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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

203 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Wahlrecht, Behinderungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 17:34
@insideman

Ich finde das kann man nicht pauschal sagen.

kommt das aus eigeninitiative oder weil "eben mal der Reporter für seinen Artikel" danach gefragt hat.
Jemanden für unmündig zu erklären, so das überhaupt ein Vormund bestimmt wird, passiert ja nicht einfach so.
Das entscheiden Fachkräfte. Sollte sich die Entwicklung z.B. bei einem Menschen mit Downsysndrom positiv entwickeln wird diese Person ja nicht vollständig entmündigt und das Wahlrecht entzogen. Die bekommen soweit mir bekannt einen "Helfer" für Alltagsngelegenheiten gestellt.

Grüße


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 18:15
Zitat von KcKc schrieb:Ihr versucht die ganze Zeit, euch mit Gegenfragen aus der Affäre zu ziehen. Angreifen, bekritteln und Vorwürfe machen ist halt leichter, als seinen Standpunkt zu vertreten.
Darauf fall ich nicht rein, sorry :D
Dann lies bitte meinen letzen Beitrag. Dort habe ich explizit eine Begründung abgegeben und keine Gegenfrage. Mir scheint eher das dir gerade die Argumente ausgehen und du nun schon lügen musst und Dinge behauptest die nicht wahr sind.
Also, the stage is yours!


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 18:17
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Aber dennoch halte ich es für sehr unwarscheinlich das jemand mit einer geistigen Behinderung der einen Vormund hat, von alleine auf die Idee Kommt sich mit Politik auseinander zu setzen und nun sein Wahlrecht einfordert.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Es geht hier ja eindeutig um Menschen mit Behinderung die das entsprechende Alter erreicht haben. Und eine Person die kundtut dass sie wählen will, ist dazu geistig offenbar auch in der Lage.
Das geht völlig am Thema vorbei. Eine volljährige Frau hat automatisch das Wahlrecht,ob sie das nun artikuliert oder nicht.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 18:24
@McMurdo


Nur aus Interesse, wie soll man deinen Beitrag verstehen? Ich kann nicht mal beurteilen ob dein Beitrag am Thema vorbeigeht, weil er absolut keinen Sinn macht?

Was hat das mit einer volljährigen Frau zu tun, was ich und der User diskutiert haben?


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 18:50
@insideman
Ganz einfach, muss eine volljährige Frau artikulieren wählen zu wollen bevor sie das Wahlrecht erhält? Ich empfinde das so das sich eure Diskussion eher darum dreht wie Menschen das Wahlrecht erhalten sollen können. Dabei hat man es ihnen meiner Meinung nach schon zu unrecht entzogen.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 19:48
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ganz einfach, muss eine volljährige Frau artikulieren wählen zu wollen bevor sie das Wahlrecht erhält?
Wo ist von volljährigen Frauen die Rede??
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Ich empfinde das so das sich eure Diskussion eher darum dreht wie Menschen das Wahlrecht erhalten sollen können. Dabei hat man es ihnen meiner Meinung nach schon zu unrecht entzogen.
Nein das hast du missverstanden.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 19:57
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Dabei hat man es ihnen meiner Meinung nach schon zu unrecht entzogen.
In Übereinstimmung mit den hier als geltendes Recht angeführten Formulierungen wurde es ja nicht allen zu unrecht entzogen, sondern nur einem Teil der behinderten Menschen.
Wer tatsächlich in allen Aspekten des Lebens Betreuung benötigt, ist ja nicht zu unrecht von Wahlen ausgeschlossen, sondern nur diejenigen, die das eigentlich nicht nötig hätten.

Ich bleibe dabei, dass der Ansatz die Beurteilung des Gerichts sein sollte, wenn entschieden wird, ob jemand in allen Bereichen des Lebens Betreuung benötigt. Diese Feststellung ist eine Einzelfallprüfung und hier darf erwartet werden, dass eine entsprechend qualifizierte Einstufung erfolgt. Das scheint, nach Äußerungen, die hier zu lesen waren, nicht der Fall zu sein und deswegen muss hier nachgebessert werden, nicht beim Wahlrecht.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 19:57
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Nein das hast du missverstanden.
Dann entschuldige bitte vielmals.:-)


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 20:03
@Commonsense
aber im Wahlgesetz steht der Ausschluss festgeschrieben. Also muss das geändert werden. Sonst werden ja weiterhin alle, die in allen Angelegenheiten betreut werden automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen und müssen sich dieses Recht dann erst erkämpfen. Ich zitiere mal, was ich meine:
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
1.
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2.
derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3.
wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 20:10
@Tussinelda

Du siehst es ja auch völlig anders als ich, denn ich bin der Meinung, dass jemand, der tatsächlich in allen Angelegenheiten betreut werden muss, auch zu recht nicht wählen darf.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 20:10
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Das scheint, nach Äußerungen, die hier zu lesen waren, nicht der Fall zu sein und deswegen muss hier nachgebessert werden, nicht beim Wahlrecht.
Sehe das so wie@Tussinelda . Dein Punkt würde dann ja schon so unter Absatz 1 fallen.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 21:20
Eben.
Ein Gericht bestimmt wer einen Vormund bekommt. Das ist ja bereits der Fall und entspricht ja durch das Vorgehen einer "Einzefallprüfung".
Wäre (so habe ich es aufgefasst) das jemand der durch ein Gerichtsbeschluss einen Vormund bekommt dennoch ein Wahlrecht eingeräumt bekommen möchte. Da wie erwähnt, das z.b. Personen mit downsyndrom sich unterschiedlich gut entwickeln können.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 21:28
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Da wie erwähnt, das z.b. Personen mit downsyndrom sich unterschiedlich gut entwickeln können.
Wenn sich jemand so gut entwickeln kann, warum sollte er dann noch in allen Angelegenheiten betreut werden? Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

05.09.2017 um 21:59
@Commonsense

Ist ja abhängig wie weit sich jemand entwickelt.
Gibt ja nicht nur völlig oder gar nicht handlungsfähig.
Es könnte sich ja soweit entwickeln das jemand seine Meinug in einer Wahl kundtun möchte (wenn ein grundverständniss vorhanden ist) aber dennoch für Verträge (Versicherungen, Miete, Bankgeschäfte usw.) unternstützung braucht.

Wie weit jemand dazu befähigt ist wird ja vorab geprüft, wenn ein Vormund bestellt wird.
Je nach Krankheitsbild kann sich das in Einzelfällen auch ändern bzw. bedarf einer Neubewertung.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

06.09.2017 um 07:16
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber im Wahlgesetz steht der Ausschluss festgeschrieben. Also muss das geändert werden. Sonst werden ja weiterhin alle, die in allen Angelegenheiten betreut werden automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen und müssen sich dieses Recht dann erst erkämpfen. Ich zitiere mal, was ich meine:
@Tussinelda

Und wie geht es Deiner Meinung nach dann weiter?

Alle haben das Wahlrecht. Menschen mit schwerster Behinderung ist Wählen etwa ein solch großes Anliegen, wie Atomphysik zu studieren.
Dennoch bekommen sie Wahlbenachrichtigungen und was passiert dann?

Nicht das Wahlrecht muss geändert werden, sondern die Gerichte müssen mehr Sorgfalt beim Betreuungsumfang walten lassen.

Und Probleme dieser Art tauche wirklich nicht in Der Fläche, sondern in der Ausnahme auf. Ich kenne viele kognitiv schwerstbeeinträchtigte Menschen, die wählen dürfen, dies aber nicht nutzen können und wollen.

Ich finde es jedoch klasse, dass diese Menschengruppe auch mal im Fokus einer Diskussion steht.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

08.09.2017 um 01:24
@satansschuh
@sanan
@nexutron
@Commonsense
@McMurdo
@Tussinelda
@insideman
@Doors
@Kc
@Bone02943
@Moses77
@all

Meine Frage passt nicht ganz in diesen Thread, möchte aber nicht extra einen neuen eröffnen, also sorry für leichtes OT

Es geht um die Vorgehensweise bei einer Briefwahl (weiß nicht ob das hier schon mal thematisiert wurde?):
Der Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag. Der – zugeklebte – blaue Umschlag und der Wahlschein mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung kommen dann in den roten Wahlbriefumschlag. 
Man gibt also die eidesstattliche Erklärung (worauf ja dann der Name des Wählers vermerkt ist)  zusammen mit dem Stimmzettel ab.
Derjenige Mitarbeiter, welcher dann beim Auszählen den roten Umschlag öffnet, kann somit sehen, wer welche Partei gewählt hat.
Für diesen Wähler ist doch dann seine Wahl gar nicht so geheim wie das sein sollte/müsste?
Oder sehe ich jetzt etwas falsch?


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

08.09.2017 um 01:35
@Optimist
Da steht doch drin, dass der Stimmzettel in den blauen Umschlag kommt. Der Stimmzettel ist anonym und der blaue Umschlag ist nicht adressiert - hat also keinen Namen drauf. Dieser blaue Umschlag wird dann zugeklebt und zusammen mit dem Wahlschein - der mit Namen versehen ist - in den roten Umschlag gesteckt, der adressiert ist. Wieso sollte der Mitarbeiter, der den roten Umschlag öffnet den Inhalt des blauen Umschlags sehen? Es sei denn, er öffnet ihn einfach..^^


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

08.09.2017 um 01:50
@vincent
Der Stimmzettel ist anonym und der blaue Umschlag ist nicht adressiert - hat also keinen Namen drauf. Dieser blaue Umschlag wird dann zugeklebt und zusammen mit dem Wahlschein - der mit Namen versehen ist - in den roten Umschlag gesteckt, der adressiert ist.
ich ging davon aus, dass die Stimmenzähler dann auch den blauen Umschlag öffnen und dann diese Stimme zählen.
Hatte nicht bedacht, dass es ja dann gar keinen Sinn machen würde, dass der Stimmzettel in einen separaten Umschlag kommt, der zudem zugekebt wird :)

Demnach müsste es also so laufen: ein Mitarbeiter macht den roten Umschlag auf, nimmt den Wahlschein raus, legt diesen irgendwo ab und eine andere Person macht dann den blauen Brief auf und zählt die Stimme - richtig?
Wieso sollte der Mitarbeiter, der den roten Umschlag öffnet den Inhalt des blauen Umschlags sehen? Es sei denn, er öffnet ihn einfach.
ja, er könnte diesen öffnen. Ich schätze mal, das darf er nicht und das wird von den Wahlbeobachtern auch überwacht?


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

08.09.2017 um 02:01
@Optimist
Es darf nicht die gleiche Person, die den roten Umschlag öffnet auch den blauen Umschlag öffnen, richtig. Das würde das ganze Verfahren ad absurdum führen. Die Briefe werden gesammelt, ich weiß allerdings nicht, ob beide oder nur die Blauen und dann am Wahltag ausgewertet.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich schätze mal, das darf er nicht und das wird von den Wahlbeobachtern auch überwacht?
Da schätzt du bestimmt richtig. :D
Naja, an welcher Stelle schon Wahlbeobachter dabei sind, weiß ich nicht. Die Post wird vermutlich nicht von Wahlbeobachtern geprüft. Denke auch nicht, dass das nötig ist, weil die Umschläge verschlossen ankommen müssen. Anderenfalls könnten Wahlbeobachter, die mit Sicherheit spätestens in der Wahlbehörde auftauchen, das auch anfechten.


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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

08.09.2017 um 02:11
@vincent
Danke :)

Mal noch weitere Fragen (falls du oder jemand anderes das weiß):
Wenn man persönlich wählen geht, bekommt man dann auch einen Wahlschein bzw muss man so eine eidesstattliche Erklärung abgeben?

Falls ja, wozu ist das gut?
Was genau erklärt man da eigentlich?
Und wenn man die Wahlbenachrichtigung abgibt, ist doch somit klar dass man wahlberechtigt ist - wozu dann eine Erklärung?


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