@Suinx Suinx schrieb:Und wer garantiert dass der Angeklagte nicht lügt um den Zeugen unglaubwürdig erscheinen zu lassen? Wieso geht ihr immer davon aus, dass die Zeugen lügen und nicht dass der Angeklagte sein Hals retten muss?
Das ist völliger Unsinn. Niemand geht davon aus, dass Anegeklagte nie und Zeugen immer lügen. Es kann aber vorkommen und ist schon vorgekommen, dass Zeugen lügen. Und ein Verteidiger kann einen Zeugen eben besser der Lüge überführen, wenn sie Identität bekannt ist. Denn idR nur dann lässt sich ein mögliches Belastungsmotiv rekonstruieren.
Suinx schrieb:Anwälte leben nun mal von prozessieren und umso undurchsichtiger das Recht, umso mehr Futter für sie. Die Gründe die du und der @AndySipowitz nennt, sind doch die gleichen die die Anwälten haben um ihre Familien zu ernähren. Eine unkonventionelle Art Verbrecher zu überführen macht ihnen ein Strich durch die Rechnung. Mein Anwalt z.B. "liebt" das Zivilrecht, da kaum 2 gleiche Urteile bei gleich gelagerten Fällen ausfallen. Man stelle sich nur vor das Zivilrecht wäre wie das Sozialrecht, wo jeder kostenlos klagen kann und wo Gestze bis auf den Cent genau eine Leistung auflisten. Das Schreckgespenst aller Anwälte...
Das ist ebenfalls völliger Unsinn. Gesetze werden aus reiner Zweckmäßigkeit so formuliert, wie sie formuliert werden. In dem Falle der Zeugenaussage haben sowohl
@Rick_Blaine als auch ich bereits hinreichend dargelegt, warum diese grundsätzlich nicht anonym erfolgen kann. Wenn Du das nicht verstehen kannst oder willst, kann ich da jetzt auch nicht mehr machen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es ja auch bei konkreter Gefahr für die Aussagen nach dem ZSHG, kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/zshg/Wenn Du wissen willst, warum konkrete Gesetze, insbesondere im Zivilrecht, so formuliert wurden, wie sie formuliert wurden, dann fang doch mal mit dem BGB, dem Herzstück des deutschen Zivilrechts an. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft. Die Motive und Materialien sind online abrufbar.
Mugdan, "Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich":
https://www.rewi.uni-jena.de/Fakult%C3%A4t/Lehrst%C3%BChle+und+Dozenten/Zivilrechtliche+Lehrst%C3%BChle/Prof_+Dr_+Christian+Fischer/Mugdan.htmlMotive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich:
https://archive.org/details/motivezudementw01germgoogSuinx schrieb:Wenn bei dir Schwarzarbeiter das Haus bauen und ich dem Zoll das ins Ohr flüstere, dann kommen die, sammeln Beweise und du bist geliefert. ICH muss gar nicht mehr in Erscheinung treten damit DU verurteilt wirst.
Das kommt doch auf die konkrete Situation an. Das funktioniert nur, wenn man hinreichend Beweismaterial findet. Mal abgesehen davon, dass dann immer noch die Beamten, die das Beweismaterial gesammelt haben, als Zeugen aussagen müssen. Reicht das bei dem Bauherrn gefundene Material nicht aus, um ihn der Beschäftigung von Schwarzarbeitern zu überführen, muss eben doch die Person die Anzeige erstattet hat, aussagen, wenn sie entscheidende Beobachtungen gemacht hat. Und wenn die Aussage anonym war, und daher eine Zeugenvorladung nicht möglich ist, wird eben entweder gar keine Anklage erhoben oder der Angeklagte dann mangels Beweisen freigesprochen. Im Fall von Mark Herbert reichten die Beweise eben noch nicht aus, um eine Anklage zu rechtfertigen. Mit den Zeugenaussagen (das sind nunmal Beweismittel) hat es dann gereicht.