Sind wir Gesetzlose?
01.10.2012 um 20:24Ich bin vor einiger Zeit auf dieses Thema gestoßen.
Info: Keine Rechten Absichten deshalb bitte nicht schließen. Ich suche eine sinnvolle Diskussion darüber.
Ich weiß nicht wie ich darauf gestoßen bin aber Youtube ist ja vielfältig.
Habe mir etliche Seiten durchgelesen und viele Vids geguckt.
Weil ich es nicht glauben wollte und auch kein Anwalt oder sowas bin habe ich mich also auf die Suche nach Gesetzen gemacht.
Ging irgendwie um das Owig und dann fand ich dies:
------------------------------------------------------------
Quelle: buzer.de Stand: BGBl. I 2012, Nr. 41, S. 1853-1876, ausgegeben am 07.09.2012
Sie sind hier: Start > Inhalt 2. BMJBBG > Artikel 57 2. BMJBBG
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)
k.a.Abk.; G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 18 Gesetze verweisen aus 24 Artikeln auf 2. BMJBBG
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>>
Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 EGOWiG
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
---
Sie sind hier: Start > Inhalt EGOWiG -> http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm
diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 29.11.2007
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; Geltung ab 01.10.1968
FNA: 454-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten
Änderungen / Synopse | 25 Gesetze verweisen aus 25 Artikeln auf EGOWiG
Eingangsformel
Artikel 1 bis 150 (OWiG und Änderung von Vorschriften)
Artikel 151 Bußgelddrohung
Artikel 152 Einziehung
Artikel 153 Handeln für einen anderen, Verletzung der Aufsichtspflicht, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Artikel 154 Gebührenpflichtige Verwarnung
Artikel 155 Überleitung des sachlichen Rechts
Artikel 156 Überleitung des Bußgeldverfahrens
Artikel 157 Überleitung des Strafverfahrens
Artikel 158 Überleitung des Verfahrens wegen Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz
Artikel 159 Eintragung in das Verkehrszentralregister
Artikel 160 Anwendung des bisherigen Kostenrechts
Artikel 161 Verweisungen
Artikel 162 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 163 (weggefallen)
Artikel 164 Verhältnis von Übertretungstatbeständen des Strafgesetzbuches zu Bußgeldtatbeständen
Artikel 165 Sonderregelung für Berlin
Artikel 166 Berlin-Klausel
---
Wie ihr seht, OWIG gibts nimma.
Gehen wir weiter:
Sie sind hier: Start > Inhalt GG > Artikel 23 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1478; Geltung ab 24.05.1949
FNA: 100-1; 1 Staats- und Verfassungsrecht 10 Verfassungsrecht 100 Grundgesetz
Änderungen / Synopse | 732 Gesetze verweisen aus 1273 Artikeln auf GG
II. Der Bund und die Länder
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>>
Artikel 23
http://www.buzer.de/gesetz/5041/a69831.htm
Bitte selber lesen das ist sau viel Text.
Genau dieser Artikel behandelt eigentlich den Geltungsbereich. Wie ihr nachlesen könnt ist das eine Tätigkeitsbeschreibung!
Vorab sah das ganze so aus:
Er lautete in der Fassung vom 23. Mai 1949: (Alte Fassung)
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Dies sind klar definierte Geltungsbereiche wie sie aktuell s.o. nicht klar definiert sind.
Dazu gibts nun auch noch einen Richterspruch der besagt:
Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
und dazu noch:
Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363))
sowie:
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(BVerfGG § 31)
desweiteren weil unser GG ja Gesetz ist ;)
Grundgesetz
||. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
---
Ok, das war ja nur das Owig. Wie ist es denn mit den anderen Gesetzen denen man im täglichen Leben begegnet?
Quelle: dejure.org Gesetzesstand: 8. September 2012
Einführungsgesetz ZPO -> http://dejure.org/gesetze/EGZPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
Ohne die ZPO ist kein rechtwirksames Zivilverfahren in „Deutschland“ möglich!
---
Einführungsgesetz StPO -> http://dejure.org/gesetze/EGStPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!
---
Einführungsgesetz GVG -> http://dejure.org/gesetze/EGGVG
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
---
Und nun noch für unsere ganzen Weedköppe :)
Artikel 167 Inkrafttreten
Sie sind hier: Start > Inhalt BtMG > § 29 BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639; Geltung ab 01.08.1981
FNA: 2121-6-24; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2121 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
Änderungen / Synopse | 53 Gesetze verweisen aus 113 Artikeln auf Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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>>
§ 29 Straftaten
Bitte selber lesen falls nicht bekannt -> http://www.buzer.de/s1.htm?a=29&g=btmg&kurz=BtMG&ag=631
Da aber die StPO sowie der Geltungsbereich aufgehoben sind gilt doch dann auch:
Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!
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Wie denkt ihr darüber? Was wisst ihr darüber?
Bin sehr gespannt was ihr wisst.
Ist leider ein bischen mehr Text geworden.
Info: Keine Rechten Absichten deshalb bitte nicht schließen. Ich suche eine sinnvolle Diskussion darüber.
Ich weiß nicht wie ich darauf gestoßen bin aber Youtube ist ja vielfältig.
Habe mir etliche Seiten durchgelesen und viele Vids geguckt.
Weil ich es nicht glauben wollte und auch kein Anwalt oder sowas bin habe ich mich also auf die Suche nach Gesetzen gemacht.
Ging irgendwie um das Owig und dann fand ich dies:
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Quelle: buzer.de Stand: BGBl. I 2012, Nr. 41, S. 1853-1876, ausgegeben am 07.09.2012
Sie sind hier: Start > Inhalt 2. BMJBBG > Artikel 57 2. BMJBBG
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)
k.a.Abk.; G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 18 Gesetze verweisen aus 24 Artikeln auf 2. BMJBBG
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Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 EGOWiG
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
---
Sie sind hier: Start > Inhalt EGOWiG -> http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm
diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 29.11.2007
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; Geltung ab 01.10.1968
FNA: 454-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten
Änderungen / Synopse | 25 Gesetze verweisen aus 25 Artikeln auf EGOWiG
Eingangsformel
Artikel 1 bis 150 (OWiG und Änderung von Vorschriften)
Artikel 151 Bußgelddrohung
Artikel 152 Einziehung
Artikel 153 Handeln für einen anderen, Verletzung der Aufsichtspflicht, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Artikel 154 Gebührenpflichtige Verwarnung
Artikel 155 Überleitung des sachlichen Rechts
Artikel 156 Überleitung des Bußgeldverfahrens
Artikel 157 Überleitung des Strafverfahrens
Artikel 158 Überleitung des Verfahrens wegen Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz
Artikel 159 Eintragung in das Verkehrszentralregister
Artikel 160 Anwendung des bisherigen Kostenrechts
Artikel 161 Verweisungen
Artikel 162 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 163 (weggefallen)
Artikel 164 Verhältnis von Übertretungstatbeständen des Strafgesetzbuches zu Bußgeldtatbeständen
Artikel 165 Sonderregelung für Berlin
Artikel 166 Berlin-Klausel
---
Wie ihr seht, OWIG gibts nimma.
Gehen wir weiter:
Sie sind hier: Start > Inhalt GG > Artikel 23 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1478; Geltung ab 24.05.1949
FNA: 100-1; 1 Staats- und Verfassungsrecht 10 Verfassungsrecht 100 Grundgesetz
Änderungen / Synopse | 732 Gesetze verweisen aus 1273 Artikeln auf GG
II. Der Bund und die Länder
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>>
Artikel 23
http://www.buzer.de/gesetz/5041/a69831.htm
Bitte selber lesen das ist sau viel Text.
Genau dieser Artikel behandelt eigentlich den Geltungsbereich. Wie ihr nachlesen könnt ist das eine Tätigkeitsbeschreibung!
Vorab sah das ganze so aus:
Er lautete in der Fassung vom 23. Mai 1949: (Alte Fassung)
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Dies sind klar definierte Geltungsbereiche wie sie aktuell s.o. nicht klar definiert sind.
Dazu gibts nun auch noch einen Richterspruch der besagt:
Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
und dazu noch:
Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363))
sowie:
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(BVerfGG § 31)
desweiteren weil unser GG ja Gesetz ist ;)
Grundgesetz
||. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Ok, das war ja nur das Owig. Wie ist es denn mit den anderen Gesetzen denen man im täglichen Leben begegnet?
Quelle: dejure.org Gesetzesstand: 8. September 2012
Einführungsgesetz ZPO -> http://dejure.org/gesetze/EGZPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
Ohne die ZPO ist kein rechtwirksames Zivilverfahren in „Deutschland“ möglich!
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Einführungsgesetz StPO -> http://dejure.org/gesetze/EGStPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!
---
Einführungsgesetz GVG -> http://dejure.org/gesetze/EGGVG
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.
---
Und nun noch für unsere ganzen Weedköppe :)
Artikel 167 Inkrafttreten
Sie sind hier: Start > Inhalt BtMG > § 29 BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639; Geltung ab 01.08.1981
FNA: 2121-6-24; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2121 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
Änderungen / Synopse | 53 Gesetze verweisen aus 113 Artikeln auf Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
<<
>>
§ 29 Straftaten
Bitte selber lesen falls nicht bekannt -> http://www.buzer.de/s1.htm?a=29&g=btmg&kurz=BtMG&ag=631
Da aber die StPO sowie der Geltungsbereich aufgehoben sind gilt doch dann auch:
Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!
-------------------------------------------
Wie denkt ihr darüber? Was wisst ihr darüber?
Bin sehr gespannt was ihr wisst.
Ist leider ein bischen mehr Text geworden.