Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
05.09.2017 um 17:34@insideman
Ich finde das kann man nicht pauschal sagen.
kommt das aus eigeninitiative oder weil "eben mal der Reporter für seinen Artikel" danach gefragt hat.
Jemanden für unmündig zu erklären, so das überhaupt ein Vormund bestimmt wird, passiert ja nicht einfach so.
Das entscheiden Fachkräfte. Sollte sich die Entwicklung z.B. bei einem Menschen mit Downsysndrom positiv entwickeln wird diese Person ja nicht vollständig entmündigt und das Wahlrecht entzogen. Die bekommen soweit mir bekannt einen "Helfer" für Alltagsngelegenheiten gestellt.
Grüße
Ich finde das kann man nicht pauschal sagen.
kommt das aus eigeninitiative oder weil "eben mal der Reporter für seinen Artikel" danach gefragt hat.
Jemanden für unmündig zu erklären, so das überhaupt ein Vormund bestimmt wird, passiert ja nicht einfach so.
Das entscheiden Fachkräfte. Sollte sich die Entwicklung z.B. bei einem Menschen mit Downsysndrom positiv entwickeln wird diese Person ja nicht vollständig entmündigt und das Wahlrecht entzogen. Die bekommen soweit mir bekannt einen "Helfer" für Alltagsngelegenheiten gestellt.
Grüße