Tussinelda schrieb:Mir geht es darum, dass es falsch ist jemandem die Wahlberechtigung einfach zu entziehen, weil man von Beeinflussung/Unverständnis ausgeht, anstatt Beeinflussung/Unverständnis entsprechend entgegen zu wirken. Es wird genau falsch herum gehandhabt. Falls es Deinem Sohn nicht möglich ist zu wählen oder überhaupt zu erfassen, worum es geht, dann sollte dies entsprechend geprüft sein und dann KANN er eben nicht wählen. Aber grundsätzlich, weil jemand in allen Angelegenheiten betreut ist, das Wahlrecht zu verlieren, ist ein Fehler, undemokratisch und diskriminierend.
Vorab einmal: Ich lebe mit meinem behinderten Kind nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Hier dürfen alle wählen, ob sie dazu geistig in der Lage sind oder nicht. Mein Kind ist es nicht, so viel dazu. Mein Kind ist auch nicht besachwaltet (nennt sich so bei uns, entspricht eurer Betreuung in etwa), nicht deswegen, weil es nicht notwendig wäre rein rechtlich gesehen, es besteht für uns keine Notwendigkeit, so lange ich die Pflege machen kann.
Was mir bei solchen Diskussionen immer auffällt, dass Menschen mitreden, die Schwerstbehinderung nur aus einer gewissen Distanz kennen. Kein Angehöriger aus meinem Bekanntenkreis mit einem Schwerbehinderten (und nach zweieinhalb Jahrzehnten kennt man ohnehin keine anderen mehr) käme auf die Idee, sich über so eine Sachlage aufzuregen.
Mir ist schon bewusst, wo das alles seinen Ursprung hat, schließlich habe ich sehr lange Zeit alles penibel verfolgt. Dass die Behinderten selber für ihre Rechte kämpfen und viel erkämpft haben, ist eine tolle Leistung. Aber hier völlig fehl am Platz. Es ist dasselbe Dilemma wie bei der Abschaffung der Sonderschulen.