@lawinelawine schrieb:Gott sei Dank sind Leute mit solch laienhaften Ansinnen wie du die absolute Ausnahme.
Sehe ich ganz anders. Es gibt viel zu wenige Menschen die kritisch sind und nicht davor zurückschrecken, sich einzumischen. Wir sind eine zunehmend autoritäre Gesellschaft, auch wenn wir uns permanent das Gegenteil einreden. Diese Angelegenheit hat für mich auch eine politische Komponente.
lawine schrieb:mit deinem (möglicherweise grantigem) Schreiben bindest du wertvolle Ermittlungsarbeitszeit .
Glaube ich kaum. Nicht jeder bei der Polizei ermittelt in irgendwelchen Kriminalfällen.
lawine schrieb:du kannst nicht auf Unterlassung abstellen, weil die Bartfarbe nicht bekannt gegeben wurde (selbst wenn sie bekannt wäre...)
Da gebe ich Dir Recht. Wie wäre es stattdessen mit der (fahrlässig) zurückgehaltenen (expliziten) Information, dass nicht bekannt ist, welche Sprache der mutmaßliche Täter sprach bzw. das Opfer diese nicht angeben konnte. Es wird suggeriert, dass er sprach, denn er wurde als heiser beschrieben. Eine Vielzahl von Lesern, auch in diesem Faden, interpretieren dies so, dass er hochdeutsch sprach. Wieso ist es nicht explizit gemacht? Das ist die Unterlassung die ich meine. Es fehlt Information bzw. die Meldung ist nicht präzise, sondern suggestiv. Was passiert, wenn aufgrund dessen weitere Taten ermöglicht werden?
Man könnte meiner Meinung nach sogar noch weiter gehen. Denn man leistet mit einer Berichterstattung in dieser Qualität genau jenen Menschen Vorschub, die sowieso wenig Vertrauen in unsere Exekutive (und die Medien, Stichwort "Unwort des Jahres") haben.
lawine schrieb:du als Bürger hast kein Recht auf ausführliche Information.
Wir Bürger haben ein Schutzbedürfnis, das zu erfüllen ist. Daraus gibt sich ein Recht auf präzise, explizite und unverfälschte Information. Darum geht es doch hier. Das ist nicht mein Privatvergnügen auch wenn ich verstehe, dass man diesen Eindruck gewinnen kann. Warum gibt es denn das Offizialdelikt im deutschen Recht? Eben drum.
lawine schrieb:die Polizei / Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit nach Ermessen und mit dem Ziel, die Straftat aufzuklären.
Aber sicher nicht bedingungslos und zu jedem Preis, oder etwa doch? Gibt es keine verbindlichen Regeln für diese Institutionen?
lawine schrieb:die Polizei / Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit nach Ermessen und mit dem Ziel, die Straftat aufzuklären. Welche Informationen sie dazu bekannt gibt ist gesetzlich nicht geregelt.
Alles ist auf der entsprechenden Abstraktionsebene gesetzlich geregelt bzw. regelbar. Alles andere wäre auch fatal.
Ansonsten guter Beitrag, vielleicht einer der wertvollsten bisher. Danke. Meine Meinung steht weiterhin, hier wurde Mist gebaut, und ich bin froh, das wir in einer Gesellschaft leben, in der man das äußern darf. Im Optimalfall wird nachgebessert oder wenigstens in Zukunft solche Fehler vermieden. Läuft für mich unter der Rubrik "Bürger für Sicherheit" und es ist uneigennützig. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich das nächste Vergewaltigungsopfer in Greifswald werde, ist sehr nahe an Null.