Mir ist völlig unverständlich, weshalb das Trennungsjahr, was im XY Beitrag erwähnt wurde, auf einmal in Frage gestellt wird.
pannettone schrieb:wie kam bvr an diesen für eine hausfrau im teilzeitjob (bitte nicht als geringschätzung verstehen) recht hohen betrag gekommen sein, sofern er nicht aus der erbschaft stammt. das wären zb 10 monatsgehälter aus einem 450,-€ job…
Nicht nur der Auffindeort ist nur durch Familienmitglieder, vielleicht auch nur einem, nämlich dem Finder, bestätigt. Auch die Herkunft des Geldes ist unklar.
Wir sprechen hier von einem Facharzt-Haushalt einer Fachrichtung, die zu den best verdienenden Fachärzten in Deutschland gehören. BR wird wohl ein Vielfaches dessen, was sie im Minijob verdiente, als Haushaltsgeld zur Verfügung gehabt haben. Also könnte es sein, dass sie gut damit wirtschaftete und etwas beiseite legte.
Wir wissen auch: Mit Vollzug der Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich. Das bedeutet
Beim Zugewinnausgleich nach Scheidung wird das Vermögen beider Eheleute bei Beginn und zum Ende des Güterstandes miteinander verglichen. Der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzuerworben hat als der andere, muss den Vermögensunterschied zur Hälfte ausgleichen. Der Ausgleich erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, nicht durch Austausch oder Teilung von Vermögensgegenständen (wie z. B. Möbel oder Kunstwerke).
Quelle:
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/trennung_scheidung/gueterrecht/gueterrecht_artikel.htmlEs ist anzunehmen, dass der Ehemann von BR während der langjährigen Ehe mit BR, aus der auch vier Kinder hervorgingen, deutlich mehr Vermögen hinzuerworben hat als BR. Die Erbschaft von BR zählt übrigens nicht als Vermögenserwerb dazu.
Sicher hat BR ihrem Mann den Vermögenserwerb auch überhaupt erst ermöglicht, indem sie ihm den Rücken frei hielt und sich um die Familie kümmerte.
Interessant ist, dass es am Tag ihres Verschwindens um die Aufteilung des Vermögens gehen sollte und BR deshalb aufgeregt war.