@against_nwoIch denke ich weiss besser über die Befugnisse des Präsis bescheid als so
manch anderer;)
Für fast alle Hoheitlichen Akte, die der Bundespräsident vornehmen darf,
ist die Zustimmung oder Antrag der Regierung oder des Parlamentes
notwendig. Bei Dingen die der präsi theoretisch und traditionsgemäß
allein entscheiden darf, besteht Gesetzesvorrang.
Der Präsi darf Gesetzesvorlagen nicht verwerfen, nur ihre erneute
Überprüfung anordnen. Das ist bisher auch nur 8-mal geschehen. Ist dies
der Fall ist es theoretisch möglich, denn Fall vor dem
Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Blockiert ein Präsident ein
Gesetz dauerhaft, so kann er mittels Klage vor demselbigen Gericht
seines Amtes enthoben werden. Letztenendes führt also das BVG die
Normenkontrolle aus.
Der Bundespräsident hat also im Gesetzgebungsprozess,allenfalls die
Funktion des Mahners.
Ich gebe zu, das kann Kommissar Rex nicht leisten.
aus diesem Grund, wird er von Staatsrechtlern auch eher als Staatsnotar
gesehen, denn als wirklicher Machtfaktor...und diese Leute haben auch
i.d.R. auch mehr Ahnung von ihrem Fachgebiet als du.
Kleiner Tipp:Du solltest dich niemals soweit aus dem Fenster lehnen,
wenn du keine Ahnung hast.