Assistierter Suizid für Sicherheitsverwahrte?
05.06.2013 um 09:10Wenn jemand sterben will, dann sollte man ihm nicht das Recht verwehren, sofern dies wirklich sein freier Wille ist.
Dennoch sollte man in so einem Fall einige Vorkehrungen treffen. Man sollte den, den es betrifft, der sterben will, einen Text verfassen lassen, in den genau dies steht, diesen dann versiegelt entweder bei einem Anwalt / Notar oder bei Gericht hinterlegen lassen, damit man es schwarz auf weiß hat dass diese Person nicht mehr leben will. Und auf jeden Fall sollte man die Angehörigen darüber informieren. Diese sollten auch noch die Möglichkeit haben, mit dem "Wunsch-Sterber" zu sprechen, über die Beweggründe für den assistierten Freitod etc. . Auch sollte man den Angehörigen ein Duplikat des von mir erwähnten Dokumentes übergeben falls das andere "verschwinden" sollte.
Fehlt diese Schrift oder wurden die Angehörigen nicht darüber informiert, zählt es als Mord.
Dennoch sollte man in so einem Fall einige Vorkehrungen treffen. Man sollte den, den es betrifft, der sterben will, einen Text verfassen lassen, in den genau dies steht, diesen dann versiegelt entweder bei einem Anwalt / Notar oder bei Gericht hinterlegen lassen, damit man es schwarz auf weiß hat dass diese Person nicht mehr leben will. Und auf jeden Fall sollte man die Angehörigen darüber informieren. Diese sollten auch noch die Möglichkeit haben, mit dem "Wunsch-Sterber" zu sprechen, über die Beweggründe für den assistierten Freitod etc. . Auch sollte man den Angehörigen ein Duplikat des von mir erwähnten Dokumentes übergeben falls das andere "verschwinden" sollte.
Fehlt diese Schrift oder wurden die Angehörigen nicht darüber informiert, zählt es als Mord.