Sind wir Gesetzlose?
02.10.2012 um 15:28@Disc
Zu den Einführungsgesetzen: Die beinhalten i.d.R. Übergangsvorschriften. Ab und zu, wenn diese Vorschriften nicht mehr notwenig sind, werden die Einführungsgesetze aufgehoben, um die Gesetzbücher quasi zu entschlacken. Die anderen Gesetze bleiben dabei unberührt.
Zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes: Ist der Präambel zu entnehmen.
Und wenn es in Art. 146 "eine Verfassung" heißt, dann bedeutet das nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Das "eine" spezifiziert lediglich im Bezug auf den folgenden Relativsatz. Das Grundgesetz kann eben nur dann seine Gültigkeit verlieren, wenn es durch eine Verfassung ersetzt wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Ansonsten nicht.
Was hätte denn sonst dort stehen sollen, um das auszudrücken? "Die Verfassung"? Geht nicht, denn "die Verfassung, die von dem deutschen Volke [...] beschlossen worden ist." würde aufgrund des bestimmten Artikels bedeuten, dass es diese vom Volk beschlossene neue Verfassung bereits geben würde. Und das ist nicht der Fall.
Und spaßeshalber noch zu den Videos:
Gabriel: Er macht eine polemische Rede vor Genossen und irgendwelche Hanserle nehmen das für bare Münze. Tut mir Leid, aber da darf man doch an der Vollständigkeit manches Porzellansservices zweifeln.
Schäuble 1: Ach du meine Güte, Überraschung! Es gab Besatzungsmächte! Das ist echt die Nachricht des Tages! Und jetzt kommt der größte Knüller: Selbst abgesehen davon wurde Souveränität abgegeben! Das erste Mal dürfte das bei der Montan-Union gewesen sein. Und stell dir mal vor: Seit dem 18. April 1951 ist auch Frankreich nicht mehr voll souverän. Die Benelux-Länder auch nicht mehr. Nicht einmal mehr Italien.
Schäuble 2: Wo genau ist bei dem, was er sagt, das Problem?
Zum letzten Video: Der absolute Gipfel der Stupidität. Absolut aus dem Zusammenhang gerissene Bruchstücke. Aber wenn du willst, kannst du ja die Fragmente raussuchen, die dich am meisten erschüttern oder was auch immer du dabei empfindest, dann kann man darüber diskutieren.
Wenn du denn überhaupt willst, denn wenn du dir mal YouTube-Profil zu Gemüte führen willst, wirst du ziehmlich schnell erkennen, aus welcher Ecke der Ersteller kommt.
Nicht falsch verstehen, ich halte dich nicht für einen Nazi o.Ä. Aber ich persönlich würde mir doch zweimal überlegen, bevor ich meine Meinung mit rechten YouTube-Videos untermauere.
Zu den Einführungsgesetzen: Die beinhalten i.d.R. Übergangsvorschriften. Ab und zu, wenn diese Vorschriften nicht mehr notwenig sind, werden die Einführungsgesetze aufgehoben, um die Gesetzbücher quasi zu entschlacken. Die anderen Gesetze bleiben dabei unberührt.
Zum Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes: Ist der Präambel zu entnehmen.
Disc schrieb:GrundgesetzDas Grundgesetz ist eine Verfassung. Es erfüllt sowohl die Funktionen als auch die nötige Legitation für eine Verfassung. Sie wurde als "Grundgesetz" bezeichnet, um den geplante vorläufigen Charakter hervorzuheben (damals glaubte manche noch an eine Vereinigung in absehbarer Zeit). Die Wiedervereinigung hat auf sich warten lassen und als sie endlich kam, wurde der Geltungsbereich auf die neuen Bundesländer ausgeweitet.
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Warum aber wird dann immer von Unserer Verfassung geredet? Bundesverfassungsgericht z.b.
Da passt doch was nicht ganz?
Und wenn es in Art. 146 "eine Verfassung" heißt, dann bedeutet das nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Das "eine" spezifiziert lediglich im Bezug auf den folgenden Relativsatz. Das Grundgesetz kann eben nur dann seine Gültigkeit verlieren, wenn es durch eine Verfassung ersetzt wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Ansonsten nicht.
Was hätte denn sonst dort stehen sollen, um das auszudrücken? "Die Verfassung"? Geht nicht, denn "die Verfassung, die von dem deutschen Volke [...] beschlossen worden ist." würde aufgrund des bestimmten Artikels bedeuten, dass es diese vom Volk beschlossene neue Verfassung bereits geben würde. Und das ist nicht der Fall.
Und spaßeshalber noch zu den Videos:
Gabriel: Er macht eine polemische Rede vor Genossen und irgendwelche Hanserle nehmen das für bare Münze. Tut mir Leid, aber da darf man doch an der Vollständigkeit manches Porzellansservices zweifeln.
Schäuble 1: Ach du meine Güte, Überraschung! Es gab Besatzungsmächte! Das ist echt die Nachricht des Tages! Und jetzt kommt der größte Knüller: Selbst abgesehen davon wurde Souveränität abgegeben! Das erste Mal dürfte das bei der Montan-Union gewesen sein. Und stell dir mal vor: Seit dem 18. April 1951 ist auch Frankreich nicht mehr voll souverän. Die Benelux-Länder auch nicht mehr. Nicht einmal mehr Italien.
Schäuble 2: Wo genau ist bei dem, was er sagt, das Problem?
Zum letzten Video: Der absolute Gipfel der Stupidität. Absolut aus dem Zusammenhang gerissene Bruchstücke. Aber wenn du willst, kannst du ja die Fragmente raussuchen, die dich am meisten erschüttern oder was auch immer du dabei empfindest, dann kann man darüber diskutieren.
Wenn du denn überhaupt willst, denn wenn du dir mal YouTube-Profil zu Gemüte führen willst, wirst du ziehmlich schnell erkennen, aus welcher Ecke der Ersteller kommt.
Nicht falsch verstehen, ich halte dich nicht für einen Nazi o.Ä. Aber ich persönlich würde mir doch zweimal überlegen, bevor ich meine Meinung mit rechten YouTube-Videos untermauere.