Geplantes IT-Sicherheitsgesetz: Passwort her oder Beugehaft!
13.04.2019 um 16:55Der Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz sieht die Möglichkeit scharfer Sanktionen gegen Verdächtige vor, die ihr Passwort für einen Online-Dienst nicht verraten wollen.
Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: "Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben." mehr zum Entwurf hier
Aber was passiert, wenn er das nicht tut?
Die Sanktionen dafür stehen in der Strafprozessordnung: Außer Ordnungsgeld kann zur "Erzwingung des Zeugnisses" auch Haft von bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Dass Beugehaft möglich sein soll, bestätigte das Innenministerium.
Der Zwang zum Passwort-Heraushabe würde für eine Reihe schwerer Straftaten gelten: Hochverrat, Sexualstraftaten, schwerer Raub, Kinderpornografie - aber auch für jedes Delikt, das "mittels Telekommunikation" begangen wird. In Zeiten der Digitalisierung gilt das für eine immer größere Zahl von Straftaten. Die Pflicht, das Passwort herauszugeben, soll für Konten bei "Telekommunikations- oder Telemediendiensten" gelten, was sowohl Anbieter wie die Telekom als auch Facebook umfasst.
Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage dafür, Verdächtige zu zwingen, ihre Passwörter zu verraten. Dafür sorgt der sogenannte nemo-tenetur-Grundsatz. Er besagt: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Deshalb ist Beugehaft zur Herausgabe von Informationen bisher auch nur in extremen Fällen und nur gegen Zeugen möglich, nicht aber gegen Beschuldigte. Das soll sich nun ändern.
Quelle
Für mich ist dieser Entwurf äußerst fragwürdig. Was sagt ihr dazu?
Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium erarbeitet hat: "Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben." mehr zum Entwurf hier
Aber was passiert, wenn er das nicht tut?
Die Sanktionen dafür stehen in der Strafprozessordnung: Außer Ordnungsgeld kann zur "Erzwingung des Zeugnisses" auch Haft von bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Dass Beugehaft möglich sein soll, bestätigte das Innenministerium.
Der Zwang zum Passwort-Heraushabe würde für eine Reihe schwerer Straftaten gelten: Hochverrat, Sexualstraftaten, schwerer Raub, Kinderpornografie - aber auch für jedes Delikt, das "mittels Telekommunikation" begangen wird. In Zeiten der Digitalisierung gilt das für eine immer größere Zahl von Straftaten. Die Pflicht, das Passwort herauszugeben, soll für Konten bei "Telekommunikations- oder Telemediendiensten" gelten, was sowohl Anbieter wie die Telekom als auch Facebook umfasst.
Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage dafür, Verdächtige zu zwingen, ihre Passwörter zu verraten. Dafür sorgt der sogenannte nemo-tenetur-Grundsatz. Er besagt: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Deshalb ist Beugehaft zur Herausgabe von Informationen bisher auch nur in extremen Fällen und nur gegen Zeugen möglich, nicht aber gegen Beschuldigte. Das soll sich nun ändern.
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Für mich ist dieser Entwurf äußerst fragwürdig. Was sagt ihr dazu?