Guten Morgen,
generell ist es schon so, dass ein in Österreich verurteilter Täter seine Haft auch in Österreich absitzen muss. Anschliessend werden ausländerrechtliche Massnahmen erfolgen, das bedeutet, bei einer schweren Straftat, erfolgt anschliessend die Abschiebung.
Soweit die Theorie.
Nun sind in Österreich mehr Leute inhaftiert, als sich der Steuerzahler leisten kann/will, und 54% der Häftlinge sind Ausländer, daher sucht das Justizministerium nach Auswegen. Es gibt innerhalb der EU eine Rahmenvereinbarung, dass Straftäter dort die Strafe absitzen sollen, wo sie am Besten resozialisiert werden können. Dabei wird unterstellt, dass dies oft in der "Heimat" sei.
Dementsprechend pusht das Justizministerium derzeit diese Lösung um ausländische Straftäter loszuwerden. Das allerdings betrifft jetzt nur EU-Staatsangehörige, ist also in diesem Fall irrelevant.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2016/justizminister_brandstetter_forciert_haft_im_heimatland_616_verurteilte_straftaeter_aus_der_slowakei_rumaenien_und_bulgarien_in_oesterreichischen_justizanstalten_~2c94848b5461ff6e01553509f97417ba.de.htmlEs gibt solche Abkommen auch mit einer Handvoll anderer Länder, aber m.W. nicht mit dem Herkunftsland dieses Täters.
Gehen wir also mal davon aus, dass dieser Täter die Haft in Österreich absitzen wird.
Wie lange er inhaftiert bleiben wird, wird dann nach den für alle geltenden Regeln beurteilt, da gibt es dann keinen Unterschied zwischen Ausländer und Österreicher.
Schliesslich steht am Ende die Frage ob er abgeschoben werden soll oder kann.
Das ist sehr kompliziert, da die gesetzliche Lage es eher verhindert. In der Realität in Österreich werden derzeit etwa nur 25-30% derjenigen, die rechtlich abgeschoben werden könnten auch abgeschoben. Die Chancen stehen also gut, dass dieser Täter hier nach Verbüssung der Strafe in Österreich bleiben kann.
http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/