Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
04.09.2017 um 08:08Ich würde das abhängig von der Art der Behinderung machen.
Jemand, der taub ist oder der im Rollstuhl sitzt, kann geistig trotzdem voll da sein und vernünftige, qualifizierte Entscheidungen treffen.
Die Frage nach dem Wahlrecht für Behinderte stellt sich eher bei Menschen mit geistiger Behinderung. Und auch hier sind die Arten der geistigen Behinderung sehr divers.
Für mich wäre die Frage:,,Ist der Betreffende in der Lage zu vernünftigen, qualifizierten Entscheidungen?"
Er muss diese ja nicht treffen, aber er muss sie treffen können, er muss das geistige (Urteils)Vermögen dazu besitzen.
Beispielsweise wäre es eine irrationale Handlung, wenn der eigentlich seit Jahrzehnten als aktiver Linker bekannte Rechtsprofessor auf einmal die AfD oder NPD wählt. Aber diese seine Wahl wäre legitim, denn man kann annehmen, aufgrund seiner bisherigen Leistungen und aller anderen Umstände, dass er in der Lage ist, die Folgen seiner Handlungen abzuschätzen und Faktoren zu bedenken, die zur Wahl führen.
Diese Annahme ist bei Menschen mit geistiger Behinderung nicht automatisch gegeben.
Mal ein Beispiel, auch von einem Kind mit Down-Syndrom: in der Integrationsklasse gibt es mehrere Kinder mit diesem Phänomen. Sie sind trotzdem in einer normalen Gymnasialklasse, es ist ein Projekt. Die Lehrer haben sich alle bereit erklärt, auch mit diesen Kindern zu arbeiten und die Eltern hatten auch mehrheitlich zugestimmt.
Im Geschichtsunterricht, bei einer Gruppenarbeit, erarbeitet die Lehrerin geduldig mit einem der Kinder, die Down-Syndrom haben und mit seiner Gruppe die Antwort auf eine Fragestellung. Dann fragt sie:,,Ok, schön, erklärst du das auch, wenn wir gleich die Ergebnisse zusammentragen?"
Das Kind versichert:,,Ja, mach ich!"
Dann werden die Ergebnisse zusammengetragen, das Kind wird als erstes von der Lehrerin drangenommen.
Lachende Antwort:,,Hab ich vergessen, hahaha....".
Wohlgemerkt, das Kind hat das vermutlich nicht in böser Absicht getan, um die Lehrerin zu verarschen!
Sondern weil es nicht in der Lage war, wichtige Informationen längere Zeit im Kopf zu behalten. Oder zu begreifen, dass es eine wichtige Übung ist, auch Informationen, die keinen unmittelbaren Nutzen haben, trotzdem zu behalten. Diese TECHNIK wird trainiert, der INHALT ist nicht das Wichtigste.
Ich denke, Menschen in solch einem Zustand sollten nicht an wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungen teilnehmen dürfen.
Ihnen geht das notwendige Urteilsvermögen ab.
Bei Menschen auf einem Intelligenzstand, der mindestens im normalen Bereich liegt, kann man das grundsätzliche Vorhandensein des Urteilsvermögens annehmen. Sie sollten wählen dürfen.
Übrigens ist es ja etwas eigenartig, bei ,,Julians" Äußerungen (Link im Eingangspost) politische Kenntnisse anzunehmen, wenn er nur solche Dinge verkündet, wie:,,Das ist Merkel...die hat Ärger mit Trump...Claudia Roth hat eine schöne Stimme..." ;)
Jemand, der taub ist oder der im Rollstuhl sitzt, kann geistig trotzdem voll da sein und vernünftige, qualifizierte Entscheidungen treffen.
Die Frage nach dem Wahlrecht für Behinderte stellt sich eher bei Menschen mit geistiger Behinderung. Und auch hier sind die Arten der geistigen Behinderung sehr divers.
Für mich wäre die Frage:,,Ist der Betreffende in der Lage zu vernünftigen, qualifizierten Entscheidungen?"
Er muss diese ja nicht treffen, aber er muss sie treffen können, er muss das geistige (Urteils)Vermögen dazu besitzen.
Beispielsweise wäre es eine irrationale Handlung, wenn der eigentlich seit Jahrzehnten als aktiver Linker bekannte Rechtsprofessor auf einmal die AfD oder NPD wählt. Aber diese seine Wahl wäre legitim, denn man kann annehmen, aufgrund seiner bisherigen Leistungen und aller anderen Umstände, dass er in der Lage ist, die Folgen seiner Handlungen abzuschätzen und Faktoren zu bedenken, die zur Wahl führen.
Diese Annahme ist bei Menschen mit geistiger Behinderung nicht automatisch gegeben.
Mal ein Beispiel, auch von einem Kind mit Down-Syndrom: in der Integrationsklasse gibt es mehrere Kinder mit diesem Phänomen. Sie sind trotzdem in einer normalen Gymnasialklasse, es ist ein Projekt. Die Lehrer haben sich alle bereit erklärt, auch mit diesen Kindern zu arbeiten und die Eltern hatten auch mehrheitlich zugestimmt.
Im Geschichtsunterricht, bei einer Gruppenarbeit, erarbeitet die Lehrerin geduldig mit einem der Kinder, die Down-Syndrom haben und mit seiner Gruppe die Antwort auf eine Fragestellung. Dann fragt sie:,,Ok, schön, erklärst du das auch, wenn wir gleich die Ergebnisse zusammentragen?"
Das Kind versichert:,,Ja, mach ich!"
Dann werden die Ergebnisse zusammengetragen, das Kind wird als erstes von der Lehrerin drangenommen.
Lachende Antwort:,,Hab ich vergessen, hahaha....".
Wohlgemerkt, das Kind hat das vermutlich nicht in böser Absicht getan, um die Lehrerin zu verarschen!
Sondern weil es nicht in der Lage war, wichtige Informationen längere Zeit im Kopf zu behalten. Oder zu begreifen, dass es eine wichtige Übung ist, auch Informationen, die keinen unmittelbaren Nutzen haben, trotzdem zu behalten. Diese TECHNIK wird trainiert, der INHALT ist nicht das Wichtigste.
Ich denke, Menschen in solch einem Zustand sollten nicht an wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungen teilnehmen dürfen.
Ihnen geht das notwendige Urteilsvermögen ab.
Bei Menschen auf einem Intelligenzstand, der mindestens im normalen Bereich liegt, kann man das grundsätzliche Vorhandensein des Urteilsvermögens annehmen. Sie sollten wählen dürfen.
Übrigens ist es ja etwas eigenartig, bei ,,Julians" Äußerungen (Link im Eingangspost) politische Kenntnisse anzunehmen, wenn er nur solche Dinge verkündet, wie:,,Das ist Merkel...die hat Ärger mit Trump...Claudia Roth hat eine schöne Stimme..." ;)