Assistierter Suizid für Sicherheitsverwahrte?
07.06.2013 um 19:41@Ajatarra
Bei Sicherheitsverwahrten kann man mMn nach nicht mit dem freien Willen und dem Leidensdruck argumentieren, da ein erheblicher Anteil des Leidensdrucks aus der Sicherheitsverwahrung selbst resultiert (anders als z.b. bei chronisch Kranken). Dem Organ, dass beim Selbstmord assistieren würden (dem Staat) ist auch immer die Macht gegeben, der Verwahrung und damit auch dem Leidensdruck ein Ende zu bereiten. Somit beinhaltet bereits die Entscheidung, die Verwahrung aufrechtzuerhalten, eine Art Nötigung bzw. Begünstigung des Selbstmordes und kann daher völlig zu Recht als "implizite Todesstrafe" gesehen werden. Man "quält" den Verwahrten dann schlicht so lange, bis er außer dem bereitgestellten Freitod keine andere Wahl mehr sieht.
Bei Sicherheitsverwahrten kann man mMn nach nicht mit dem freien Willen und dem Leidensdruck argumentieren, da ein erheblicher Anteil des Leidensdrucks aus der Sicherheitsverwahrung selbst resultiert (anders als z.b. bei chronisch Kranken). Dem Organ, dass beim Selbstmord assistieren würden (dem Staat) ist auch immer die Macht gegeben, der Verwahrung und damit auch dem Leidensdruck ein Ende zu bereiten. Somit beinhaltet bereits die Entscheidung, die Verwahrung aufrechtzuerhalten, eine Art Nötigung bzw. Begünstigung des Selbstmordes und kann daher völlig zu Recht als "implizite Todesstrafe" gesehen werden. Man "quält" den Verwahrten dann schlicht so lange, bis er außer dem bereitgestellten Freitod keine andere Wahl mehr sieht.