So wie
@Rick_Blaine richtig schreibt, könnte ich als Juristin mein "Fachwissen" einbringen, nur wozu?
Ein Hauptgrund, warum ich es nicht tue, ist - ich bin Österreicherin und deswegen nur peripher mit dem deutschen (Straf)- recht vertraut. Nachdem es sich hier aber allermeist um deutsche Kriminalfälle handelt, ist mein "Fachwissen" demnach kaum hilfreich.
Außerdem ist es - nicht nur mir - bereits passiert, dass mir von UserInnen meine Qualifikation schlicht in Abrede gestellt wurde. Meistens dann, wenn ich die Meinung derer, die mir unterstellten, nicht das zu sein, was ich bin, nicht geteilt habe. Ich habe weder Lust noch Veranlassung, mir von Meinungsfanatikern meine fachliche Qualifikation absprechen zu lassen.
Natürlich weiß ich, worauf es Strafrechtlern ankommt, wenn sie einen Fall bewerten. Nur ist das hier meist nicht gefragt. Auch hier gebe ich
@Rick_Blaine Recht, es ist nicht das, was hier gewünscht ist.
Wenn ich in einem Kriminalfall-Thread mitlese, stelle ich fest, dass zwar behauptet wird, es käme allen nur "auf das Opfer" an und um das solle es gehen. Das ist oft Makulatur, denn worauf es den meisten ankommt, ist die Bewertung des Umfeldes von Täter/Opfer und der gierige Wunsch nach härtester Bestrafung der Täter. Einen anderen Strattatbestand als Mord im schweren Fall mit den "verwerflichen" Motiven der Heimtücke oder Mordlust, gibt es in den Augen der meisten UserInnen meistens nicht.
Ich möchte nicht "OT" gehen, aber warum sollte im Fall TG überhaupt über die Abgrenzung von "Mord", "Totschlag", "fahrlässige Tötung" oder "unterlassener Hilfeleistung" geschrieben werden, solange ein Unfall nicht definitiv ausgeschlossen wird?
Und so hoffe ich, dass die konkrete Frage von
@josslar von jemanden beantwortet werden kann, der aktuellen Rechtslage in Deutschland vertraut ist. Ich kann leider nicht damit dienen.