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Sind wir Gesetzlose?

52 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesetze, Stpo, GVG ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sind wir Gesetzlose?

02.10.2012 um 15:28
@Disc

Zu den Einführungsgesetzen: Die beinhalten i.d.R. Übergangsvorschriften. Ab und zu, wenn diese Vorschriften nicht mehr notwenig sind, werden die Einführungsgesetze aufgehoben, um die Gesetzbücher quasi zu entschlacken. Die anderen Gesetze bleiben dabei unberührt.

Zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes: Ist der Präambel zu entnehmen.
Zitat von DiscDisc schrieb:Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Warum aber wird dann immer von Unserer Verfassung geredet? Bundesverfassungsgericht z.b.

Da passt doch was nicht ganz?
Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Es erfüllt sowohl die Funktionen als auch die nötige Legitation für eine Verfassung. Sie wurde als "Grundgesetz" bezeichnet, um den geplante vorläufigen Charakter hervorzuheben (damals glaubte manche noch an eine Vereinigung in absehbarer Zeit). Die Wiedervereinigung hat auf sich warten lassen und als sie endlich kam, wurde der Geltungsbereich auf die neuen Bundesländer ausgeweitet.
Und wenn es in Art. 146 "eine Verfassung" heißt, dann bedeutet das nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Das "eine" spezifiziert lediglich im Bezug auf den folgenden Relativsatz. Das Grundgesetz kann eben nur dann seine Gültigkeit verlieren, wenn es durch eine Verfassung ersetzt wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Ansonsten nicht.

Was hätte denn sonst dort stehen sollen, um das auszudrücken? "Die Verfassung"? Geht nicht, denn "die Verfassung, die von dem deutschen Volke [...] beschlossen worden ist." würde aufgrund des bestimmten Artikels bedeuten, dass es diese vom Volk beschlossene neue Verfassung bereits geben würde. Und das ist nicht der Fall.


Und spaßeshalber noch zu den Videos:

Gabriel: Er macht eine polemische Rede vor Genossen und irgendwelche Hanserle nehmen das für bare Münze. Tut mir Leid, aber da darf man doch an der Vollständigkeit manches Porzellansservices zweifeln.

Schäuble 1: Ach du meine Güte, Überraschung! Es gab Besatzungsmächte! Das ist echt die Nachricht des Tages! Und jetzt kommt der größte Knüller: Selbst abgesehen davon wurde Souveränität abgegeben! Das erste Mal dürfte das bei der Montan-Union gewesen sein. Und stell dir mal vor: Seit dem 18. April 1951 ist auch Frankreich nicht mehr voll souverän. Die Benelux-Länder auch nicht mehr. Nicht einmal mehr Italien.

Schäuble 2: Wo genau ist bei dem, was er sagt, das Problem?

Zum letzten Video: Der absolute Gipfel der Stupidität. Absolut aus dem Zusammenhang gerissene Bruchstücke. Aber wenn du willst, kannst du ja die Fragmente raussuchen, die dich am meisten erschüttern oder was auch immer du dabei empfindest, dann kann man darüber diskutieren.
Wenn du denn überhaupt willst, denn wenn du dir mal YouTube-Profil zu Gemüte führen willst, wirst du ziehmlich schnell erkennen, aus welcher Ecke der Ersteller kommt.
Nicht falsch verstehen, ich halte dich nicht für einen Nazi o.Ä. Aber ich persönlich würde mir doch zweimal überlegen, bevor ich meine Meinung mit rechten YouTube-Videos untermauere.


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Sind wir Gesetzlose?

02.10.2012 um 16:19
@Disc

Zu den nicht unterschriebenen und dadurch angeblich ungültigen Urteilen und Durchsuchungsbeschlüssen:
Richtig ist, dass ein Urteil von einem Richter unterschrieben werden muss. Ansonsten ist es tatsächlich ungültig. Die Ausfertigungen des Urteils müssen allerdings nicht vom Richter unterschrieben werden, da unterschreibt dann der jeweilige Urkundsbeamte. Der beglaubigt damit, daß das Original vom Richter unterzeichnet wurde. Die Ausfertigungen bekommen die Prozeßbeteiligten, das Original bleibt im Gericht und kann übrigens eingesehen werden.
Diese Regelung hat folgenden Grund: Man stelle sich vor man braucht nach Jahren eine Ausfertigung eines Urteils. Wenn diese Ausfertigung dann nur mit einer Unterschrift des Richters gültig wäre und dieser gar nicht mehr im Amt ist, was dann? Deshalb der "Umweg" über den Urkundsbeamten.

Jemand hat sich große Arbeit gemacht und sich mit der Argumentation der Reichsdeutschen auseinandergesetzt. Herausgekommen ist ein interessantes Buch, welches man hier kostenlos herunterladen kann: http://www.mayerw.de/vorverg/Artikel23p.pdf


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Sind wir Gesetzlose?

02.10.2012 um 17:02
@Disc
Ich glaube, du hast dich da in etwas verrannt.
Wahrscheinlich hast du im Internet so nette Videos gesehen und dir gedacht, du prüfst das mal nach.
Eigentlich auch gut. Bloß habe ich den Eindruck, dass du nicht ergebnisoffen an die Sache rangegangen bist. Du hast gezielt nach möglichen "Fehlern" gesucht und auch gefunden, andere Sachen ausgeblendet. Persönliche Anekdoten dann als allgemeingültige Wahrheit angesehen.

Dir ist ja selbst aufgefallen, dass die Gesetze nicht leicht zu verstehen sind. Genau deswegen sollten Laien auch vorsichtig sein, wenn sie über Gesetze schreiben. Oft genug liegen selbst Leute daneben, die das studiert haben.

Wenn du jetzt wirklich Interesse daran hast (Grundgesetz etc) und mal ergebnisoffen nachforschen willst, dann hätte ich einen Tip für dich.
Versuch mal den Weg des GG nachzuvollziehen. Also von ca 1871 bis heutzutage. Lies dir das mal durch, falls du darüber keine Bücher hast, gibt es einiges darüber in Unibibliotheken. Lies das GG mal durch. Im Ganzen, nicht nur einzelne Artikel. Lies auch darüber ein Lehrbuch, einfach zu verstehen ist es nämlich nicht.
Wenn du das alles gemacht hast, wirst du erkennen, dass es keine Fehler, wie du glaubst, gibt.*


*Von irgendwelchen Fehlern, die durch menschliches Versagen kommen, mal abgesehen ;)


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Disc Diskussionsleiter
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Sind wir Gesetzlose?

02.10.2012 um 21:56
Ja Top Leute danke für die ganzen Antworten und Links.

Ich find das Thema einfach nur unheimlich interessant und bin sehr neugierig, deswegen habe ich das hier auch angesprochen.

Ich habe die zwar die Tage keine Zeit aber werde mich da definitiv noch weiter mit beschäftigen.


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Sind wir Gesetzlose?

05.10.2012 um 19:32
Ach Kinners. Der Thread sollte mindestens geschlossen wenn nicht gar gelöscht werden. Das ist doch wieder nur einer dieser be... Reichsheinis. Allein der Titel "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" beschreibt doch schon genau den Geltungsbereich. Man muss nicht mal was von Jura verstehen, man muss nur lesen können. Aber das übersteigt die intellektuellen Fähigkeiten dieser Reichsheinis bei weitem. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Nachtrag: Der Threadersteller kann ja mal versuchen, vor Gericht mit DER Argumentation gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen... er wird (zu Recht) sein blaues Wunder erleben.


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Disc Diskussionsleiter
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Sind wir Gesetzlose?

09.10.2012 um 09:08
@SKlikerklaker
Ich bin kein Reichsheini und distanziere mich von diesen Menschen. Habe ich aber schon oft genug klar gemacht.

Und nur weil dir ein Thema nicht gefällt soll es geschlossen werden?

Und bevor du nächstes mal so einen Blödsinn ablässt informiere dich bitte.
Vom Deutschen Recht hast du offensichtlich ja überhaupt keine Ahnung.

Jemals das GG gelesen?


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Sind wir Gesetzlose?

09.10.2012 um 09:59
@Smithonian
kein schlechter tipp sich das GG genau durchzulesen.
möchte dazu etwas erweiteren erwähnen.

zu jedem § u. art. gibt es kommentare.
in diesen kommentaren wird genau erläutert wie der § bzw artikel zu verstehen ist!


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Disc Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Sind wir Gesetzlose?

09.10.2012 um 19:03
Genau und das nennt man Palandt.

Wikipedia: Palandt

Kommentare -> keine Gesetze


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Sind wir Gesetzlose?

09.10.2012 um 23:01
@Disc
Was nennt man so? Palandt ist eine Kommentarreihe, soweit ich weiß nur über das BGB und einige kleinere Gesetze. Gibt aber noch andere sehr bekannte. Wenns dich wirklich interessiert solltest du aber erst mit nem Lehrbuch anfangen.


@dasewige
Fang doch nicht gleich mit Kommentaren an :D Das ist nochmal ne ganz eigene Welt. Zum Einstieg sollte man lieber mit normalen Lehrbüchern anfangen. Komplett ohne Vorkenntnis können Kommentare verwirrend sein.


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Sind wir Gesetzlose?

10.10.2012 um 07:42
@Smithonian
ich habe gerade weil ich mich aus meiner laiensicht mit den kommentaren beschäftig habe, eine wesendliche bessere einsicht in den einzelnen § bekommen.
weil sie mir den sinn des einzelnen § verdeutlichten.
vorher lag ich immer mit meinen interpretationen knapp daneben.


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Sind wir Gesetzlose?

11.10.2012 um 20:56
@Disc
Ach wie süß... Ich habe offensichtlich sehr viel mehr Ahnung von GG und unseren Gesetzen als Sie. OK Sie sind kein Reich... etc. Sorry wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber Sie verrennen sich da in etwas, weil alles was diese echten Reichsdödel schreiben totaler Schwachfug ist. Auf keinen Fall sollten Sie mit der Argumentation vor Gericht auftreten.


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Sind wir Gesetzlose?

11.10.2012 um 21:25
@Disc
Diese Reichsheinis, zu denen Sie nicht gehören wollen, sagen ja gerade, dass das aktuelle deutsche Recht inclusive GG gar nicht gilt. Wenns denen aber an den Kragen geht, argumentieren die gerne mit dem GG. Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Ich kann nicht ablehnen worauf ich mich im nächsten Satz berufe, oder....? Um das zu verstehen muss ich nicht Jura studiert haben, denke ich.
Wenn Sie das erkennen, ist für Sie noch nicht alles zu spät.


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