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Das Grundgesetz
10.04.2009 um 20:09Artikel 3Grundsätzlich klingt das so nicht schlecht irgendwie, oder?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Oder auch nicht?
Warum die Menschen wenn man sie nicht abhängig von diesen Charakeristiken unterscheiden soll, dennoch in diese Gruppen einteilen?
Ist das ein Produkt deutscher Präzision und Bürokratie?
Oder vielleicht umgekehrte Psychologie?
Was denkt ihr?
Würde nicht
Artikel 3Völlig ausreichen?
Alle Menschen sind gleich zu behandeln.