@Kielius Das deutsche Rechtssystem hat einige Eigenheiten, die für mich letztlich auf erweiterten Täterschutz hinauslaufen. Da wäre einmal die Morddefinition, die erfordert, dass man spezifische Mordmerkmale nachweist. Das führt dann dazu, dass ein Täter, der seine Frau erwürgt und im Keller einbetoniert, mit acht Jahren davonkommt. Dann die Verjährung von Totschlag, die dazu führt, dass ein Mann, der seine Freundin erdrosselt und auf dem Müll entsorgt, freigeht. Dann die Beschränkungen bei der Altersfeststellung, die dazu führen, dass ein Frauenmörder erst dadurch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann, weil er zufällig einen eigenen Zahn aufbewahrt hat.
Dann ein Verbot der Auswertung von Mautdaten, das dazu führt, dass ein hochgefährlicher Doppelmörder erst überführt wird, nachdem die Mautdaten eines Nachbarlandes verwendet werden.
Da wundert mich diese extreme Zurückhaltung bei der DNA-Auswertung nicht.