange noch nicht geben
Doch. Das die "Verwirklichung der Tiergefahr" dazu führt fast jeder nicht mutwillig (bzw in einigen Fällen grob fahrlässig) herbeigeführte Schaden durch das Verhalten eines Tieres einzig und allein den Tierhalter haftbar macht ist schon lange so.
stanmarsh schrieb:Bei aller Tier- und insbesondere Katzenliebe, das ist doch wahnsinnig. Die Feuerwehren sind ohnehin schon mehr als genug belastet und ihr ruft sie, um die Identität einer toten Katze zu bestimmen? Mehrfach?
Wie gesagt, man ruft ja nicht an und sagt "Kommen sie schnell es gab einen Unfall mit Verletzten." sondern man meldet den Unfall via Notruf und Feuerwehr bzw Polizei haben dann ihre internen Bestimmungen wie sie was handhaben.
stanmarsh schrieb:Ruft ihr da 112? oder wie kann man sich das vorstellen?
Dafür ists da. Wenn es etwas ist der die nichts angeht sagen die das schon.
StUffz schrieb:Sehe ich genauso. Wenn ich dann lese, dass die zum absichern von toten Tauben(!) Gerufen werden, dann macht mich das sprachlos.
Gar nicht so selten. Primär weil Tauben durchaus mehrere Krankheiten übertragen können von denen nicht alle schön sind und wenn keiner sich in der Lage sieht mal eben die von Dir genannte Schaufel zu nehmen um den Kadaver zu entsorgen ist Notruf wählen besser als nichts tun.
KFB schrieb:Dann gilt es wieder als Sache?
In Deutschland gelten Tiere weder nur als Sache noch nur als Lebewesen, das hat ganz pragmatische Gründe.
Häufiges Mißverständnis, kurz gefasst ist das Tier ein "Mitgeschöpf" im Sinne des STRAFrechtes UND eine Sache für alles ZIVILrechtliche.
Tiere gelten im deutschen Gesetz WEDER "nur als Sache" noch als "Mensch". Das ist einfach in den "Sachteil" (wenn man es so nennen will) und den "Tierschutzteil".
Das Tierschutzgesetz existiert, weil Tiere eben "lebendige Sachen" sind, die vor Quälerei geschützt werden müssen. Das Tierschutzgesetz greift also um das Tier zu schützen und es im Sinne der Allgemeinheit ist mutwillige Tierquälerei nicht zu dulden und rechtlich zu ahnden.
Als Sache gelten Tiere ZUSÄTZLICH, weil Haus- und Heimtiere in der Regel Halter haben, die nicht nur für ihre "Sache" verantwortlich und für Schäden die durch das Tier entstehen haftbar sind, sondern auch weil der Halter die im Zusammenhang mit dem Tier auch Kosten zu tragen hat.
Einfaches Beispiel:
Wenn jemand mutwillig einen Hund tritt und dem Hund dabei z.B. die Pfote bricht (einfach so, nicht aus Selbstschutz oder Nothilfe), dann bringt es dem Halter so gar nichts, wenn derjenige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz strafrechtlich verurteilt wird.
Die Tierarztkosten die dem Halter da entstehen sind nur via zivilrechtlicher Schritte wieder reinzukriegen (wenn der Täter das nicht freiwillig zahlt).
Tierschutzgesetzt schützt Tier, "Tier als Sache" schützt den Halter, wenn man so will.
Redox schrieb:Ich kann einem Katzenhalter nicht zumuten 24/7 sein Tier zu überwachen, und ich muss auch einem Autofahrer seine Unschuld zugestehen, wenn er es mal nicht schaffte rechtzeitig stehen zu bleiben.
Ich denke und hoffe mal, das jedem hier klar ist, dass eine Katze zu überfahren einfach passieren kann und man das dem Fahrer meist nicht anlasten kann.
Moralisch fragwürdig ist eben nur das "einfach weiterfahren". Auf der Autobahn oder sonstwo wo ein gefahrloses Anhalten nicht möglich ist ist das was anderes, aber in ner 30er Zone denke ich das es zumutbar sein sollte eben auszusteigen und sich zu vergewissern wie der Unfall ausgegangen ist.
Ich hab selbst so eine Katze hier. Ist einem Autofahrer völlig aus dem nichts hinter ner Kurve vors Auto gesprungen.
Der war so nett und hat nicht nur angehalten, sondern hat sich auch die Mühe gemacht sie unter dem Gebüsch unter das sie sich verkrochen hatte herauszusammeln und zu uns in die Praxis gebracht.
Grad noch rechtzeitig, sie hatte zwar keine inneren Verletzungen aber der eine Oberschenkelknochen war völlig zermatscht und sie befand sich entsprechend im Schockzustand.
Da sie nicht gechippt war und der Besitzer sich trotz aller Bemühungen nicht gemeldet hat lebt sie nun bei mir, dreibeinig, seit über 10 Jahren, hätte der Fahrer nicht angehalten, sie eingesammelt und zu uns gebracht bzw dafür gesorgt das sie zeitnah zu uns kommt wäre sie definitiv gestorben.
ABER als Trost für den TE:
Verletzungen bei denen das Tier über einen längeren Zeitraum leidet und dann jämmerlich krepiert sind hier sehr selten.
Das ist eher etwas das Wildtieren oder heimatlosen Katzen passiert.
Kein Zuhause bzw kein Vertrauen sich von Menschen einsammeln zu lassen, dann infiziert sich ne Wunde oder ne innere Verletzung führt zu Organversagen, verhungern/verdursten, weil der Kiefer gebrochen ist, oder, oder oder das kann eine längere Qual bedeuten.
Katzen die ein zuhause haben bzw zahm sind lassen sich mit solchen Verletzungen entweder von irgendwem einsammeln oder schaffen es nach Hause (es ist unglaublich mit was für Verletzungen sich solche Tiere noch heimschleppen).
Meine Katze wäre wenn der Fahrer sie nicht zu uns gebracht hätte an dem Schock gestorben. Das geht verhältnismäßig schnell. Der Kreislauf bricht zusammen, das ist primär ein wegdämmern.
Klar, nicht schön und natürlich auch schmerzhaft aber eben nicht über den langen Zeitraum des elendig zu Tode quälens wie es in manchem Kopfkino sein könnte.
Redox schrieb:Aber dieses Bild, dass ein Katzenbesitzer wochenlang in Sorge ist, wenn seine Katze nicht heimkommt ist für mich schwer vorstellbar.
Das ist sogar die Regel, denn ein nicht unerheblicher Anteil der Katzen die vermisst werden kommt irgendwann wieder.
Viele Katzen sind nicht ortsgebunden, manche beschließt einfach ab und an wo anders zu wohnen. Manchmal für immer, manchmal nur zeitweise (der Kater meiner Tante ist immer mal wieder Wochenlang verschwunden, immer in dem Zeitraum in dem "Leben" in der paar km entfernten Kleingartenanlage ist.
Da ziehen dann manche Leute in die Gartenlaube solang das Wetter schön ist, grillen jeden Abend und die lustige Katze die so witzig dasitzt kriegt Bratwurst ab und schläft auf dem Gartenstuhl neben dem noch warmen Grill oder mit in der Laube, weils so schön schnurrt.
Ist die Saison vorbei und Bratwurst und Laube sind weg/zu, gehts wieder nach Hause.
Andere Katzen sind etwas zu neugierig. Wenn ich einen Anruf bekomme ob bei mir eine verletzte Katze abgegeben wurde ist einer meiner ersten Tipps immer im Umfeld Zettel auszuhängen und Zeitungsannoncen zu schalten, denn es kommt gar nicht so selten vor, dass ne Katze irgendwie in nen Schuppen, ne Garage, Keller usw schlüpft und dann dort versehentlich eingesperrt wird. Da ist es oft erfolgreich die Leute im Umkreis zu bitten mal nachzuschauen.
Redox schrieb:Wie hoch ist denn die Aussicht auf Erfolg bei diesen "Vermissten-Börsen"? Gibts dazu Infos?
Schwer zu sagen und kommt auch auf die Gegend an.
Auffällig ist jedoch (sieht man auch wenn man auf entsprechende Börsen geht), dass ein erheblicher Anteil der Katzen der vermisst ist bzw auch bleibt Rassekatzen sind.
Das ist deswegen auffällig, weil (ich schüttel mir mal ne Zahl ausm Ärmel) in der Tierarztpraxis also in Haushalten 80 eher 90% "normale EKH-Katzen" leben.
Rassekatzen sind verhältnismäßig selten und meist leben die auch im Haus, nicht zuletzt, weil die viele Rassekatzen sich draußen von Fremden anfassen (und folglich auch mitnehmen) lassen, während die meisten EKH so schmusig und anhänglich sie drinnen auch sein mögen draußen eher auf Abstand bleiben.
Das mag einer der Gründe sein warum so viele Rassemiezen verschwinden.
Also:
beim nächsten Mal wenn es Dir möglich ist ohne Dich selbst zu gefährden steig halt aus und schau nach, auch damit Du besser schläfst und jetzt nicht selbstzerfleischen, das bringt doch niemandem was.