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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

93 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hessen, September ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

18.04.2019 um 10:00
Gegen Runen spricht aber auch, dass nur zwei der Buchstaben Runen sein könnten, nämlich das P und das N (oder das H, abhängig von der Schreibweise).
Das A gibt es so scheinbar gar nicht. Und wenn das N diesem "haglaz"-Zeichen entspräche, kann das H ihm ja nicht auch entsprechen und umgekehrt.


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

16.10.2020 um 20:04
Das Parkplatz-Bild von pinkpony zeigt nicht den richtigen Parkplatz.

Der Auffindeort ist ein anderer Parkplatz an der A5, der direkt an der Landstraße L3133 zwischen den Pohlheimer Ortsteilen Holzheim und Dorf-Güll liegt.

Diesen Parkplatz gibt es aber seit Jahren nicht mehr. Die Stelle habe ich im Foto
Dateianhang: Parkplatz.pdf (206 KB)
rot markiert.

Ich weiß das deshalb noch so genau, weil ich früher im angrenzenden Ort gewohnt habe.


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

16.10.2020 um 21:38
Zitat von neugierig2020neugierig2020 schrieb:Das Parkplatz-Bild von pinkpony zeigt nicht den richtigen Parkplatz.
Interessant, danke für die Info. Allerdings kann ich dein Bild nicht öffnen, ich weiß nicht, ob es an meinem Handy liegt.

Den Parkplatz, den ich vermutete, gab es dann damals noch gar nicht? Oder waren da zwei so nahe beieinander?


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

17.10.2020 um 12:45
Pinkpony, du meinst sicherlich den Limes-Parkplatz zwischen Dorf-Güll und Garbenteich. Dieser hat ja die von dir beschriebenen "illegalen" Abfahrten. Ob es diesen Parkplatz bereits 1985 gab weiß ich jetzt gar nicht. Aber dieser Parkplatz ist es ja nicht.

Der richtige Parkplatz zwischen Holzheim und Dorf-Güll, den es heute ja nicht mehr gibt, hatte keinerlei Abfahrten. Es war ein ganz kleiner Parkplatz, wo vielleicht nur 3 oder 4 Autos hintereinander stehen konnten, weil bereits die Einfahrt und die Abfahrt nahezu den ganzen Parkplatz benötigten.

Ich glaube, es gab dort noch nicht einmal eine Sitzmöglichkeit; vielleicht nur einen Mülleimer.

Ich versuche mal, eine jpg-Datei von der Lage des Parkplatzes hochzuladen.

Gefunden habe ich noch einen aktuellen Artikel aus dem April diesen Jahres. Dort wird beschrieben, dass vor ein paar Jahren DNA-Spuren überprüft wurden. Das war mir auch noch nicht bekannt.

Einfach den nachfolgenden Link kopieren und im Browser eingeben; dann kommt man auf die Seite des Artikels (wenn es klappt):

https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/pohlheim-ort848776/abgelegt-einem-maisfeld-13647883.html


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

17.10.2020 um 13:05
Hier jetzt der Parkplatz als jpg-Datei (ich hoffe, das ist jetzt zu öffnen):


Parkplatz


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

09.12.2020 um 23:38
Wenn die Person, die den Leichenfund gemeldet hat, auf dem Weg von Frankfurt nach Berlin gefahren ist, muss sie doch den Transitweg genutzt haben. Hat eigentlich die Stasi alle Fahrzeuge, die den Transitweg genutzt haben, registriert? Und wenn ja, müsste sich dadurch nicht die Anzahl der Personen eingrenzen lassen?


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

13.12.2020 um 11:19
Wenn man den Artikel, den neugierig2020 verlinkt hat, bis zum Ende liest, findet man folgende interessante Information:

„Bislang wenig bekannt ist, dass die Ermittlungen vor einigen Jahren für einen Moment wieder Fahrt aufnahmen. 2008 überprüfte die Staatsanwaltschaft routinemäßig ungeklärte Tötungsdelikte - und dabei auch den Fall der ermordeten Tramperin. Die Ermittler entdeckten neue Spuren.

Pressesprecher Rouven Spieler berichtet: Aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts im Bereich der DNA-Reproduktion und -extraktion war es möglich, DNA-Spuren einer männlichen Person an Fingernägeln und Slip der Verstorbenen zu isolieren. Die Ermittler fanden außerdem heraus, wem die Spuren zuzuordnen waren, gegen einen Beschuldigten wurde ein Verfahren eröffnet. Im Jahr darauf aber wurde das Verfahren eingestellt - "da sich der Tatverdacht nicht weiter erhärten ließ", erklärt Spieler. Zur Person des damaligen Verdächtigen macht der Staatsanwalt keine Angaben, weil die Unschuldsvermutung gelte.“

Man hat also nicht nur männliche DNA an Slip und Fingernägeln des Opfers gefunden, sondern konnte diese sogar zuordnen. Das bedeutet, dass der Verursacher dieser Spuren polizeilich bekannt ist.

Der „Tatverdacht lies sich nicht erhärten“ bedeutet wohl, man konnte ihm über die hinterlassenen Spuren hinaus nichts nachweisen.


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

13.12.2020 um 21:14
Zitat von daguidagui schrieb:Man hat also nicht nur männliche DNA an Slip und Fingernägeln des Opfers gefunden, sondern konnte diese sogar zuordnen. Das bedeutet, dass der Verursacher dieser Spuren polizeilich bekannt ist.

Der „Tatverdacht lies sich nicht erhärten“ bedeutet wohl, man konnte ihm über die hinterlassenen Spuren hinaus nichts nachweisen.
Danke für diesen Hinweis.
Spricht einiges dafür, dass man dem Täter nah auf den Fersen war.
Wäre interessant zu wissen, mit welcher Vorgeschichte der DNA-Eigner es in die Datenbank geschafft hat.


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

24.05.2022 um 14:35
Hallo zusammen,

nachdem ich schon länger diese interessante Dikussion hier verfolgte, habe ich mich nun auch angemeldet.

Zwei Ergänzungen von mir:

1) der obskure Zeuge aus Westberlin:

Da hier ja viel über "durfte Berlin nicht verlassen" und "Senat" spekuliert wurde, möchte ich als "älterer" Jahrgang etwas über die Regularien von 1989 aufklären, die man sich zur heutigen Zeit nicht mehr so vortellen kann:

Also, er durfte als freier Bürger von West-Berlin natürlich die Stadt jederzeit verlassen, nur, jetzt kommt das "aber": Er durfte West-Berlin nicht über den Landweg durch die DDR verlassen, sondern nur fliegen. Er dürfte, wie ganz viele andere Menschen in West-Berlin und der Bundesrepublik zu der Zeit eine Sicherheitseinstufung gehabt haben und als Geheimisträger gelten. Bei diesen Leuten befürchtete man, dass sie in der DDR in irgend einer Form, mit Zuwendungen, unter Vorwand oder mit Gewalt beeinflußt werden konnten, um ihr Wissen zu verraten.

"Geheimisträger" klingt jetzt sehr hochgestochen. Dafür musste man nicht beim Militär, dem BND oder der Polizei sein (da war man es in der Regel ja ohnehin), sondern es reichten selbst einfachste Tätigkeiten in der öffenlichen Verwaltung, den Energieversorgern, Bahn oder Post usw. aus. Wenn man Zugang zu "Verschlußsachen" hatte, konnte das selbst eine Tätigkeit im Archiv, der Druckerrei oder als Bote sein. Genau so war es zum Beispiel bei Fernmeldetechnikern, die Zugang zu Verschlüsselungstechnik usw. hatten.

In West-Berlin war die Vorsicht noch extremer, da waren auch alle die betroffen, die Wissen über die Alarmplanung im Falle eines Angriffs hatten, das könnte also auch der Pförtner einer relevanten Behörde sein usw.

Und "Senat" bedeutet ja in Berlin die Senatsverwaltung für alles mögliche. Das heißt nicht, das der Zeuge ein Senator oder sonst "ein hohes Tier" war. Wie gesagt, er konnte eine ganz normale Tätigkeit in der Verwaltung gehabt haben.

Warum ist er dann trotzdem durch die DDR gefahren, obwohl es streng verboten war? Vielleicht flog er nicht gerne, oder es war ihm zu teuer, möglicherweise hätte die Zeit auch gar nicht gereicht, so das er doch spontan zu seinem Kumpel ins Auto gestiegen ist.

Vor diesem Hintergrund ist sein Verhslten, trotz des Leichenfunds nicht sofort die Polizei zu informieren, zwar moralisch verwerflich, aber leider vor seinem persönlichen Hintergrund zu verstehen. Ein Verlust der Sicherheitsstufe hätte für ihn wohl weitreichende Konsequenzen, möglicherweise Jobverlust, gehabt. Vielleicht gab es ja auch schon mal ein Vorkommnis dieser Art. Der Super-Gau wäre es gewesen, wenn man ihn der Spionage für die DDR verdächtigt hätte.


2) Die "Ritzschrift"

Da mir diese Art, Buchstaben in die Haut zu ritzten, in meinem Berufsleben oft begegnet ist (meistens bei psychisch Kranken), hatte ich sofort eine Idee, als ich die Skizze der Leiche zum ersten Mal gesehen habe. Da steht von (von de Brust zum Rücken gelesen):

"HAP HIV"

gemeint ist natürlich: Ich habe HIV. Dann würde die Tat und die Schrift mit einer tatsächlichen oder vermuteten HIV-Infektion des Täters und/oder des Opfers zusammenhängen.

Das der Buchstabe "P" statt "B" verwendet wurde, wundert mich indes nicht. Vermutlich konnte der Täter gar nicht richtig lesen und schreiben. und er stand dazu noch unter Streß. Oder die rein phonetische Schreibweise könnte auf einen fremdsprachigen Täter hindeuten, der nur wenig Deutsch spricht und es schon gar nicht richtig schreiben kann.

Hier schließt sich der Kreis zum wohl hoch wahrscheinlichen Drogenkonsum der Ermordeten und einer auch schon angesprochen Gelegenheitsprostiution, die ich in dieser Kombination bei einer weiblchen, jungen Drogenkonsumentin, die noch dazu "auf Trebe geht", also auch immer Schlafplätze usw. braucht, auch für äußerst wahrscheinlich halte.

So gäbe es auch ein Motiv: Der Täter befürchtet eine Ansteckung mit HIV, oder ist sicher infiziert, und vermutet die Ursache bei der Ermordeten, oder er will sich einfach nur an irgend einer anderen (vermeintlichen) Drogenprostituierten rächen, nachdem er sich irgendwo vorher in diesem Umfeld infiziert hat.

Für eher unwahrscheinlich halte ich, dass ein Täter einen Vernichtungsfeldzug gegen vermeintliche AIDS-Quellen (das Thema war zu der Zeit sehr präsent) in der Gesellschaft im Sinne eines Serientäters führt. Dann hätte es ja auch andere Opfer geben müssen, davon ist mir nichts bekannt.

Zusammenfassend zu dieser These muss man aber festhalten, dass ein Täter, der schon 1986 sicher (ggf. schon läger unerkannt) mit HIV infiziert war, heute nicht mehr am Leben sein dürfte.

Auch im Zusammenhang zur DNA-Spur kann man da wohl keine zuverlässige Aussage mehr treffen .


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

09.11.2022 um 20:53
Vielleicht habe ich nicht alles richtig behalten, aber ich meine, es war bisher nie die Sprache davon, dass sie als Gelegenheitsprostituierte tätig war, Das wurde nirgendwo auch nur angedeutet, lediglich ein Forummitglied hatte mal die Mutmassung, dass das Opfer evtl zur Prostition gezwungen werden sollte.
Auch hinsichtich einer Drogenabhängigkeit ist nichts gesagt worden. Lediglich, dass die bei der Toten getragene Jacke möglicherweise auf Marihuana haben könnte, ist gesagt. Aber diese Jacke gehörte ja nie dem Opfer. Es gab da keine Hinweise auf einen Drogenkonsum und schon gar nicht auf eine Abhängigkeit. Im Übrigen, ist es heute sonderbar, bei Marihuana auf eine Drogenabhängigkeit zu kommen.


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

10.11.2022 um 15:21
Hmm.. Wenn ich es recht verstanden habe, wurde die Leiche bekleidet aufgefunden. Alle Buchstaben sind über der Gürtellinie angebracht. Wurde dazu der Pullover nur hochgeschoben? Ob die Stichwunde durch die Kleidung hindurch ausgeführt wurde, wissen wir ja nicht, oder? Irgendwie sieht es für mich auch so aus, als wollte der Täter die Buchstaben ursprünglich auf den Bauch schreiben, hat dann abgebrochen (vielleicht weil der "Untergrund" dort zu weich war und sich beim Schreiben mitbewegte?) und hat dann auf dem Rücken sein Vorhaben ausgeführt (anscheinend ja immer noch mit Schwierigkeiten: keine Rundungen, eventuell misslungenes N??).

Was die "Kifferutensilien" betrifft: Der Button legt nahe, dass sich in dem Leinenbeutel Marihuana befunden haben könnte. Aber dieses Blümchenmuster lässt mich eher an Lavendelsäckchen gegen Motten denken. Meine Idee dazu wäre, dass Britta vielleicht irgendwo in einer Wohnung festgehalten wurde, wo ihr auch ihre Sachen weggenommen wurden, oder sich in der Nähe des Täters befanden, um eine Flucht zu erschweren. Vielleicht hat sie trotzdem versucht zu fliehen und hatte nur Zugriff auf die zu großen Schuhe und die Jacke aus dem Besitz (eingemottet in einem Schrank, da derzeit nicht getragen )des Täters.. Dann wurde sie bei ihrem Fluchtversuch erwischt und getötet... Die Buchstaben könnten auch einfach zur Verwirrung aufgebracht worden sein, um die Ermittlungen in eine falsche Richtung zu lenken..


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

12.02.2023 um 23:31
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb am 10.11.2022:Meine Idee dazu wäre, dass Britta vielleicht irgendwo in einer Wohnung festgehalten wurde, wo ihr auch ihre Sachen weggenommen wurden, oder sich in der Nähe des Täters befanden, um eine Flucht zu erschweren. Vielleicht hat sie trotzdem versucht zu fliehen und hatte nur Zugriff auf die zu großen Schuhe und die Jacke aus dem Besitz (eingemottet in einem Schrank, da derzeit nicht getragen )des Täters.. Dann wurde sie bei ihrem Fluchtversuch erwischt und getötet... Die Buchstaben könnten auch einfach zur Verwirrung aufgebracht worden sein, um die Ermittlungen in eine falsche Richtung zu lenke
Das kann auch gut sein! Es wäre nicht ungewöhnlich, dass sie in ihrer Situation an brutale Zuhälter gerät, die sie erst freundlich unter einem Vorwand (Schlafplatz usw.) in eine Wohnung locken, sie dort aber über Tage brutal foltern und missbrauchen, damit sie dann irgendwann so eingeschüchtert und gebrochen ist, dass sie sich nicht mehr traut, zur Polizei zu gehen und für die Leute anschafft. Solche Fälle sind nicht selten.

Nebenbei, dieses Vorgehen könnte auch der Hintergrund zu diesem XY-Fall vom 20.01.1978: "Haus des Schreckens" gewesen sein: https://www.wikixy.de/Sendung_vom_20.01.1978


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Mordfall Britta H. / Zust. LKA Hessen

13.02.2023 um 00:08
Zitat von supialexisupialexi schrieb am 09.11.2022:Es gab da keine Hinweise auf einen Drogenkonsum und schon gar nicht auf eine Abhängigkeit. Im Übrigen, ist es heute sonderbar, bei Marihuana auf eine Drogenabhängigkeit zu kommen.
Richtig, das habe ich schlecht formuliert. Ich denke auch nicht, dass sie selber harte Drogen konsumierte (hätte sich ja auch in der Rechtsmedizin ergeben), aber das sie sich als Ausreißerin schon in einer Szene bewegt haben dürfte, wo Drogenkonsum üblich ist. Es reicht ja, dass ein mutmaßlicher Täter sie mit diesem Umfeld in Verbindung brachte. Sie war ja auch durch ihre psychische Erkrankung (so, wie es umschrieben wurde manisch-depressiv) auch zuweilen in ihrem Urteil eingeschränkt. XY umschreibt das immer so diplomatisch:
Sehr kontaktfreudig und dabei nicht wählerisch.
. Und, wie gesagt, Grenzbereiche zur Prostitution wären auch nicht so unwahrscheinlich, oft tauschen ja die "Trebegängerinnen" einen Schlafplatz für ein paar Nächte und Essen gegen sexuelle Dienstleistungen. Da hat ein mutmaßlicher Täter schon leichtes Spiel gehabt.


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