@McPomm McPomm schrieb:Wo ist der Unterschied, ob eine zusammengestellte Truppe von 8 Personen oder ein König, wahlweise Kaiser/Zar/Fürst etc. über demokratisch abgestimmte Gesetze entscheidet?
Dann ist wohl der Bundestag nicht demokratisch genug, eigene Enscheidungen zu fällen.
Es geht darum, dass ein Gesetz unserem Grundgesetz entsprechen muss! Es geht also eben grade darum, die Demokratie und unsere Freiheiten zu schützen.
Der Unterschied zu einem Zar, Fürst etc besteht darin, dass dieser so wie er will über ein Gesetz entscheiden kann. Das BVfG hat 1. nur einen von der Verfassung gegebenen Handlungsspielraum und 2. arbeitet nur dann, wenn es angerufen wird.
Es gab übrigens auch schon genug Fälle, wo das BVfG die Beschwerden abgewiesen hat, weil die Gesetze den Kriterien entsprochen haben.
Außerdem hat diese Institution seine Berechtigung: Hitler war demokratisch gewählter Kanzler! Seine Taten waren es sicher nicht.