@OptimistIch nehme jetzt mal deinen Fall mit der Stolperfalle und würde es folgendermaßen handhaben, berücksichtigte dabei auch GG Art. 2 Abs. 2.
Vorweg muss ich allerdings sagen, dass ich nicht weiß wie die Praxis dahingehend aussieht und folgendes vielleicht schon jetzt maßgeblich für einen Klageerfolg ist/wäre oder nicht.
Gehe ich auf einem öffentlichen Weg, (der ja eigentlich in einem korrekten/sicheren Zustand zu sein hätte, und falls nicht, dann müssten erhebliche Gefahrenstellen ja zumindest irgendwie ersichtlich gemacht, abgesperrt werden/sein) und würde trotzdem über irgendeine Gefahrenstelle stolpern oder hineinfallen und mich verletzen - dann würde ich es davon abhängig machen, wie fahrlässig ich selbst gehandelt habe.
War ich zb, wie du schon geschrieben hast, unaufmerksam, habe Musik gehört und habe dabei auch noch häufig nach oben geguckt (mich in Gedanken sozusagen blind, arglos auf einen sicheren Weg versteift) - dann sehe ich es wie du, und ich hätte einfach nur selbst Pech gehabt und würde es dabei belassen oder zumindest sollte dann meine Klage abgewiesen werden oder zumindest am Ende scheitern bei zugelassener Klage.
Wobei ich glaube, dass das unter diesen Umständen auch schon jetzt so wäre, dass ich kaum Klagechancen hätte, wenn eine Gefahrenstelle zwar noch nicht behoben, aber ausreichend genug gekennzeichnet und sogar auch noch ausreichend abgesichert war und ich mit trotz allem daran trotzdem verletzt habe, einfach nur, weil ich selber unaufmerksam war.
Nehmen wir aber mal an, dass zwar eine Gefahrstellen auf dem Weg vorliegt, diese aber weder behoben noch gekennzeichnet, abgesichert wurde und ich würde mich durch eigene Unachtsamkeit, weil ich wieder arglos mich auf einen sicheren Weg blind versteift habe, an der Gefahrenstelle verletzen.
In diesem Fall finde ich es grundsätzlich erst mal gut, dass ich zivilrechtlich klagen könnte.
Da wäre wegen Unterlassen sogar (zb. vielleicht Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen, Stichwort: Garantenpflicht) auch strafrechtlich etwas möglich.
Zumindest wenn es sich um einen privaten Eigentümer handeln würde, der seiner Garantenpflicht nicht nachgekommen wäre.
Ob man hier auch strafrechtlich gegen eine Stadt, eine öffentliche Behörde oder einen einzelnen Beamten/Mitarbeiter vorgehen könnte, das weiß ich leider nicht so genau.
Auf anderer Seite würde ich es dann allerdings immer vom Umfang/Ausmaß meiner eigenen Unachtsamkeit abhängig machen, ob ich es auf mich beruhen lassen würde oder den Klageweg schon aus Prinzip gehen wollen würde.
Würde mir also persönlich die Frage stellen, in wie weit ich eigentlich selber arglos unaufmerksam durchs Leben gehen würde und wenn mir dann etwas wie in diesem Fall hier passieren würde, ich stolpern, ich mich verletzen sollte - in wie weit ich dann tatsächlich selber schuld wäre und das Ganze nicht passiert wäre, wäre ich weniger arglos stattdessen aber aufmerksamer gegangen, sodass ich mögliche Gefahrenquellen jederzeit hätte selber rechtzeitig sehen/mitbekommen können und mir dadurch erst gar nicht etwas passiert wäre.