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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

49 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Vergewaltigung, Willkür ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

10.11.2015 um 13:15
Wenn man sich so durch den Kopf gehen lässt, wie brutal der Täter hier vorgegangen ist (das Opfer erlitt Verletzungen am ganzen Körper, dies wird sicher nicht nötig gewesen sein, um die Frau zu überwältigen, dürfte also die Handschrift des Täters sein, also das, worum es ihm auch geht bei der Tat) und dabei im Hinterkopf noch die Möglichkeit, dass es mit der anderen Tat einen Zusammenhang geben könnte, dann ist das für mich eine tickende Zeitbombe. Da läuft einer rum, der sich sexuell erregt, wenn er Frauen quält / schlägt etc.! So jemand steigert normalerweise seine Taten von Mal zu Mal, man kann nur hoffen, dass er gefasst wird, bevor er jemanden umbringt. Das letzte Opfer konnte ihn beschreiben - vielleicht bekommt schon das Nächste keine Gelegenheit dazu, solche Täter lernen ja auch dazu. :(


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

10.11.2015 um 13:56
@Ipsokinetikon
Zitat von IpsokinetikonIpsokinetikon schrieb:Mich würde auch die Rechtslage interessieren. Kann die Landespolizei M-V bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft diesbezüglich zur Rechenschaft gezogen werden? Es handelt sich um eine Offizialdelikt. Meine laienhafte Interpretation wäre etwa "Gefährdung der Öffentlichkeit durch Unterlassung". Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Information vorenthalten? Oder wird sie das etwa nicht? Ist das bloße Willkür der verantwortlichen Institution?
zur Rechtslage:
es handelt sich um ein Offizialdelikt, d.h die Straftat muss von seiten des Staates ohne Antrag des Opfers verfolgt werden.
eine Informationspflicht über den Ermittlungsstand gibt es nicht. folglich kann dagegen nicht verstoßen werden
Zitat von IpsokinetikonIpsokinetikon schrieb:Meine laienhafte Interpretation wäre etwa "Gefährdung der Öffentlichkeit durch Unterlassung"
tatsächlich, sehr laienhaft :)

die Polizei / Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit nach Ermessen und mit dem Ziel, die Straftat aufzuklären. Welche Informationen sie dazu bekannt gibt ist gesetzlich nicht geregelt.
du kannst nicht auf Unterlassung abstellen, weil die Bartfarbe nicht bekannt gegeben wurde (selbst wenn sie bekannt wäre...)
du als Bürger hast kein Recht auf ausführliche Information.
mit deinem (möglicherweise grantigem) Schreiben bindest du wertvolle Ermittlungsarbeitszeit . wenn Hunderte solcher Bürger wie du die Polzei mit Briefen beschäftigen würden, hätten die für Ermittlungsarbeit gar keine Zeit mehr.

Gott sei Dank sind Leute mit solch laienhaften Ansinnen wie du die absolute Ausnahme.


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

10.11.2015 um 17:41
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:Gott sei Dank sind Leute mit solch laienhaften Ansinnen wie du die absolute Ausnahme.
Sehe ich ganz anders. Es gibt viel zu wenige Menschen die kritisch sind und nicht davor zurückschrecken, sich einzumischen. Wir sind eine zunehmend autoritäre Gesellschaft, auch wenn wir uns permanent das Gegenteil einreden. Diese Angelegenheit hat für mich auch eine politische Komponente.
Zitat von lawinelawine schrieb:mit deinem (möglicherweise grantigem) Schreiben bindest du wertvolle Ermittlungsarbeitszeit .
Glaube ich kaum. Nicht jeder bei der Polizei ermittelt in irgendwelchen Kriminalfällen.
Zitat von lawinelawine schrieb:du kannst nicht auf Unterlassung abstellen, weil die Bartfarbe nicht bekannt gegeben wurde (selbst wenn sie bekannt wäre...)
Da gebe ich Dir Recht. Wie wäre es stattdessen mit der (fahrlässig) zurückgehaltenen (expliziten) Information, dass nicht bekannt ist, welche Sprache der mutmaßliche Täter sprach bzw. das Opfer diese nicht angeben konnte. Es wird suggeriert, dass er sprach, denn er wurde als heiser beschrieben. Eine Vielzahl von Lesern, auch in diesem Faden, interpretieren dies so, dass er hochdeutsch sprach. Wieso ist es nicht explizit gemacht? Das ist die Unterlassung die ich meine. Es fehlt Information bzw. die Meldung ist nicht präzise, sondern suggestiv. Was passiert, wenn aufgrund dessen weitere Taten ermöglicht werden?

Man könnte meiner Meinung nach sogar noch weiter gehen. Denn man leistet mit einer Berichterstattung in dieser Qualität genau jenen Menschen Vorschub, die sowieso wenig Vertrauen in unsere Exekutive (und die Medien, Stichwort "Unwort des Jahres") haben.
Zitat von lawinelawine schrieb:du als Bürger hast kein Recht auf ausführliche Information.
Wir Bürger haben ein Schutzbedürfnis, das zu erfüllen ist. Daraus gibt sich ein Recht auf präzise, explizite und unverfälschte Information. Darum geht es doch hier. Das ist nicht mein Privatvergnügen auch wenn ich verstehe, dass man diesen Eindruck gewinnen kann. Warum gibt es denn das Offizialdelikt im deutschen Recht? Eben drum.
Zitat von lawinelawine schrieb:die Polizei / Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit nach Ermessen und mit dem Ziel, die Straftat aufzuklären.
Aber sicher nicht bedingungslos und zu jedem Preis, oder etwa doch? Gibt es keine verbindlichen Regeln für diese Institutionen?
Zitat von lawinelawine schrieb:die Polizei / Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit nach Ermessen und mit dem Ziel, die Straftat aufzuklären. Welche Informationen sie dazu bekannt gibt ist gesetzlich nicht geregelt.
Alles ist auf der entsprechenden Abstraktionsebene gesetzlich geregelt bzw. regelbar. Alles andere wäre auch fatal.

Ansonsten guter Beitrag, vielleicht einer der wertvollsten bisher. Danke. Meine Meinung steht weiterhin, hier wurde Mist gebaut, und ich bin froh, das wir in einer Gesellschaft leben, in der man das äußern darf. Im Optimalfall wird nachgebessert oder wenigstens in Zukunft solche Fehler vermieden. Läuft für mich unter der Rubrik "Bürger für Sicherheit" und es ist uneigennützig. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich das nächste Vergewaltigungsopfer in Greifswald werde, ist sehr nahe an Null.


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

10.11.2015 um 18:31
Zitat von IpsokinetikonIpsokinetikon schrieb:Man könnte meiner Meinung nach sogar noch weiter gehen. Denn man leistet mit einer Berichterstattung in dieser Qualität genau jenen Menschen Vorschub, die sowieso wenig Vertrauen in unsere Exekutive (und die Medien, Stichwort "Unwort des Jahres") haben.
Das seh' ich auch so. Da es leider Fälle gibt, wo schwere Straftaten seitens der Polizei/Staatsanwaltschaft eine Zeitlang völlig verschwiegen wurden, und in anderen Fällen in der Berichterstattung der Polizei/StA die Herkunft des Täter bewusst und kontinuierlich verschwiegen wurde, bis zum Urteil im dann nicht-öffentlichen Prozess - was formal legitim ist - gibt es eine Reihe von Leuten, die der Außendarstellung speziell von Delikten der körperlichen bzw sexueller Gewalt misstrauisch geworden sind. MMn zu Recht.
Und in dem Maß wie diese Details ausgeklammert werden, wächst eben auch das Misstrauen. Diese Richtlinie bei der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei geht teilweise nach hinten los.

Was Lawine sagte, dass man kein einforderbares Recht auf ausführliche Information hat, stimmt auch. Aber nichtsdestotrotz hat die Polizei erstens die Grund-Aufgabe der Prävention und durchaus die Pflicht die Öffentlichkeit hinreichend zu informieren bzw ggf auch zu warnen.
Allerdings liegt das mWn völlig im Ermessensspielraum der Polizei, was, wieviel und wie sie berichtet.
Das ist natürlich auch notwendig. Eine allzu transparente Information kann den Ermittlungserfolg ja zunichte machen.
Generell würde ich der Polizei keine Verantwortungslosigkeit unterstellen. Wenn sie der Ansicht wären, dass in Greifswald ein hochgefährlicher Serientäter aktiv wäre, würden sie die Bevölkerung mMn dementsprechend warnen.
Das tun sie durchaus, wenn sie zu dieser Einschätzung gekommen sind.


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

13.11.2015 um 19:27
Hier ein weiterer Artikel:

http://www.ostsee-zeitung.de/Extra/Polizei-Report/Aktuelle-Beitraege/Polizei-faengt-mutmasslichen-Vergewaltiger
Polizei fängt mutmaßlichen Vergewaltiger

Ermittler überführen 44-Jährigen aus dem landkreis Vorpommern-Rügen aufgrund von DNA-Spuren. Er war bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannt.
Voriger Artikel
Frau bei Unfall schwer verletzt - Verursacher flieht
Artikel veröffentlicht: Freitag, 13.11.2015 18:51 Uhr
Artikel aktualisiert: Freitag, 13.11.2015 18:57 Uhr
Nächster Artikel
Mutmaßlicher Vergewaltiger festgenommen

Der Tatort war in der Straße Am Gorzberg.
Quelle: Tilo Wallrodt

Greifswald. Volltreffer in der DNA-Datei! Die Polizei hat einen 44-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen festgenommen, der im dringenden Verdacht steht, am vergangenen Wochenende in Greifswald eine 28-Jährige vergewaltigt zu haben.

Der Zugriff erfolgte gestern Nachmittag. Der Mann habe sich in seiner Wohnung befunden, teilte die Polizeiinspektion Anklam mit. Den genauen Wohnort nannten die Beamten nicht.

Die entscheidende Spur: Die Ermittler extrahierten DNA-Spuren, wodurch das Genprofil des Täters entziffert werden konnte. Daraufhin erfolgte ein Abgleich in der DNA-Analysedatei. Daran befanden sich auch die Daten des Mannes. „Er ist bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten und ist wegen anderer Sexualdelikte vorbestraft“, so die Polizei. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Bei dem Mann handelt es sich allerdings nicht auch um den Täter, der im März eine 29-jährige Studentin auf einem Feldweg am Greifswalder Stadtrand überwältigte und in sein Auto zerren wollte.



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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

13.11.2015 um 19:37
naja die altersbeschreibung (25 - 30 jahre) war nur ganz knapp daneben! :troll:


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

13.11.2015 um 19:53
@osttimor

Ja, das mit den Altersangaben ist so eine Sache.

Meine eine Nichte wurde mal überfallen. Als sie nicht gleich ihre ganze Barschaft und ihr Handy rausgerückt hat, hat der Täter auf sie eingestochen. Sie war 13. Den Täter hat sie als WEIT über 20 beschrieben. Bei der Polizei bekam sie einen Katalog mit in Frage kommenden Tätern über 20 in die Hand gedrückt. Der Täter war nicht dabei. Irgendjemand bei der Polizei kam dann auf die Idee, dass sie sich im Alter verschätzt hat und hat ihr den Katalog mit den Intensivtätern unter 20 hingelegt. Da war er dabei. Er war 16. Also nur 3 Jahre älter als sie.


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Vergewaltigung in Greifswald am 8. November

13.11.2015 um 20:13
@Ingrid1

gut, bei einer 13 jährigen, die noch nicht so viel "lebenserfahrung" hat ist das nicht so verwunderlich. aber eine 28 bzw 29 jährige studentin kann das genauer beurteilen (natürlich kann sich jeder verschätzt). aber 25 - 30 und der täter, ist wohl damit durch dna eindeutig überführt, ist 44 und damit knapp doppelt so alt wie der untere rahmen nämlich 25 - das ist schon ein stück!

hin und wieder habe ich mich auch über das gegenteil, nämlich weite altersschranken gewundert, zb gesucht wird 25 - bis 45 jähriger.
das finde ich aber sinnvoller, als es so knapp einzugrenzen, wenn sich das opfer aller wahrscheinlichkeit eben nicht so sicher war.


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