AlteTante schrieb:Der Schutz der Gesellschaft ist nicht so wichtig?
Nur zur Info: der von
@emz verlinkte Text beschreibt die Sichtweise der deutschen Gesetzgebung, die in gegenständlichem Fall nicht anwendbar ist. Weil Österreich...
Wie die Sichtweise der österreichischen Gesetzgebung zu diesem Grundsatz aussieht, weiß ich nicht, wird vermutlich ähnlich sein. Tut aber auch nichts zur Sache.
Denn: wenn der Bursche die 13 Jahre abgesessen hat, heißt das noch lange nicht, dass er dann frei kommt. Es wurde nämlich auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschieden. Das ist nichts anderes, als in Deutschland die Sicherheitsverwahrung. Und da kommt er nur raus, wenn sich die mit ihm befassten Psychiater sicher sind, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Soweit ich mich erinnere wird das jährlich festgestellt.